Hallo alle zusammen,
ich suche nach einer Auskunft.
Meine Oma bezieht seit dem Tod meiner Opas eine Witwenrente.
Eheschließung vor 2002, beide wurden vor 1962 geboren.
Sie hatte nun aufgrund der Abfindungsgrenze ihren Riesterrentenvertrag in einer Summe ausgezahlt bekommen.
Wird dieser Einmalbetrag auf die Witwenrente angerechnet?
Lt. div. Informationen wird die Rentenzahlung der Riester NICHT auf die Witwenrente angerechnet. Aber wie ist es bei Einmalzahlungen?
Müssen wir da etwas beachten?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung!
VG Julia