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Experten-Antwort

Rückkehr in die GKV sinnvoll

von Justus Franz07.09.2020 | 16:34
111 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsmitglieder Ich benötige mal eure Abschätzung ob es Sinn macht in die PKV zurück zu wechseln. Ich bin 49 Jahre alt und seit ca 15 Jahren in der PKV und habe 2 Kinder Mein Bedenken sind das ich mir im Alter die PKV nicht mehr leisten kann oder ich nach 55 arbeitslos werde. Beim Abschluss war ich mir darüber nicht in klaren. Um zurück zu wechseln müsste ich meine Arbeitszeit reduzieren um unter die 62.550 Euro Versicherungspflichtgrenze zu kommen. Es gibt noch die Möglichkeit im Alter auf dem Basistarif oder Standardtarif zu wechseln. Die max Beiträge wären laut Internet Basistarif 736,- oder Standard 685,- So wie ich es im Internet gefunden habe sind meistens die max Beiträge fällig. Zur Zeit zahle ich aber mit einen umfangreichen Tarif ca 650 Euro wie kann das sein? Warum ist der Basis und Standardtarif so teuer? Der Beitrag müsste im Alter durch die Ansparung auf jeden Fall unter 650,- Euro liegen. Falls ich es schaffe zurück in die GKV zukommen glaube ich das ich auf Grund der 9/10 Regelung den kompletten Beitrag zahlen müsste das wären zur Zeit 14.3% Kranken + 3,05% Pflegeversicherung bei einer zu erwartenden Rente von ca 2400,- wären das 343,- Euro Krankenvers. + 104,- Pflegevers. Also wesentlich günstiger wie die 736 aus dem Basis oder 685 aus dem Standardtarif.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

