Hallo clausem2707,
eine nachträgliche Beitragszahlung für die Kalenderjahre 2004 bis 2009 ist nicht möglich.
Gegebenenfalls kann in einer persönlichen Beratung geklärt werden, ob andere Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen. Denkbar wäre zum Beispiel eine Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Zur Klärung können Sie telefonisch oder online einen Termin bei Ihrer Beratungsstelle vereinbaren.