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Experten-Antwort

Rückzahlung Erwerbsminderungsrente

von Scotty02.08.2020 | 23:12
101 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit 2 Jahren bin ich wieder am arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto im Jahr übersteige ich mit meinem Einkommen. Die Aufnahme meiner Arbeitstätigkeit habe ich bei der zuständigen Rentenversicherung gemeldet. Zusätzlich kam im Frühjahr 2019 dann ein Brief von der RV mit dem angefügtem Formular "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst", welches ich ausgefüllt und zurückgesendet habe. Seitdem ist nichts mehr passiert. In der Infobroschüre "Erwerbminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" der RV steht ausf Seite 14f. das gewöhnlich zum 1. Juli der Hinzuverdienst geprüft und dann der überbezahlte Betrag zurück verlangt wird. Jetzt haben wir schon den 2. August im 2ten jahr nach Aufnahme meiner Arbeitstätigkeit - passiert ist noch nichts. Wie soll ich mich verhalten, die Rentenzahlungen liegen immer noch auf einem seperatem Sparkonto zur Rückzahlung parat. Mit freundlichen Grüßen Scotty

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Scotty,

bitte setzen Sie sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und klären den Sachverhalt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anonymam 03.08.2020 | 01:03
Woher sollen wir das denn wissen, woran es liegt. Rufen Sie ihren Sachbearbeiter und fragen Sie nach, woran es liegt. Wenn sie ihn nicht erreichen können, dann schreiben sie eine Mail mit der Bitte um Rückruf an die allgemeine E-Mail-Adresse ihres Rentenversicherungsträgers.
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