Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter?

von Andrea27.09.2021 | 14:23
2489 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter, wenn das Jobcenter diese angefordert hat?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

für die Übermittlung von Sozialdaten an andere Sozialleistungsträger gilt, dass nur solche Daten übermittelt werden dürften, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.

Sofern das Jobcenter zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines eventuellen Rentenantrages eine Rentenauskunft benötigt, wird es Sie auffordern, eine entsprechende Rentenauskunft zu übersenden.

Die Auskunft können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und dann dem Jobcenter weiterleiten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.

Ich habe einen unangemessenen Beitrag entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

dem Jobcenter dürfen nur die Daten übermittelt werden, die es für seine Aufgabenerledigung tatsächlich braucht. Die Übersendung der gesamten Rentenauskunft ist deshalb nicht zulässig. Es dürfen nur die Daten übermittelt werden, die das Jobcenter tatsächlich benötigt.

Wenn Sie kurz vor Vollendung des 63. Lebensjahres stehen, kann dem Jobcenter aber mitgeteilt werden, ob Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahrs einen Anspruch auf Altersrente haben und wie hoch diese Altersrente wäre, weil das Jobcenter Sie möglicherweise auffordern kann, den Altersrentenantrag zu stellen.

Sie werden nicht routinemäßig vom Rentenversicherungsträger darüber informiert, ob das Jobcenter eine Auskunft angefordert hat und was der Rentenversicherungsträger geantwortet hat. Sie können aber natürlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger konkret nachfragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

