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Experten-Antwort

Spätaussiedler §7 Grundrente, Mitzählung der Arbeitszeit in Russland als Grundrentenzeit

von Ussow13.01.2021 | 15:49
721 Ansichten
14 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau ist deutschstämmig ( Spätaussiedler §4), ich als nicht deutschstämmiger Ehegatte besitze § 7. Wir sind seit 1994 in Deutschland. Ich erhalte nach über 20 Jahren der sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland eine Altersrente von ca. 700 Euro. Meine Arbeitszeit von mindestens 15 Jahren in Russland wurde auf meinem Rentenbescheid nicht aufgeführt und nicht angerechnet wegen dem Spätaussiedlerstatus nach §7. Nach einer Einführung des Grundrentengesetzes erwarte ich, dass meine Rente ein bisschen aufgebessert wird. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsjahre in Russland als Grundrentenjahre mitgezählt werden. Liege ich hier richtig? Da diese Russland-Arbeitsjahre in meinem Versicherungsverlauf gar nicht auftauchen, soll ich sie der Deutschen Rentenversicherung nochmal nachmelden? Vielen Dank im Vorab Ussow

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ussow,

zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt.

Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.

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13 Antworten

Berateram 13.01.2021 | 15:56
Das ist leider Wunschdenken. Da Ihre Zeiten aufgrund der fehlenden Spätaussiedlereigenschaft nicht in Deutschland berücksichtigt werden, finden sie auch keine Anwendung in der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten. Folglich dürfte es Ihnen kaum möglich sein, die mindestens erforderliche 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zu erreichen.
Ussowam 13.01.2021 | 16:06
Das ist leider Wunschdenken. Da Ihre Zeiten aufgrund der fehlenden Spätaussiedlereigenschaft nicht in Deutschland berücksichtigt werden, finden sie auch keine Anwendung in der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten. Folglich dürfte es Ihnen kaum möglich sein, die mindestens erforderliche 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zu erreichen.
Schauen Sie sich diesen Fall an: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rente-f… Zwar geht es hier um etwas anderes, jedoch gehe ich bei der Grundrente von einer ähnlichen Logik aus - Arbeitsjahre im Ausland werden nicht angerechnet, jedoch mitgezählt
Putinam 13.01.2021 | 16:22
Russland und Rumänien sind zwei verschiedene Länder.
Ussowam 13.01.2021 | 16:24
Das ist klar. Nur § 7 Spätaussiedler sollte für alle das Gleiche bedeuten, egal, wo man herkommt
Berateram 13.01.2021 | 16:50
Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.
Ussowam 13.01.2021 | 16:24
Das ist klar. Nur § 7 Spätaussiedler sollte für alle das Gleiche bedeuten, egal, wo man herkommt
Berateram 13.01.2021 | 16:42
Russland und Rumänien sind zwei verschiedene Länder.
Das ist klar. Nur § 7 Spätaussiedler sollte für alle das Gleiche bedeuten, egal, wo man herkommt
Sie dürfen nicht vergessen, dass Rumänien zu EU gehört und da ganz andere Gesetze gelten. Warten Sie die Antwort des Experten ab, wenn Sie mir nicht glauben. Nur so viel. Mit der Grundrente wird das nichts für Sie.
1980am 13.01.2021 | 17:07
Hallo Ussow, zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt. Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.
Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.
Wieso? Die Bundesrepublik hat doch die DDR dazubekommen und ist somit auch deren Rechtsnachfolger. Dort galt im Bezug auf die RSFSR Klassenbrüder=Waffenbrüder. Also her mit der Grundrente!
Ussowam 13.01.2021 | 17:06
Das ist leider sehr enttäuschend. Danke für Ihre Antworten
Janaam 13.01.2021 | 17:57
Kann man in so einem Fall nicht auch in Russland Rente beantragen? Ja. Die Frage ist ernst gemeint. Interessiert mich.
1990am 13.01.2021 | 18:06
Zitat von 1980 anzeigenausblenden
Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.
Wieso? Die Bundesrepublik hat doch die DDR dazubekommen und ist somit auch deren Rechtsnachfolger. Dort galt im Bezug auf die RSFSR Klassenbrüder=Waffenbrüder. Also her mit der Grundrente!
Die DDR ist als Völkerrechtssubjekt untergegangen. Das Beitrittsgebiet nimmt seit dem an der Bundesrepublik teil.
W°lfgangam 13.01.2021 | 18:27
Hallo Jana, ist möglich, wenn die Bedingungen für einen russischen Rentenanspruch erfüllt sind. Ein paar wahllose/spontane Info-Seiten dazu: http://www.pfrf.ru/ https://www.russische-rente.de/faq/ https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenfonds_der_Russischen_F%C3%B6… Gruß w.
Janaam 13.01.2021 | 20:11
Danke Wolfgang.
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