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Experten-Antwort

Schweizer Rentenansprüche nach Deutschland übertragen?

von D. Stephan05.03.2017 | 07:58
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10 Antworten

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Hallo, ich habe als Deutscher wei Jahre in der Schweiz gearbeitet, arbeite nun aber wieder in D. Meine dort eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung liegen nun auf einem Freizügigkeitskonto. Gibt es die Möglichkeit diesen Betrag auf mein Rentenkonto in Deutschland zu übertragen? Wenn ja, welche Vor- oder Nachteile bringt dies ggf. mit sich? Vielen Dank im Voraus!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D. Stephan,

Ihre Anfrage wurde ja inzwischen bereits beantwortet.

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9 Antworten

445678am 05.03.2017 | 09:05
Soetwas wie eine Übertragung gibt es nicht. hier die Broschüre Arbeiten und Rente - Schweiz http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie eine Kontenklärung (in Deutschand) durchführen und die Zeiten aus der Schweiz (mit der dortigen Versicherungsnummer) geltend machen.
Klugpuperam 05.03.2017 | 09:00
Da lässt sich nichts übertragen. 2 Länder - 2 Rentenansprüche
KSCam 05.03.2017 | 11:32
Das was auf dem Freizügigkeitskonto liegt sind nicht die Beiträge der staatlichen Schweizer Rente (AHV) sondern die Gelder aus der Pensionskasse (=Betriebsrente oder 2. Säule). Ob Sie über diese Gelder vorzeitig verfügen können oder warten müssen bis Sie berentet sind (Alter oder Invalidität) müssen Sie bei der damaligen Pensionskasse erfragen. Anschriften sollten aus den Unterlagen der Pensionskasse hervorgehen. Direkt in die deutsche Rente können Sie CH Pensionskassengelder nicht fließen lassen. Die AHV Rente erhalten Sie nach derzeitigen Schweizer Recht bei Invalidität oder im Alter. Mindestvoraussetzung für einen CH Rentenanspruch sind 12 Beitragsmonate zur AHV: Frauen: AR mit 64 abschlagsfrei, oder mit 63 mit 6,8% Abschlag oder mit 62 mit 13,6% Abschlag. Männer: AR mit 65 abschlagsfrei, oder mit 64 mit 6,8% Abschlag oder mit 63 mit 13,6% Abschlag - also 1 Jahr später als Frauen.
D. Stephanam 06.03.2017 | 08:52
Vielen Dank für die Antworten!
Bruno W.am 06.03.2017 | 17:56
Ich würde schauen, daß ich meine Rente aus der Schweiz bekäme und eher versuchen meine deutschen Anwartschaften in die Schweiz zu übertragen. Grund: Die Rente aus der Schweiz ist allemal viel sicherer als die von der DRV. Bei der DRV hat im Endeffekt die Poltik das sagen und die Politik ist in erster Linie um die Sicherheit der Beamtenpensionsen besorgt. Die deutsche Rentenkasse muß aus dem Bundeshalt mitfinanziert werden, weil die Politiker in der Vergangenheit die Rentenkasse zu versicherungsfremden Leistungen mißbraucht haben. Wenn Sie die aktuelle Presse um die Rententhematik und dereren Finanzierung mitverfolgen, dürfte es ihnen ein leichtes sein, diese Überlegungen nachzuvollziehen.
KSCam 06.03.2017 | 21:28
@Bruno W: ist ja ein klasse Vorschlag aber halt vollkommen neben jeder Realität. Es ist weder möglich deutsche Ansprüche auf die AHV zu übertragen, noch CH Ansprüche nach D. Ich glaube weder der deutsche noch der Schweizer Gesetzgeber sind daran interessiert die jeweiligen Landesgesetze nach Ihren Vorstellungen zu reformieren..
BiancaD.am 21.03.2017 | 13:55
Guten Tag, Sie könnten Ihre BVG Beiträge der 2.Säule ,welches auf dem Freizügigkeitskonto liegt ausbezahlen lassen.... wenn Sie z.B. in bestimmte Länder auswandern, wie Asien, Australien. Bedenken Sie das die auszuzahlende Summe besteuert wird.
Werner Kocham 05.11.2018 | 16:27
Grüß Gott ich habe 3 (15 Monate) Saison und der Schweiz gearbeitet. Gibt es eine Rente 2025 wenn ja wie beantrage ich diese... Herzliche Grüße Werner
Werner Kocham 05.11.2018 | 16:27
Grüß Gott ich habe 3 (15 Monate) Saison und der Schweiz gearbeitet. Gibt es eine Rente 2025 wenn ja wie beantrage ich diese... Herzliche Grüße Werner
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