Hallo, Swet62,
wie W°lfgang schon mitgeteilt hat, wird Ihre Ausgleichszahlung im Jahre der wirksamen Einzahlung unmittelbar in „zusätzliche Entgeltpunkte“ (EP) mit den aktuellen Berechnungswerten umgerechnet und Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Wenn durch die Regierung weiterhin Rentensteigerungen zum jeweils 01.07. festgelegt werden, steigen die Anwartschaften also, welche durch die von Ihnen getätigten Sonderzahlungen in Ihrem Rentenversicherung gutgeschrieben wurden.