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Experten-Antwort

Selbstständige Nebenberufliche Tätigkeit und Lohnersatzleistungen

von Julia Wilhelm15.10.2020 | 12:48
978 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich hätte eine Frage betreffend einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Wenn man Krankengeld oder Übergangsgeld bekommt. Wie viele darf hier selbstständig hinzuverdient werden? Viele Grüße J. Wilhelm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

bei einem ggf. bestehenden Übergangsgeldanspruch wird ggf. auch das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit angerechnet. Es kann dann dadurch das Übergangsgeld vermindert oder gar nicht zur Auszahlung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ouzam 15.10.2020 | 13:23
Für Krankengeld fragen Sie Ihre KK und ansonsten dürfen Sie so viel verdienen wie Sie wollen. Angerechnet wird alles gemindert um die gesetzlichen Abzüge. Minijobs kann man bis zu 450 behalten.
Julia Wilhelmam 15.10.2020 | 15:26
Und wie ist dass dann beim Krankengeld?
KKam 15.10.2020 | 15:31
Diese Frage sollten Sie der Krankenkasse stellen.
Arnoam 15.10.2020 | 16:48
Krankengeldbezug heißt doch, Sie sind arbeitsunfähig, zu krank um Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Eine Nebentätigkeit ist möglich?..als Krankenkasse würde ich da nachfragen. Setzen Sie nicht ihr Ktankengeld aufs Spiel.
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