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Experten-Antwort

Selbstständig - weniger Einkommen, aber weiterhin hohe Rentenbeiträge - später keine Erstattung?

von Sveni31.07.2020 | 23:41
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten-Team, ich bin selbstständig und zahle einkommensgerechte Pflichtbeiträge. Wie kann ich verhindern, dass ich zu hohe Rentenbeiträge zahle? Ich möchte nicht mehr zahlen als nötig bzw. genau den passenden Prozentsatz zu meinem Einkommen. Mein Einkommen schwankt allerdings oft und ich verdiene manchmal weniger als erwartet bzw. weniger als im Vorjahr. Bekomme ich zu hoch gezahlte Beiträge nicht mehr zurück? Wenn ich 2020 z.B. monatliche Beiträge für ein Jahreseinkommen von 30.000 € bezahlt habe, aber im Endeffekt nur ein Einkommen von 20.000 € hatte - bekomme ich den zu hohen Beitrags-Anteil im Nachhinein nicht mehr zurück? Wird der Beitrag dann erst im Folgejahr, nachdem ich den Einkommenssteuerbescheid eingereicht habe, angepasst? Dann hätte ich für das ganze Jahr 2020 bis Mitte 2021 (wenn der Steuerbescheid vorliegt - das dauert ja immer) viel zu hohe Beitrag gezahlt und evtl. auch Verlust gemacht, sodass sich die Selbstständigkeit gar nicht lohnt. Wie kann ich mich davor schützen und wirklich nur die Beiträge, die nötig sind und zu meinem tatsächlichen Einkommen passen, zahlen? Vielen Dank

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sveni,

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3 Antworten

Sunnyam 02.08.2020 | 14:19
Hallo lieber Ratsuchender, grds. bemisst sich der mtl. Beitrag tatsächlich nach dem zuletzt erteilten Einkommenssteuerbescheid, weil eine mtl. Bemessung aufgrund des schwankenden Einkommens schlichtweg nicht möglich nicht. Sofern sie jetzt z.B. Beiträge aus 30.000 EUR Einkommen entrichten, aber wie in Ihrem Beispiel nach Erteilung des Steuerbescheides feststellen, dass das Einkommen im Jahr 2020 tatsächlich nur 20.000 EUR erzielt haben, ändert sich der Beitrag erst für die Zukunft. Eine rückwirkende Betrachtung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Sollten Sie jedoch im Laufe des Jahres schon feststellen, dass Ihr laufendes Einkommen dauerhaft regelmäßig 30% geringer sein, als das aus dem zuletzt erteilten Einkommenssteuerbescheid, dann lohnt sich ein Antrag auf Beitragsänderung nach der sogenannten Sozialklausel. Hierfür ist z. B. eine aktuelle BWA erforderlich. Vielleicht für Sie noch interessant, dass die Rentenversicherung auf pandemiebedingten Einkommensausfall recht kulant reagiert. Auch hier reicht ein Anruf/kurzes Schreiben an Ihren zuständigen Träger aus. LG
Sveniam 06.08.2020 | 22:47
Hallo, danke für die Antworten. Ich habe erst im Juni auf einkommensgerechten Beitrag umgestellt, vorher den Regelbeitrag gezahlt. Wenn ich jetzt Bescheid gebe, dass ich Corona-bedingt weniger im aktuellen Jahr verdiene, kann ich mich dann nur auf das Einkommen ab Juni beziehen oder auf alles, was ich im gesamten Jahr 2020 verdiene? (Weil ich erst ab Juni umgestellt habe.)
Sunnyam 13.08.2020 | 10:25
Für die Beitragsanpassung nach der Sozialklausel sind die bisherigen Einkünfte aus 2020 anhand der BWA nachzuweisen. Wann dabei die Umstellung auf einkommensgerechte Beiträge erfolgte ist unerheblich. Am besten noch eine Schätzung mit abgeben, wie hoch die Einkünfte im Jahr 2020 wahrscheinlich sein werden.
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