Wertes Team.
Meine Mutter hat seit kurzem Anspruch auf die große Witwenrente.
Sie geht selbst noch voll arbeiten und bezieht ein eignes sozialversicherungspflichtiges Einkommen. In der GKV und GRV ist sie mit ihrem Einkommen pflichtversichert.
Dir große Witwenrente (altes Recht) wurde dadurch erheblich gekürzt.
Nun wurde Sie von ihrer GKV angeschrieben. Diese verlangt zudem die Offenlegung aller Auszahlungen aus zB Lebensversicherungen.
Nun meine Frage: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei Bezug einer Rente bei einer pflichtversicherten Person keine Sozialabgaben auf Kapitalauszahlungen zu zahlen sind. Ist dem noch so?
In diesem Falle handelte es sich um eine Fondsgebundene RV aus dem Jahr 2004, die zur Auszahlung kam.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Vielen Dank.
Beste Grüße.