Hallo Andrea,
da letztendlich, wenn Sie nicht mitwirken, das JC durchaus Möglichkeiten hat, die Rentenauskunft zu erhalten, wird es dann auch die Rentenauskunft bekommen. Ob Sie darüber parallel informiert werden, kann ich Ihnen auch nicht beantworten.
Hier aber ein Link des Verfahrensablaufes (in dem Fall des JC Wuppertal - wohl weil der Redakteur 'Tacheles' -der umfangreich sich mit den Gesetzen zu Hartz IV auseinandersetzt - dort ansässig ist)
https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_JC_Wpt…
Und ja, das JC darf durchaus die Höhe der möglichen Rente/n erfahren, muss es sogar, weil dies auch für das weitere Verfahren relevant sein kann. So darf zum Beispiel dann nicht zum (vorzeitigen) Rentenantrag aufgefordert werden, wenn der Antragsteller dadurch in andere/weitere Sozialleistungsansprüche fällt (steht aber alles da drin).
Es wäre also doch wirklich am einfachsten, wenn Sie selbst die Auskunft bei der DRV anfordern (wie Ihnen hier auch schon mehrfach geraten wurde), und diese dann vorlegen. Dann wissen Sie mit Sicherheit auch selbst, was da genau drin steht und welche Zahlen.
Es kommt insofern so nur in Betracht, wenn Sie bereits kurz vor einem möglichen (vorzeitigen) Rentenalter stehen.
Da Sie aber auch Krankheiten nebenbei erwähnt haben: auch da hat das JC die Möglichkeit, die Feststellung einer Erwerbsminderung zu veranlassen.
Ihren 'Widerstand', die Zahlen preiszugeben, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn Sie gesund sind, können Sie auch noch neben einer vorgezogenen Altersrente arbeiten und hätten dann evtl. Anspruch auf 'aufstockende Leistungen'. Sollten Sie tatsächlich erwerbsgemindert sein, wäre das JC nur weiter zuständig, wenn es dann eine teilweise Erwerbsminderung ist (Ansonsten Amt für Grundsicherung).
Und auch in diesem Zusammenhang hat dann Ihr Sachbearbeiter Recht, das zunächst es interessant sein kann, wie hoch dies EM-Rente wäre, bzw. ob Sie darauf aufgrund Ihrer Versicherungszeiten überhaupt Anspruch hätten, bevor das Verfahren über den MD eingeleitet wird.
So oder so kann Ihnen also eigentlich nichts passieren, finanziell betrachtet. Denn wenn z.B. die DRV feststellt 'keine Erwerbsminderung' und für vorgezogene Altersrente noch zu jung, dann bleibt das JC in der Pflicht.
Fordern Sie also die Auskunft einfach an, legen diese vor und haben dadurch viel weniger Stress, als wenn Sie hier nun noch weiter Ihre drei Fragen beantwortet haben wollen
Die ohnehin nur Ihre zuständige DRV direkt beantworten kann. Also rufen Sie da sonst noch gerne an oder schreiben, um dort zu erfahren, wie genau es dort gehandhabt wird, wenn eine Auskunft vom JC angefordert wird.
Alles Gute und einen schönen Abend!