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16 Antworten

Icham 07.09.2020 | 19:25
Hallo. Wenn Du unter die Grenze kommst wirst Du wieder pflichtversichert und kannst dann bis zur Rente und in Rente auch in der GKV bleiben. Auch wenn Dein Verdienst sich mal wieder erhöht. Bist dann freiwilliges Mitglied aber ist der gleiche Beitrag wie Pflichtmitglied. Bist ja über dem Mindestbeitrag.
Eram 07.09.2020 | 19:44
Zitat von Ich anzeigenausblenden
Das ist genau die Gefahr, wenn man Fragen zur Krankenversicherung in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung stellt. Laienantworten, die angeben, eine freiwillige KV wäre der gleiche Beitrag wie bei einer Pflichtversicherung. Absoluter Unsinn. Wenden Sie sich besser an eine gesetzliche Krankenkasse oder an ein Forum der Krankenkasse, wenn Sie brauchbare Antworten erwarten.
Icham 07.09.2020 | 19:59
Hallo. Laß Dich nicht verunsichern. Pflichtbeitrag ist 7,3% von Dir und die DRV zahlt die andere Hälfte. Auch 7.3 . Zusammen 14,6. Freiwillig Beitrag ist 14,7%. Aber die DRV gibt Dir Zuschuss 7,3 %.
Werner H.am 07.09.2020 | 20:13
Guten Abend Herr Justus Franz! Der Unterschied zur Pflichtversicherung in der GKV bedeutet bei der freiwilligen Krankenversicherung werden nicht nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt, sondern generell alle Einnahmen bis zur BBG. Dazu zählen Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus Vermietung sowie Verpachtung. Dies gilt für auch für Rentner. Bei Pflichtversicherten als Rentner in der KVdR ist das nicht der Fall. Deshalb hatte ich vor fast 5 Jahrzehnten darauf gepfiffen eine PKV abzuschließen. Während der letzten Jahre in der ATZ vor der Rente, hatte Ich mein Jahreseinkommen soweit reduziert, dass ich wieder gesetzlich pflichtversichert wurde. Ex-Kollegen die mich damals belächelten, jammern jetzt herum, über die steigenden Kosten. Die Knete die sie damals eingespart hatten haben sie dummerweise in den Konsum gesteckt! Da fahre ich mit der KVdR deutlich besser!
W°lfgangam 07.09.2020 | 20:17
Hallo Justus Franz, bei höheren Alterseinkünften (gesetzliche Rente, Betriebs- und/oder anderen Altersversorgungseinkünften) ist die PKV eigentlich finanziell gesehen kein Problem/besser aufgestellt: - kein Abzug von der gesetzlichen Rente von aktuell rd. 11 %, also Brutto=Netto-Rentenauszahlung, - dafür sogar noch den Zuschuss von aktuell 7,75 % von der Rente auf diese obendrauf ausgezahlt, - kein Abzug von rd. 18 % von betrieblichen/anderen Altersversorgungsrenten. > Um zurück zu wechseln müsste ich meine Arbeitszeit reduzieren um unter die 62.550 Euro Versicherungspflichtgrenze zu kommen. Würde vielleicht nicht unwesentliche finanzielle Einbußen bedeuten (das kann auf die 'hohe' Kante gelegt werden/ggf. mal für die PKV). > oder ich nach 55 arbeitslos werde. Tja, könnte dann ein Problem werden … > habe 2 Kinder Tja, könnte ein Problem werden, wenn die nicht rechtzeitig selbst in die GKV wechseln … > Tarif ca 650 Euro wie kann das sein? Früher Eintritt in die PKV bei geringem/keinem Risko-Zuschlag?! Mit 'nur' Gesamtbeitrag von 650 € 'bedienen' Sie in der GKV/PV gerade mal ein Monatseinkommen von rd. 3500 €. In beiden Fällen darf man den AG-Zuschuss nicht vergessen ...solange keine Alo droht ;-) > Falls ich es schaffe zurück in die GKV zukommen glaube ich das ich auf Grund der 9/10 Regelung den kompletten Beitrag zahlen müsste das wären zur Zeit 14.3% Kranken + 3,05% Pflegeversicherung Sie zahlen zwar dann als 'nur' freiwilliges Mitglied der KV/PV den kompletten Beitrag zunächst mal selbst, erhalten dafür aber von der DRV Ihre Rente Brutto=Netto und den bereits oben erwähnten Beitragszuschuss darauf noch ausgezahlt, das selbe Schema/Berechnung wie in der PKV oben erwähnt. In Zahlen wären das aktuell (bei 2400 € Brutto-Rentenerwartung): mehr Rente = 264 €, plus KV-Zuschuss von 186 €. Machen Sie jetzt nicht in 'Panik', lassen Sie sich vernünftig von Ihrem nächstem Versicherungsamt beraten/auch von Ihrem PKV-Berater (DRV kann KV grundsätzlich nicht, aber einige *alte Säcke können das doch!:), oder wählen Sie den Weg in ein Krankenkassenforum, z.B. hier: https://www.krankenkassenforum.de/ Hier im Rentenforum wären Sie "ausdiskutiert" ;-) Gruß w.
W°lfgangam 07.09.2020 | 20:23
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo Justus Franz,

bei höheren Alterseinkünften (gesetzliche Rente, Betriebs- und/oder anderen Altersversorgungseinkünften) ist die PKV eigentlich finanziell gesehen kein Problem/besser aufgestellt:

- kein Abzug von der gesetzlichen Rente von aktuell rd. 11 %, also Brutto=Netto-Rentenauszahlung,

- dafür sogar noch den Zuschuss von aktuell 7,75 % von der Rente auf diese obendrauf ausgezahlt,

- kein Abzug von rd. 18 % von betrieblichen/anderen Altersversorgungsrenten.

> Um zurück zu wechseln müsste ich meine Arbeitszeit reduzieren um unter die 62.550 Euro Versicherungspflichtgrenze zu kommen.

Würde vielleicht nicht unwesentliche finanzielle Einbußen bedeuten (das kann auf die 'hohe' Kante gelegt werden/ggf. mal für die PKV).

> oder ich nach 55 arbeitslos werde.

