Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rückwirkender Beginn eine Regelaltersrente

von Schlafmütze17.11.2020 | 16:24
227 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich hätte - wie ich jetzt erfahren habe - schon ab DEZ 2019 meine Regelaltersrente beziehen können. Leider habe ich den Antrag erst Mitte September 2020 gestellt. Kann ich die Rente noch rückwirkend ab Juli bekommen, wenn ich "meine Altersgrenze" auf den 30.06. verschiebe oder ist das erst ab 1. September möglich. Woraus genau ergibt sich das? Kann ich das irgendwo nachlesen? Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schlafmütze,

bei der Regelaltersrente ist die von Ihnen genannte Verschiebung des Leistungsfalls nicht möglich. Es handelt sich daher in Ihrem Fall um eine verspätete Antragstellung, so dass die Regelaltersrente erst ab Antragsmonat gezahlt werden kann.

Dafür erhöht sich der Zugangsfaktor bei Ihrer Rente für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, für den die Rente nicht in Anspruch genommen wurde um 0,5 % (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b Sozialgesetzbuch VI).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sclafmützeam 17.11.2020 | 17:18
Vielen Dank auch. Aber den Antrag vom September kann ich doch noch korrigieren und ab September die leicht erhöhte Rente bekommen oder?
senf-dazuam 17.11.2020 | 17:09
Wenn Sie innerhalb von drei Monaten zur Regelaltersgrenze den Antrag gestellt hätten, wäre dieser rückwirkend bewilligt worden. Nun können Sie aber nur noch zum aktuellen Monatsersten die Rente beantragen. Dabei profitieren Sie aber wahrscheinlich von einem erhöhten Zugangsfaktor (+0,5% pro Monat). Nachlesen können Sie das im § 99 des SGB VI. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html
W°lfgangam 17.11.2020 | 20:34
Hallo Sclafmütze, hat @senf-dazu doch bereits zutreffend dargestellt, dass ab Antragsmonat Sept 2020 noch der Rentenbeginn ab 01.09.2020 möglich ist. Ergänzend: sofern Sie den Antrag formlos bereits vor Sept. 2020 bei einer Antragsstelle gestellt haben/sich für einen Termin dazu registrieren lassen haben, ist auch der Rentenbeginn ab diesem Monat noch möglich. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026