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Zur Experten-Antwort springenHallo, Stephan S.,
wer am Tag des Rentenbeginns schwerbehindert ist und die Wartezeit für 35 Jahre erfüllt kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre vor Beginn einer Regelaltersrente erhalten. Bei den Jahrgängen 1953 bis 1957 geborenen verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenbeginn max. um 5 Monate nach hinten.
Der zwei Jahre frühere Rentenbeginn trifft ebenso auf die Personen zu, die 45 Jahre Wartezeit erfüllen, sofern diese ab 1958 geboren wurden, nicht schwerbehindert sind und eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Wer also schwerbehindert ist, erreicht eine abschlagsfreie Rente bereits mit 35 Jahren Wartezeit. Der nicht schwerbehinderte benötigt also zum selben Zeitpunkt 45 Jahre.
Es ist also beim Vorliegen einer Schwerbehinderung für 1958 geborene unerheblich, ob er zu dem Zeitpunkt die Wartezeit von 45 Jahren erreicht hat.
Ob der Schwerbehinderte (ab 1958 geboren) nur etwas über 35 Jahre oder vielleicht auch ca. 45 Jahre erreicht, kann hierbei m.E. nicht als Nachteil gesehen werden, da aufgrund der in dieser Mehrarbeitszeit geleisteten Beiträge schließlich in der Regel ein höherer Rentenanspruch erzielt wird. Schwerbehinderten Personen, vor 1958 geborenen, können, wenn Sie die 45 Jahre Wartezeit erreichen auch die andere Rentenart Altersrente für besonders langjährig Versicherte für sich in Anspruch nehmen, da Sie die Voraussetzungen erfüllen und noch vor dem frühesten Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen in die Rente starten können. Auch hier sehen wir keinen Nachteil.
Sie erkennen sicherlich auch keine Benachteiligung das Erwerbsminderungsrentner die vor Juli 2014 erkrankt sind nun 5 Jahre und 8 Monate weniger Zurechnungszeit angerechnet bekommen als jene die ab 2019 Erwerbsminderungsrente bekommen. Gruß BER.Als Schwerbehinderter (über 50 GdB) kann ich abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente gehen. Warum findet diese Regelung bei der Rente nach 45 Jahren keine Anwendung? Der langjährig Beschäftige Schwerbehinderte wird doch gegenüber seinen Leidensgefährden die kürzer beschäftigt waren benachteiligt. Oder mach ich da einen Denkfehler? Gruß StephanHallo Stefan, der langjährig Beschäftigte mit GdB 50 hat weiterhin den Vorteil, dass er bereits mit 61 frühestens in die Rentenart starten kann/mit Abschlag von nur 10,8 % ...der 'gesunde' langjährig Versicherte kann frühestens mit 63/mit gleichem Abschlag ins Rentenalter wechseln, also hier Pluspunkt für Sie – ahh, geht früher. Ab Jg. '58 ist die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Jahren oder schon bei nur 35 Jahren mit GdB 50 zum selben Zeitpunkt möglich ...Pluspunkt für schwerbehinderte Menschen: Sie benötigen weiterhin nur 35 Jahre /der mit Lücken versehene Versicherte /der langjährig Studierende, ist weiterhin dabei . Eine Benachteiligung erkenne ich da nicht, da dasselbe abschlagsfreie Rentenalter mit weniger Versicherungsjahren möglich ist. Hätten wir noch die 'alte' abschlagsfreie Altersrente _ab 65_ mit 45 Jahren, würden Sie heute sagen 'super, ich kann 1 Jahr früher wg GdB' ...und ja, die uralten Altersrenten wg. Schwerbehinderung ab 60 ohne Abschlag - nunja, Geschichte. Zeit bringt Veränderungen mit sich, aber eine zusätzliche 'Übervorteilung'("ich will noch besser behandelt werden, als bisher schon zugesichert") erwarten Sie nicht wirklich?!! ;-) Nebenbei sollten Sie berücksichtigen, dass der mit 45+ Jahren auch eine höhere Rentenerwartung *g Gruß w.
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