28 Antworten

Neeam 27.09.2021 | 15:58
Das Jobcenter bezahlt kein ALG 2 an Rentner.
Neinam 27.09.2021 | 15:23
Was geht dem Jobcenter eine Rentenauskunft an? Die vermitteln Jobs an Arbeitslose. Dafür ist keine Rentenauskunft erforderlich.
Jaam 27.09.2021 | 15:45
@Nein …bezahlt Arbeitslosengeld und rechnet weitere Einkommen (Rente) an.
fraglicham 27.09.2021 | 15:08
Wer welche Daten hin- und werschicken darf ist in den § 67d und folgende SGB X geregelt. Von daher kann es durchaus passieren, dass die DRV dem Jobcenter eine Auskunft erteilt, ohne dass sie Ihnen gleich Bescheid sagt. Dass da aber eine komplette Rentenauskunft übersandt wurde, würde mich doch wundern.
Blumeam 27.09.2021 | 19:02
Kommt auf die Rentenart an.
Andreaam 27.09.2021 | 19:45
Hallo, das habe ich aber nicht gemacht. Daher habe ich die Frage gestellt: Schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter, wenn das Jobcenter diese angefordert hat?
Schadeam 27.09.2021 | 19:56
Wenn Sie nicht kooperieren kann das JC auch direkt bei der DRV fragen. Beispielsweise wenn es um die Frage geht ob die Rente mit 63 möglich ist..... Wenn sich hier der Kunde verweigert.....
Nachdenken hilftam 27.09.2021 | 19:57
. Die Auskunft können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und dann dem Jobcenter weiterleiten.
Hallo, das habe ich aber nicht gemacht. Daher habe ich die Frage gestellt: Schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter, wenn das Jobcenter diese angefordert hat?
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Jobcenter eine Rentenauskunft nicht direkt, sondern über Sie anfordern muss. Allerdings kann Ihnen das Jobcenter Leistungen enthalten, wenn Sie schuldhaft nicht mitwirken.
Uschiam 27.09.2021 | 20:09
Expertenantwort hier in 7/21 zur gleichen Fragestellung :"Das Jobcenter darf von Ihnen eine Rentenauskunft verlangen, jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung direkt bei der Rentenversicherung anfordern".
Andreaam 27.09.2021 | 20:35
Hallo, würde die DRV dann auch die Rentenauskunft an das JC schicken? Und falls ja, würde ich von der DRV darüber informiert werden? Geldkürzungen/Sanktionen hat mir das JC nicht angedroht.
Schadeam 27.09.2021 | 21:38
Und warum machen Sie es dann nicht einfach? Eine Rentenauskunft ans JC senden? Scheint bei einigen das größte Ziel zu sein Behörden zu beschäftigen und sich erst mal zu verweigern.
Kfkfkam 28.09.2021 | 00:58
Das JC darf alle Anträge bei anderen Sozialleistungsbehörden stellen, das sagt das SGB II. Voraussetzung ist die Weigerung zur Kooperation. Liegt diese vor, darf das JC alles tun was Sie auch dürfen. Bspw Rentenauskünfte anfordern, um abschätzen zu können ob das JC in Ihrem Namen einen Rentenantrag stellt. Lesen Sie Paragraf 5 SGB II
TZam 28.09.2021 | 08:59
Das Jobcenter kann von der DRV direkt die Rentenauskunft anfordern, wenn der Ersterhebungsgrundsatz beachtet wurde, der Kunde aber nicht mitgewirkt hat. Die DRV kann dem Jobcenter dann auf jeden Fall eine Rentenauskunft zuschicken...
Merkelam 28.09.2021 | 15:59
Sie wollen wohl den Fünfer unds Weggli ? Rente und Arbeitslosengeld. Tolle Sache, über was Sie sich wundern.
Schadeam 29.09.2021 | 14:05
Sorry, aber das Fass machen doch Sie auf, indem Sie zu diskutieren anfangen, für was das JC die Auskunft braucht was das drinstehen soll und was nicht welche Rechtsgrundlasge es gibt, usw. Alles natürlich Ihr gutes Recht, aber gestehen Sie anderen auch zu das für die berühmten taktischen Spielchen zu halten mit denen Kunden versuchen sich zu verweigern und auf Zeit zu spielen (weil man genau weiß dass der MDK sehr lange zur Prüfung braucht und Sie wieder Zeit gewonnen haben). Und vor allem: stellen Sie all Ihre Fragen und Forderungen ans JC! Die müssen Ihnen doch begründen was und warum sie das alles fordern.... Für diesen "Käse" sind DRV Mitarbeiter nicht unbedingt zuständig.
Andreaam 29.09.2021 | 13:57
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt. Der SB hat meine Krankschreibungen angezweifelt und meinte, was ich denn für schwere Krankheiten angeblich hätte. Ich habe Ihm vorgeschlagen, eine Überprüfung der Krankschreibungen durch den MDK einzuleiten. Er meinte, das sei Ihm viel zu teuer. Dabei muß er das gar nicht aus eigener Tasche bezahlen. In der Rentenauskunft stehen auch keine Krankheiten, daher für das JC wertlos. Schickt denn jetzt die DRV die Rentenauskunft an das JC, wenn das JC diese angefordert hat?? Und falls ja, werde ich von der DRV darüber informiert? Und falls nein, werde ich von der DRV darüber informiert, dass das JC eine Rentenauskunft angefordert hat? Bitte gerne auch Antwort vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung. Bitte konkret auf meine gestellten Fragen antworten und bitte keine neuen Fässer aufmachen. Danke!