Tja, könnte dann ein Problem werden …

> habe 2 Kinder

Tja, könnte ein Problem werden, wenn die nicht rechtzeitig selbst in die GKV wechseln …

> Tarif ca 650 Euro wie kann das sein?

Früher Eintritt in die PKV bei geringem/keinem Risko-Zuschlag?! Mit 'nur' Gesamtbeitrag von 650 € 'bedienen' Sie in der GKV/PV gerade mal ein Monatseinkommen von rd. 3500 €. In beiden Fällen darf man den AG-Zuschuss nicht vergessen ...solange keine Alo droht ;-)

> Falls ich es schaffe zurück in die GKV zukommen glaube ich das ich auf Grund der 9/10 Regelung den kompletten Beitrag zahlen müsste das wären zur Zeit 14.3% Kranken + 3,05% Pflegeversicherung

Sie zahlen zwar dann als 'nur' freiwilliges Mitglied der KV/PV den kompletten Beitrag zunächst mal selbst, erhalten dafür aber von der DRV Ihre Rente Brutto=Netto und den bereits oben erwähnten Beitragszuschuss darauf noch ausgezahlt, das selbe Schema/Berechnung wie in der PKV oben erwähnt. In Zahlen wären das aktuell (bei 2400 € Brutto-Rentenerwartung): mehr Rente = 264 €, plus KV-Zuschuss von 186 €.

Machen Sie jetzt nicht in 'Panik', lassen Sie sich vernünftig von Ihrem nächstem Versicherungsamt beraten/auch von Ihrem PKV-Berater (DRV kann KV grundsätzlich nicht, aber einige *alte Säcke können das doch!:), oder wählen Sie den Weg in ein Krankenkassenforum, z.B. hier:

https://www.krankenkassenforum.de/

Hier im Rentenforum wären Sie "ausdiskutiert" ;-)

Gruß

w.

Ergänzend: die kann ggf. gerade mit Kindern (für die 'GKV-Versicherungslücken' im belegungsfähigen Zeitraum/der letzten Hälfte vor Rentenantrag, erreicht werden. Pro Kind erhalten Sie pauschal 3 Jahre GKV-Zeit für die 9/10-Belegung. Gruß w.
Interessentam 08.09.2020 | 01:18
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo Justus Franz,

bei höheren Alterseinkünften (gesetzliche Rente, Betriebs- und/oder anderen Altersversorgungseinkünften) ist die PKV eigentlich finanziell gesehen kein Problem/besser aufgestellt:

- kein Abzug von der gesetzlichen Rente von aktuell rd. 11 %, also Brutto=Netto-Rentenauszahlung,

- dafür sogar noch den Zuschuss von aktuell 7,75 % von der Rente auf diese obendrauf ausgezahlt,

- kein Abzug von rd. 18 % von betrieblichen/anderen Altersversorgungsrenten.

> Um zurück zu wechseln müsste ich meine Arbeitszeit reduzieren um unter die 62.550 Euro Versicherungspflichtgrenze zu kommen.

Würde vielleicht nicht unwesentliche finanzielle Einbußen bedeuten (das kann auf die 'hohe' Kante gelegt werden/ggf. mal für die PKV).

> oder ich nach 55 arbeitslos werde.

Tja, könnte dann ein Problem werden …

> habe 2 Kinder

Tja, könnte ein Problem werden, wenn die nicht rechtzeitig selbst in die GKV wechseln …

> Tarif ca 650 Euro wie kann das sein?

Früher Eintritt in die PKV bei geringem/keinem Risko-Zuschlag?! Mit 'nur' Gesamtbeitrag von 650 € 'bedienen' Sie in der GKV/PV gerade mal ein Monatseinkommen von rd. 3500 €. In beiden Fällen darf man den AG-Zuschuss nicht vergessen ...solange keine Alo droht ;-)

> Falls ich es schaffe zurück in die GKV zukommen glaube ich das ich auf Grund der 9/10 Regelung den kompletten Beitrag zahlen müsste das wären zur Zeit 14.3% Kranken + 3,05% Pflegeversicherung

Sie zahlen zwar dann als 'nur' freiwilliges Mitglied der KV/PV den kompletten Beitrag zunächst mal selbst, erhalten dafür aber von der DRV Ihre Rente Brutto=Netto und den bereits oben erwähnten Beitragszuschuss darauf noch ausgezahlt, das selbe Schema/Berechnung wie in der PKV oben erwähnt. In Zahlen wären das aktuell (bei 2400 € Brutto-Rentenerwartung): mehr Rente = 264 €, plus KV-Zuschuss von 186 €.

