Hallo Ussow,
zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt.
Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.