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Rückzahlung Halbwaisenrente trotz Exmatrikulation

von Paulina13.10.2020 | 14:55
344 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Vater ist im Februar 2019 verstorben, einen Antrag zur Halbwaisenrente habe ich im Januar 2020 gestellt. Leider fehlt nach wie vor ein Schreiben, dass bei meiner alten Hochschule liegt (Krankschreibung für den Zeitraum 03/19-09/19, Urlaubssemester) und zur Entscheidung des Antrages fehlt. Inzwischen bin ich seit dem 01.10.2020 keine Studentin mehr, ich habe mich ohne Abschluss exmatrikuliert. Von meiner zuständigen Bearbeiterin wurde mir eben am Telefon mitgeteilt, dass dann gesehen werden müsse, ob ich überhaupt einen rückwirkenden Anspruch hätte. Das verstehe ich allerdings nicht- für mich ist klar, dass ich von 02/19-09/20 einen rückwirkenden Anspruch habe, da ich Studentin mit einem verstorbenem Elternteil war. Leider wurde ich stark abgewimmelt, bevor ich das weiter hinterfragen konnte. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich bin sehr verunsichert, da ich mich auf die Rückzahlung verlassen habe. Vielen Dank im Voraus!

9 Antworten

-am 13.10.2020 | 15:26
Hallo Paulina, einen Anspruch auf Waisenrente haben Sie grundsätzlich bis zur Vollendung des 27. Lebensajahres nur, soweit Sie sich tatsächlich mindestens 20 Wochenstunden in Ausbildung befinden. Sie sind aber offensichtlich schon vor Beginn des Sommersemesters 2019 krank geworden, haben Ihr Studium unterbrochen (Urlaubssemester) und befanden sich tatsächlich keine 20 Stunden in Ausbildung. Bei einer Unterbrechung wegen Krankheit besteht zwar der Anspruch auf Waisenrente zunächst weiter, aber nur in Fällen, in denen die rechtliche Grundlage des Ausbildungsverhältnisses fortbesteht (z.B. die Immatrikulation) u n d bei Beginn der Unterbrechung der erkennbare Willen besteht, nach Ende der Krankheit die Ausbildung sofort fortzusetzen. Werden diese Voraussetzungen während der Krankheit noch erfüllt, tritt aber später eine Änderung ein (zum Beispiel Verschlechterung des Gesundheitszustandes) so fällt der Anspruch auf Waisenrente von dem Zeitpunkt der Änderung an weg. Spätestens mit Ihrer Exmatrikualtion haben Sie gezeigt, dass Sie Ihre bisherige Ausbildung nicht fortsetzen wollen und haben damit keinen Anspruch auf Waisenrente mehr. Ob ggf. rückwirkend ein Anspruch auf Waisenrente während der Krankheit bis zur Exmatrikulation besteht (wann ist die Verschlechterung eingetreten, so dass Sie sich exmatrikuliert haben oder war eigentlich schon vorher nicht mit einer Wiederaufnahme des Studiums zu rechnen), müsste im Einzelfall - etwa durch Vorlage medizinischer Unterlagen - geprüft werden. Evtl. könnte aber bei einer langwierigen Krankheit, mit deren Dauer für nicht absehbare Zeit zu rechnen ist, ein Anspruch auf Waisenrente wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bestehen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Erkenntnisam 13.10.2020 | 16:33
Stellt sich auch noch die Frage, warum Sie die Halbwaisenrente erst fast ein Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt haben. Man sollte sich eben nie ohne Hintergrundwissen auf Nachzahlungen verlassen.
Erkenntnisam 15.10.2020 | 13:44
Stellt sich auch noch die Frage, warum Sie die Halbwaisenrente erst fast ein Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt haben. Man sollte sich eben nie ohne Hintergrundwissen auf Nachzahlungen verlassen.
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Paulinaam 25.10.2020 | 02:25
Zitat von Erkenntnis anzeigen
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute!
Siehe hieram 25.10.2020 | 02:47
Zitat von Paulina anzeigen
Stellt sich auch noch die Frage, warum Sie die Halbwaisenrente erst fast ein Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt haben. Man sollte sich eben nie ohne Hintergrundwissen auf Nachzahlungen verlassen.
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute!
Hallo Paulina, folgen Sie einfach dem Experten-Rat, der ja Möglichkeiten aufgezeigt hat, dass auch rückwirkend noch etwas möglich sein könnte, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Und sofern Sie nun, nachdem etwas Gras über die Sache gewachsen ist (im wahrsten Sinne des Wortes übrigens...denn daher kommt dieser Spruch) vielleicht mit neuer Kraft das Studium (oder ein anderes) wieder aufnehmen wollen, denken Sie einfach daran, dass Sie dann bis zur Vollendung des 27ten Lj. noch Anspruch auf Waisenrente hätten, und das problemlos, wenn Sie es rechtzeitig beantragen. Ihnen alles Gute!
Erkenntnisam 25.10.2020 | 07:48
Zitat von Paulina anzeigen
Stellt sich auch noch die Frage, warum Sie die Halbwaisenrente erst fast ein Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt haben. Man sollte sich eben nie ohne Hintergrundwissen auf Nachzahlungen verlassen.
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute!
Wenn das Geld benötigt worden wäre, hätten Sie sicherlich nicht versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sich jetzt damit herausreden wollen, dass man dafür aufgrund des Todes keinen Kopf hatte, wirkt einfach nur erbärmlich. Jetzt haben Sie ja scheinbar den Kopf dafür frei, wie man am meisten Kapital aus dem Tod des Vaters schlagen kann, obwohl Sie das Geld gar nicht benötigten. Der Zeitpunkt macht Ihr Verhalten damit nicht besser. Denken Sie mal darüber nach.
W°lfgangam 26.10.2020 | 21:36
Zitat von Erkenntnis anzeigen
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute!
Wenn das Geld benötigt worden wäre, hätten Sie sicherlich nicht versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sich jetzt damit herausreden wollen, dass man dafür aufgrund des Todes keinen Kopf hatte, wirkt einfach nur erbärmlich. Jetzt haben Sie ja scheinbar den Kopf dafür frei, wie man am meisten Kapital aus dem Tod des Vaters schlagen kann, obwohl Sie das Geld gar nicht benötigten. Der Zeitpunkt macht Ihr Verhalten damit nicht besser. Denken Sie mal darüber nach.
hmm... da Sie schon das Wort erbärmlich bemühen, ist Ihr Beitrag einfach nur mehr als 'erbärmlich'! In dieser Situation sind einige Waisen, die ggf. erst Jahre später von dieser Leistung der DRV überhaupt Kenntnis erlangen - und dann noch zeitnah versuchen, zu reagieren. Als wohl inzwischen schütterer 'Graubartwaise' haben Sie dafür offensichtlich kein Verständnis (was geht mich das *Scheißminderwissen der Jungen/Waisen dazu an) ...keine Sorge, von Ihrer Rente wird davon nix abgeknabbert - allein, wegen Ihrer 'Tipps + Gedanken' wäre das schon Generationen übergreifend durchaus gerechtfertigt - Malus für 'erbärmlichen' Beitrag, statt Bonus für Sinnvolles ;-) Gruß w.
am 26.10.2020 | 21:42
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;) [/quote]

Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment! [/quote]

Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute! [/quote]

Wenn das Geld benötigt worden wäre, hätten Sie sicherlich nicht versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sich jetzt damit herausreden wollen, dass man dafür aufgrund des Todes keinen Kopf hatte, wirkt einfach nur erbärmlich.

Jetzt haben Sie ja scheinbar den Kopf dafür frei, wie man am meisten Kapital aus dem Tod des Vaters schlagen kann, obwohl Sie das Geld gar nicht benötigten. Der Zeitpunkt macht Ihr Verhalten damit nicht besser. Denken Sie mal darüber nach.[/quote]

hmm... da Sie schon das Wort erbärmlich bemühen, ist Ihr Beitrag einfach nur mehr als 'erbärmlich'!

In dieser Situation sind einige Waisen, die ggf. erst Jahre später von dieser Leistung der DRV überhaupt Kenntnis erlangen - und dann noch zeitnah versuchen, zu reagieren.

Als wohl inzwischen schütterer 'Graubartwaise' haben Sie dafür offensichtlich kein Verständnis (was geht mich das *Scheißminderwissen der Jungen/Waisen dazu an) ...keine Sorge, von Ihrer Rente wird davon nix abgeknabbert - allein, wegen Ihrer 'Tipps + Gedanken' wäre das schon Generationen übergreifend durchaus gerechtfertigt - Malus für 'erbärmlichen' Beitrag, statt Bonus für Sinnvolles ;-)

Gruß

w.

Stellt sich auch noch die Frage, warum Sie die Halbwaisenrente erst fast ein Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt haben. Man sollte sich eben nie ohne Hintergrundwissen auf Nachzahlungen verlassen.
Vielen Dank für Ihr nicht erfragtes Urteil- ich wurde halt einfach nicht über meine Ansprüche aufgeklärt ;)
Fehlende Selbstinitiative dafür aber unberechtigtes Vertrauen auf Nachzahlungen. Kompliment!
Du meinst, weil es total normal ist, sich nach dem Tod des Vaters in erster Linie darüber zu informieren, wie man daraus nun am meisten Kapital schlagen kann? :D interessante Ansicht! Nun gut, hoffe, dass ich dir mit meinem Problem dein, anscheinend ja doch banales Leben, ein bisschen interessanter gestalten konnte. Manche Menschen müssen anscheinend anonym andere bewerten. Alles Liebe, alles jute!
Wenn das Geld benötigt worden wäre, hätten Sie sicherlich nicht versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sich jetzt damit herausreden wollen, dass man dafür aufgrund des Todes keinen Kopf hatte, wirkt einfach nur erbärmlich. Jetzt haben Sie ja scheinbar den Kopf dafür frei, wie man am meisten Kapital aus dem Tod des Vaters schlagen kann, obwohl Sie das Geld gar nicht benötigten. Der Zeitpunkt macht Ihr Verhalten damit nicht besser. Denken Sie mal darüber nach.
hmm... da Sie schon das Wort erbärmlich bemühen, ist Ihr Beitrag einfach nur mehr als 'erbärmlich'! In dieser Situation sind einige Waisen, die ggf. erst Jahre später von dieser Leistung der DRV überhaupt Kenntnis erlangen - und dann noch zeitnah versuchen, zu reagieren. Als wohl inzwischen schütterer 'Graubartwaise' haben Sie dafür offensichtlich kein Verständnis (was geht mich das *Scheißminderwissen der Jungen/Waisen dazu an) ...keine Sorge, von Ihrer Rente wird davon nix abgeknabbert - allein, wegen Ihrer 'Tipps + Gedanken' wäre das schon Generationen übergreifend durchaus gerechtfertigt - Malus für 'erbärmlichen' Beitrag, statt Bonus für Sinnvolles ;-) Gruß w.
Na alter Mann. Musstest Du auch noch Deinen „wichtigen“ Beitrag leisten, der niemanden interessiert. Das ist wirklich erbärmlich!
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