Machen Sie jetzt nicht in 'Panik', lassen Sie sich vernünftig von Ihrem nächstem Versicherungsamt beraten/auch von Ihrem PKV-Berater (DRV kann KV grundsätzlich nicht, aber einige *alte Säcke können das doch!:), oder wählen Sie den Weg in ein Krankenkassenforum, z.B. hier:

https://www.krankenkassenforum.de/

Hier im Rentenforum wären Sie "ausdiskutiert" ;-)

Gruß

w.

Also würde es sich mehr lohnen, eine freiwillige Versicherung zu wählen und auf die KVdR zu verzichten?
An Interessentam 08.09.2020 | 05:18
Antworten lesen und verstehen ist nicht so Ihr Ding, oder?
Justus Franzam 08.09.2020 | 07:45
Hallo Zusammen der Beitrag von 650 Euro bezieht sich nur auf mich und ist der komplette Beitrag ohne Abzug des Arbeitgeberanteils. Ich lebe getrennt und meine Kinder sind bei der Frau versichert. Ich habe das mit den Kindern nur wegen der 9/10 Regelung dazu geschrieben. ich habe mit 18 angefangen zu arbeiten in Rente würde ich mit 67 gehen. Laut meiner Rechnung wäre die zweite Arbeitshälfte 42.5 + 2*3 Jahre für die Kinder wären 48.5 Jahre also gerade verpasst. Kann mir jemand sagen wie den die Beitrage vom Basistarif 736,- oder Standardtarif 685,- zustand kommen. Es heisst das meistens immer der max Betrag gezahlt werden muss aber das ist doch viel zu hoch oder?
Justus Franzam 08.09.2020 | 07:45
Hallo Zusammen der Beitrag von 650 Euro bezieht sich nur auf mich und ist der komplette Beitrag ohne Abzug des Arbeitgeberanteils. Ich lebe getrennt und meine Kinder sind bei der Frau versichert. Ich habe das mit den Kindern nur wegen der 9/10 Regelung dazu geschrieben. ich habe mit 18 angefangen zu arbeiten in Rente würde ich mit 67 gehen. Laut meiner Rechnung wäre die zweite Arbeitshälfte 42.5 + 2*3 Jahre für die Kinder wären 48.5 Jahre also gerade verpasst. Kann mir jemand sagen wie den die Beitrage vom Basistarif 736,- oder Standardtarif 685,- zustand kommen. Es heisst das meistens immer der max Betrag gezahlt werden muss aber das ist doch viel zu hoch oder?
senf-dazuam 08.09.2020 | 09:51
Zitat von Justus Franz anzeigenausblenden
Einerseits ist das das falsche Forum ... andererseits werden Randbereiche gestreift. Lassen Sie das am besten mal in der Krankenkasse nachprüfen. Die GKV sollte ja auch ein Interesse daran haben, dass Sie die CHance zur Rückkehr auch entdecken können. Es geht letztlich um einzelne Tage, ob die 90% erreicht werden oder nicht. Und von 49 bis 67 in der GKV wären 18 Jahre, plus 6 für die Kinder wären 24. 24 / 24,5 sind dann immer noch knapp 98 %, alles über 22 Jahre sollte die 90% noch abdecken. Verpasst wäre nicht die Erfüllung der 90%, sondern der Versuch, das genau zu prüfen! Sollten noch ein paar Tage fehlen, müssen Sie ja nicht mit exakt 67 in Rente gehen, wenn es Ihenn wichtiger ist, in die KVdR zu kommen ...
Justus Franzam 08.09.2020 | 11:49
Danke senf-dazu an die 90% habe ich gar nicht gedacht. Ich dachte immer das man mit 67 in Rente gehen muss. Ich könnte also auch so lange arbeiten bis ich die Vorgaben erfüllt habe?
Icham 08.09.2020 | 13:16
