Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Selbstfinanzierte Weiterbildung bei Bezug einer dauerhaften vollen EMR

von Anastasia01.08.2021 | 00:51
785 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich beziehe derzeit die volle Erwerbsminderungsrente. Sie wurde letztes Jahr dauerhaft weiterbewilligt. Ich denke über eine Weiterbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie/Systemische Therapeutin nach. Diese würde meine eigenen therapeutischen Maßnahmen und Genesungsprozesse (Psychotherapie, Ergotherapie und 12-Schritte-Programm einer Selbsthilfegruppe) sehr gut begleiten und unterstützen und gleichzeitig würde die Weiterbildung mir helfen, eine Tagesstruktur und eine Basis für meine berufliche Zukunft zu schaffen. Ein telefonisches Gespräch mit der Reha-Fachberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund hat ergeben, dass die Finanzierung einer beruflichen Reha schwierig, wenn nicht unmöglich, und zeitintensiv wäre, da ich bereits Rente erhalte. Nun überlege ich, die Weiterbildung selber zu finanzieren, da ich zeitnah beginnen möchte. Wäre mein Bezug von Erwerbsminderungsrente gefährdet, wenn ich z.B. eine Weiterbildung besuche, die am Wochenende, Samstag und Sonntag je 8 Stunden, stattfindet? Wie sähe es aus, wenn ich eine Weiterbildung besuche, die von Montag- bis Freitagabend je 2,5 Stunden stattfindet? Anders gefragt: Darf ich maximal 15h/Wo in der Ausbildungsstätte sein? Zur Info: Die Wochenend-Weiterbildung würde ein Mal im Monat für insgesamt 21 Monate stattfinden. Sollte ich die Weiterbildung der DRV schriftlich mitteilen bzw. benötige ich eine schriftliche Bestätigung, dass ich die Weiterbildung beginnen darf? Gäbe es noch andere Punkte, die ich berücksichtigen sollte im Zusammenhang von Bezug einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente und selbstfinanzierter Weiterbildung? Ich hoffe auf eine Experten-Antwort und natürlich auf das Schwarmwissen. Danke euch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anastasia,

Grundsätzlich können Sie neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Weiterbildung besuchen. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Stundenzahl ist nicht bestimmt.

Voraussetzung dafür, dass die Weiterbildung evtl. als Reha-Leistungen erbracht würde, ist unter anderem eine positive Erfolgsprognose für die Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Von einer wesentlichen Besserung kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig behoben werden kann.

Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben dauerhaft behoben wird.

Letztendlich handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung, die Sie abschließend mit Ihrer Rehafachberaterin klären sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 01.08.2021 | 08:03
Weiterbildungen sind für einen EM Rentner nicht verboten und müssen im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit auch nicht gemeldet werden. Aber spätestens wenn Sie als Heilpraktikerin arbeiten müssen Sie das melden. Machen Sie die Weiterbildung um sich später selbst therapieren zu können, würde dies auch später kein Problem darstellen. Sobald Sie damit aber Geld verdienen und arbeiten wäre es zu melden und es wäre ein Grund für die DRV zu prüfen ob überhaupt noch (volle) EM vorliegt oder Sie durch Ihren beruflichen Einsatz beweisen nicht mehr erwerbsgemindert zu sein. Momentan können Sie dieses Projekt m.E. beruhigt angehen.
Siehe hieram 01.08.2021 | 01:27
Bei voller EM-Rente dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden täglich 'arbeiten' und damit Einkommen erzielen. Ich persönlich habe jedoch in den Gesetzen bisher noch nichts gefunden, dass es nicht erlaubt ist, sich trotz EM-Rente weiterzubilden. Ob dies nun ein Sprach- oder Kochkurs ist oder ein Gasthörerstudium an der Uni. Oder eben auch eine freiwillige Weiterbildung, die späterhin vielleicht sogar dann auch zu einem Erwerbseinkommen führen kann. Spätesten dann allerdings müssen Sie Ihrer zuständigen DRV mitteilen, dass Sie nun wieder arbeiten und damit auch Einkünfte erzielen. Kontraproduktiv wäre allerdings sicherlich eine Weiterbildung zum Sporttherapeuten, wenn Ihre eigenen gesundheitlichen Einschränkungen aber genau aufgrund 'Rücken & Co.' zu einer EM-Rente geführt haben. Dies scheint hier allerdings nicht der Fall zu sein :-) Also denke ich, dass Ihrem Vorhaben nichts im Wege stehen sollte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Anastasiaam 01.08.2021 | 22:47
Vielen Dank für die beiden Rückmeldungen. Das hört sich ja bisher ganz gut an. Hätte jemand noch eine Rückmeldung bzgl. der Stunden? Danke.
Siehe hieram 01.08.2021 | 23:13
Da gibt es keine Begrenzung, Sie arbeiten ja nicht. Es würde Ihnen auch keiner verbieten, wenn Sie das ganze Wochenende in Ihrem Kleingarten Gemüse anbauen und dabei das gesamte Kräuter-ABC auswendig lernen. Gilt auch nicht als Arbeit. Es gibt also keine Zeitbegrenzung, sondern ist Ihr Privatvergnügen. 'Nachher' (also irgendwann nach Wochenende-Ende in den Büros der DRV) meldet sich auch noch der @Experte dazu. Der allerdings hätte vielleicht aber doch auch noch einen Tipp für Sie, ob es nicht doch möglich ist, die Weiterbildung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation durchzuführen, ohne dass das Antragsprocedere soooo lange dauert, dass Sie diesen Kurs nun verpassen würden (wer weiß...?) *** Ansonsten aber einfach auch die Belege aufbewahren und falls es dann zu einer (selbstständigen) Tätigkeit kommen sollte, diese als Gründungskosten bei der Steuererklärung mit geltend machen. Könnten auch jetzt schon Fortbildungskosten sein, aber nur, wenn Sie Ihre EM-Rente versteuern müssen, sonst wirkt sich das nicht aus. (genauer dazu berät Sie z.B. ein Steuerberater, das hat nämlich was mit Steuern zu tun, nicht mit Rente :-)...) ***
Anastasiaam 02.08.2021 | 14:36
Vielen Dank an alle für die Antworten. Das hat mir schon mal weitergeholfen. Gute Zeit. Anastasia
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026