Sozialversicherungspflicht Bruchteilsgemeinschaft

von
Maximilian

Der Minderheitsgesellschafter einer Bruchteilsgemeinschaft ist bei dieser angestellt.

Ist dieser sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei?

von
Bernd

Unabhängig einer sachlichen Antwort sollten Sie in solchen Fällen ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, um Rechtssicherheit zu haben.

von
Steuerberaterin

Ich kann nur sagen, dass die Einkünfte nicht dem Lohnsterabzug, sondern der Einkommensteuer unterliegen - also keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, keine steuerfreie Feiertagszuschläge, keine steuerfreien Sachleistungen, zwecks Beurteilung des Sozialversicherungsstatus empfehle ich einen Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht.

von
Abschläge

Zitiert von: Maximilian
Der Minderheitsgesellschafter einer Bruchteilsgemeinschaft ist bei dieser angestellt.

Ist dieser sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei?

Als mitarbeitender Gesellschafter sind Sie grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Und als Minderheitsgesellschafter haben Sie wohl keinen beherrschenden Einfluss, was eine Versicherungspflicht ausschließen könnte, da Sie dann nicht mehr weisungsgebunden wären.

Die Kriterien der Beurteilung sollte auch der Steuerberater des Unternehmens kennen und auch die für den Beitragseinzug zuständige Krankenkasse, denn diese ist vorrangig für die Feststellung der Einordnung in den Versicherungszweigen zuständig.

Vorabinformationen finden Sie auch noch hier:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sozialversicherungspflicht-des-gmbh-gesellschafters_idesk_PI20354_HI9158163.html

https://steuerberaterkanzlei-roehrig.de/steuerrecht-aktuell/zur-sv-pflicht-von-mitarbeitenden-gesellschaftern-hier-am-beispiel-von-kommanditisten-einer-personengesellschaft-lgp-2019-209-nw/

Sollte weiterhin Unklarheit auch bei den o.a. Stellen bestehen, können Sie sich an die Clearingstelle wenden

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html

Experten-Antwort

Hallo Maximilian,

den Ausführungen von „Abschläge“ kann ich mich anschließen.

von
Maximilian

Vielen Dank, aber so schlau bin ich daraus noch nicht geworden.

Ich stelle die Frage mal anders:

Bezüglich der Sozialversicherungspflicht spielt es da keine Rolle, ob es sich um eine GmbH oder um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt?

von
Abschläge

nein, in beiden Fällen sind Sie 'Gesellschafter'.

Mitarbeitender, weisungsgebunden und nicht maßgeblich einflussberechtigt auf das, was mit den Gesamtgemeinschaftsanteilen passiert (wie die verwendet werden).

Hier allerdings kann in Ihrem Vertrag etwas anderes geregelt sein, deshalb der bereits gesendete Link zu dem Steuerberater, der eben gerade auch eine 'Bruchteilsgemeinschaft' in seinen Beispielen aufführt.

(Es ist egal, ob es sich hier um eine Komplimentärgesesellschaft handelt oder um eine GmbH).

Versicherungsfrei als Gesellschafter können Sie nur sein, wenn Sie das 'Herrschaftsrecht' haben.

Aber dies sind nur 'Hinweise', verbindlich erfahren Sie es bei den bereits genannten Stellen.

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