Hallo. Wenn Du nur Deine Rente im Alter hast und kein anderes Einkommen mach Dir keine Gedanken ob Du freiwillig oder in der KvdR bist. Ist ja der gleiche Beitrag. Der Zugang zur GKV geht nur über eine Pflichtversicherung. Noch zu der 9/10 Regelung wenn einem da auch nur Monate fehlen. Es lang meißt nicht die fehlenden Monate hinten anzuhängen. Es kommt sehr stark darauf an ob und wieviel PKV Monate durch Verschiebung der zweiten Hälfte wegfallen. Es kann sein das man zum wegfall eines PKV Monats viele Monate weiter arbeiten muß. Es liegt daran das durch die Verschiebung des Anfangs der zweiten Hälfte vielleicht PKV Zeiten wegfallen.
Justus Franzam 08.09.2020 | 13:44
an wen kann ich mich den wenden um eine genau Berechnung zu bekommen? Ich hatte die Rentenvers. schon mal angeschrieben da kam aber nur als Antwort das die Krankenkasse dafür zuständig sei.
Icham 08.09.2020 | 14:46
Hallo. Hast Du denn ausser Rente sonst noch Einkommen. Ich denke nicht das Dir eine Krankenkasse da jetzt schon etwas ausrechnet. Das machen die erst wenn Du Rente beantragt hast und alle Daten vorliegen. Selbst kann man es mit Tage zählen in etwa ausrechnen. Es gibt auch einen Rechner . Bei Google --- tacheles kvdr rechner -- und dann anklicken.
W°lfgangam 08.09.2020 | 20:24
Hallo Interessent, Sie verstehen offensichtlich die Unterschiede im System (GKV/PKV) nicht. Die freiwillige Versicherung, wie auch die KVdR, ist _alleiniger_ Bestandteil der gesetzlichen KV ...da gibt es auch kein Wahlrecht - das stellt die GKV aktuell wie auch bei Rentenbeginn nach der 9/10-Regelung fest. Einige - wie auch offensichtlich Sie - setzten eine freiwillige KV-Versicherung automatisch mit einer privaten KV gleich. Nun, hier tut nur ein bisschen Bildung Not, um die Unterschiede 'meistern' zu können und sie dann auf nachgefragte Rentensituationen umsetzen zu können. Tipp: bedenken Sie ihre Nachfragen/Ergänzungen vor Veröffentlichung im Forum /lesen Sie dazu bereits zielführende Antworten /nehmen Sie 'nen 'Brockhaus' (aka 'G**gle') und versuchen Sie das Gesagte zu verstehen ...und ja, Ihre Beiträge sind 'kurios' = haben den Nährwert von destilliertem Wasser, aber erheiternd ;-)) Gruß w. PS @Justus Franz: "an wen kann ich mich den wenden um eine genau Berechnung zu bekommen?" GENAU? ...Sie haben die zielführenden Antworten (Wechsel in GKV, Bedingungen, Beitragshöhe, Einwirkungen aus der Rente) sicher im Detail gelesen - allein zur Höhe Ihres PKV-Beitrags ist Ihr Versicherer der Ansprechpartner /für Beiträge zur GKV Ihre letzte GKK. Da Ihr Rentenfall noch ein 'paar' Jahre hin ist, wird Ihnen HEUTE keiner der möglichen Beteiligten (privat/wie gesetzlich) eine zuverlässige Prognose erstellen können ...alles nur Rahmendaten aus Stand heute. In Jahren sind 'wir' vielleicht alle in Österreich /Schweiz /Norwegen aufgrund EU-Abkommen versichert, weil es doch so mächtig viel besser mit deren Sozialsystem ist ...oder, China regelt das in der nächsten Beratungsstelle in Beijing *g
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