JCam 29.09.2021 | 14:36
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt. Danke!
Die einzige die hier Fässer aufmacht sind Sie. Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente geht das Jobcenter sehr wohl etwas an, da das Jobcenter Sie nur zur Antragstellung auffordern kann, wenn dies nicht unbillig ist. Ich werde Ihnen hier aber nicht die Unbilligkeitsverordnung erklären. Sie können ja gern auf Konfrontationskurs mit dem Jobcenter gehen. Die haben schon Mittel und Wege Sie zur Mitwirkung zu bewegen. Viel Spaß beim Querstellen!
Svenam 29.09.2021 | 14:55
Zitat von JC anzeigenausblenden
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt. Danke!
Die einzige die hier Fässer aufmacht sind Sie. Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente geht das Jobcenter sehr wohl etwas an, da das Jobcenter Sie nur zur Antragstellung auffordern kann, wenn dies nicht unbillig ist. Ich werde Ihnen hier aber nicht die Unbilligkeitsverordnung erklären. Sie können ja gern auf Konfrontationskurs mit dem Jobcenter gehen. Die haben schon Mittel und Wege Sie zur Mitwirkung zu bewegen. Viel Spaß beim Querstellen!
Welche KONKRETEN Mittel hat denn das JC? Ausserdem geht es hier gar nicht um irgendwelche Antragstellungen, sondern um "schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter, wenn das Jobcenter diese angefordert hat?" Also phantasieren Sie nicht mit irgendwelcher Antragstellung herum, die NIEMAND gefordert oder nachgefragt hat.
DRVam 29.09.2021 | 15:15
Zitat von Sven anzeigenausblenden
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt. Danke!
Die einzige die hier Fässer aufmacht sind Sie. Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente geht das Jobcenter sehr wohl etwas an, da das Jobcenter Sie nur zur Antragstellung auffordern kann, wenn dies nicht unbillig ist. Ich werde Ihnen hier aber nicht die Unbilligkeitsverordnung erklären. Sie können ja gern auf Konfrontationskurs mit dem Jobcenter gehen. Die haben schon Mittel und Wege Sie zur Mitwirkung zu bewegen. Viel Spaß beim Querstellen!
Welche KONKRETEN Mittel hat denn das JC? Ausserdem geht es hier gar nicht um irgendwelche Antragstellungen, sondern um "schickt die DRV eine Rentenauskunft, ohne mich zu informieren an das Jobcenter, wenn das Jobcenter diese angefordert hat?" Also phantasieren Sie nicht mit irgendwelcher Antragstellung herum, die NIEMAND gefordert oder nachgefragt hat.
Ja!
Andreaam 29.09.2021 | 15:26
Hallo liebe Experten der DRV, bitte beantworten Sie doch einfach meine 3 Fragen: 1. Schickt die DRV die Rentenauskunft an das JC, wenn das JC diese angefordert hat? 2. Und falls ja, werde ich von der DRV darüber informiert? 3. Und falls nein, werde ich von der DRV darüber informiert, dass das JC eine Rentenauskunft angefordert hat? Die 3 Fragen kann man doch bitte, ohne viel Arbeit, einfach mit Ja oder Nein beantworten.
Ganz einfacham 29.09.2021 | 16:18
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Und warum machen Sie es dann nicht einfach? Eine Rentenauskunft ans JC senden? Scheint bei einigen das größte Ziel zu sein Behörden zu beschäftigen und sich erst mal zu verweigern.
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt.
Da Ihnen das JC die Rechtsgrundlagen nicht genannt hat, gibt es diese eben nicht. Würde es Rechtsgrundlagen geben, hätte das JC Ihnen diese auch genannt. Fazit: Die Antwort von @JC ist Unsinn! Das JC hat also KEINE Mittel und Wege Sie zur Mitwirkung zu bewegen.
Andreaam 29.09.2021 | 17:46
Zitat von Ganz einfach anzeigenausblenden
Weil in der Rentenauskunft die Höhen der verschiedenen Renten stehen. Die gehen das JC nichts an. Die Rechtsgrundlagen hat mir das JC nicht genannt.
Da Ihnen das JC die Rechtsgrundlagen nicht genannt hat, gibt es diese eben nicht. Würde es Rechtsgrundlagen geben, hätte das JC Ihnen diese auch genannt. Fazit: Die Antwort von @JC ist Unsinn! Das JC hat also KEINE Mittel und Wege Sie zur Mitwirkung zu bewegen.
Danke für Ihre beruhigende Antwort. Ihre Antwort beantwortet aber nicht meine 3 Fragen.
Siehe hieram 29.09.2021 | 19:21
