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Experten-Antwort

Sozialabgaben bei große Witwenrente bei laufenden Arbeitseinkommen

von Herr Mock30.03.2021 | 07:52
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2 Antworten

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Wertes Team. Meine Mutter hat seit kurzem Anspruch auf die große Witwenrente. Sie geht selbst noch voll arbeiten und bezieht ein eignes sozialversicherungspflichtiges Einkommen. In der GKV und GRV ist sie mit ihrem Einkommen pflichtversichert. Dir große Witwenrente (altes Recht) wurde dadurch erheblich gekürzt. Nun wurde Sie von ihrer GKV angeschrieben. Diese verlangt zudem die Offenlegung aller Auszahlungen aus zB Lebensversicherungen. Nun meine Frage: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei Bezug einer Rente bei einer pflichtversicherten Person keine Sozialabgaben auf Kapitalauszahlungen zu zahlen sind. Ist dem noch so? In diesem Falle handelte es sich um eine Fondsgebundene RV aus dem Jahr 2004, die zur Auszahlung kam. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank. Beste Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entscheidung über den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied) und die damit verbundene Beitragspflicht auf Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung trifft die Krankenkasse. Zur weiteren Klärung bedarf es somit einer Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse!

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1 Antworten

Lolam 31.03.2021 | 00:59
Dem ist auch so. Die GKVs versuchen trotzdem alles. Siebe 2017 als das Bundessozialgericht einschreiten musste, weil eine GKV ein irres Konstrukt aufbaute um dennoch an beitrage aus einer privaten Rentenversicherung zu kommen. Sofern Sie nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, sondern tatsächlich pflichtversichert würde ich da mit einem Anwalt reden und die GKV nichts mitteilen und fragen auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie diese Informationen haben will.
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