Hallo Basisrentner,
ich habe Ihre Frage so verstanden, dass der Betrag der ausgezahlten Abfindung in einen (ggf. neu abzuschließenden) Rürupvertrag eingezahlt werden soll. Dies sollte aus meiner Sicht - abhängig vom Anbieter - möglich sein. Da für einen sog. Rürupvertrag keine besonderen persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kann ein solcher Vertrag selbstverständlich auch von einem Erwerbsminderungsrentner abgeschlossen/bedient werden.
Hinsichtlich der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben und deren Berechnung, können Sie verbindliche Auskünfte jedoch nur beim zuständigen Finanzamt (bzw. Ihrem Steuerberater) erhalten. Für einen ersten Überblick können Sie aber auch gern den Rürup-Rechner auf der Homepage von ihre-vorsorge.de nutzen, welchen Sie unter
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/ruerup-steuersparrechner.html
erreichen. Hier erhalten Sie auch noch weitere nützliche Informationen rund um das Thema „Rürup-Rente“.