Hallo Andrea, da letztendlich, wenn Sie nicht mitwirken, das JC durchaus Möglichkeiten hat, die Rentenauskunft zu erhalten, wird es dann auch die Rentenauskunft bekommen. Ob Sie darüber parallel informiert werden, kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Hier aber ein Link des Verfahrensablaufes (in dem Fall des JC Wuppertal - wohl weil der Redakteur 'Tacheles' -der umfangreich sich mit den Gesetzen zu Hartz IV auseinandersetzt - dort ansässig ist) https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_JC_Wpt… Und ja, das JC darf durchaus die Höhe der möglichen Rente/n erfahren, muss es sogar, weil dies auch für das weitere Verfahren relevant sein kann. So darf zum Beispiel dann nicht zum (vorzeitigen) Rentenantrag aufgefordert werden, wenn der Antragsteller dadurch in andere/weitere Sozialleistungsansprüche fällt (steht aber alles da drin). Es wäre also doch wirklich am einfachsten, wenn Sie selbst die Auskunft bei der DRV anfordern (wie Ihnen hier auch schon mehrfach geraten wurde), und diese dann vorlegen. Dann wissen Sie mit Sicherheit auch selbst, was da genau drin steht und welche Zahlen. Es kommt insofern so nur in Betracht, wenn Sie bereits kurz vor einem möglichen (vorzeitigen) Rentenalter stehen. Da Sie aber auch Krankheiten nebenbei erwähnt haben: auch da hat das JC die Möglichkeit, die Feststellung einer Erwerbsminderung zu veranlassen. Ihren 'Widerstand', die Zahlen preiszugeben, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn Sie gesund sind, können Sie auch noch neben einer vorgezogenen Altersrente arbeiten und hätten dann evtl. Anspruch auf 'aufstockende Leistungen'. Sollten Sie tatsächlich erwerbsgemindert sein, wäre das JC nur weiter zuständig, wenn es dann eine teilweise Erwerbsminderung ist (Ansonsten Amt für Grundsicherung). Und auch in diesem Zusammenhang hat dann Ihr Sachbearbeiter Recht, das zunächst es interessant sein kann, wie hoch dies EM-Rente wäre, bzw. ob Sie darauf aufgrund Ihrer Versicherungszeiten überhaupt Anspruch hätten, bevor das Verfahren über den MD eingeleitet wird. So oder so kann Ihnen also eigentlich nichts passieren, finanziell betrachtet. Denn wenn z.B. die DRV feststellt 'keine Erwerbsminderung' und für vorgezogene Altersrente noch zu jung, dann bleibt das JC in der Pflicht. Fordern Sie also die Auskunft einfach an, legen diese vor und haben dadurch viel weniger Stress, als wenn Sie hier nun noch weiter Ihre drei Fragen beantwortet haben wollen Die ohnehin nur Ihre zuständige DRV direkt beantworten kann. Also rufen Sie da sonst noch gerne an oder schreiben, um dort zu erfahren, wie genau es dort gehandhabt wird, wenn eine Auskunft vom JC angefordert wird. Alles Gute und einen schönen Abend!
W°lfgangam 29.09.2021 | 20:44
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Hallo liebe Andrea, beantworten Sie doch bitte nur die 1 Frage: Worum geht es IHNEN hier überhaupt??? ...in Anbetracht Ihres staatlich unterstützten/von der Allgemeinheit finanzierten ALG2-Lebensunterhalts - der nur bis zum möglichen Altersrentenanspruch 63 reicht (sofern die UnbilligkeitsVO das nicht ausschließt/wurde oben schon erwähnt). Und dafür hat das JC nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung, Sie zur Mitwirkung zu 'animieren', ersatzweise eigene/weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Nochmal: Worum geht es Ihnen HIER überhaupt??? ...in einem Renten-Forum - Sie merken schon den Unterschied ...oder auch/wieder nicht ;-)) Gruß w.
Andreaam 04.10.2021 | 18:39
Hallo liebe/r Siehe hier, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort mit dem supertollen Link. Der Link ist für mich wirklich hilfreich, da Alles bis ins Hundertstel genau erklärt wird. Ich habe nur eine Aufforderung "Rentenauskunft einreichen", mit der im Link genannten Frist, erhalten. Eine zweite Aufforderung, wie im Link erläutert, habe ich nicht erhalten. Die zweite Aufforderung kann auch nicht auf dem Postweg verloren gegangen sein, da mein ALG 2, anders als im Link erläutert, eben nicht eingestellt wurde. Ich bin unter 60 Jahre alt und damit weit von 63 Jahren entfernt. Ich denke, dass Jobcenter hat den Fehler der ersten Aufforderung erkannt und daher Abstand von einer zweiten Aufforderung genommen. Vielen Dank auch für Ihren Hinweis mit der Erwerbsminderung. Ich bin zwar zur Zeit noch arbeitsunfähig, jedoch nicht erwerbsgemindert. Haus- und Facharzt meinen, ich muss Geduld haben, sie "kriegen mich aber wieder hin," Laut meinem früheren SB, muss erst die Erwerbsminderung durch einen Amtsarzt festgestellt werden, bevor eine Aufforderung zur Antragstellung/Erwerbsminderungsrente erfolgen kann. Eine Einladung zum Amtsarzt habe ich auch nicht erhalten. Trotzdem mache ich es so, wie von Ihnen empfohlen und fordere eine Rentenauskunft (erst mal für meine Unterlagen) bei der DRV an. Es ist schön, dass in Ihrem tollen Link auch die "Unbilligkeit" bis ins Hundertstel genau erklärt wird. Daher weiss ich jetzt, dass dies zu meinem Vorteil sein kann und ich mir keine Sogen machen muss, falls ich keinen Job finden sollte und das JC in ein paar Jahren, die Rentenauskunft wieder anfordern sollte. Nochmals vielen Dank und eine entspannte Woche!
Andreaam 04.10.2021 | 18:44
Hallo liebes Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung, vielen Dank für Ihre präzisierte Antwort und eine entspannte Woche!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026