Status der Erwerbsfähigkeit während Klageverfahren gegen die Rentenversicherung

von
George90

Hallo,

ich bezog wegen schweren psychischen Problemen 3 Jahre lang eine EM Rente, war davor bereits durch den ärztlichen Dienst der BA erwerbsunfähig eingestuft.

Nun wurde meine Verlängerung abgelehnt durch ein fachlich völlig willkürliches Gutachten, der Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt und die Klage läuft nun.

Ich bin dadurch wieder beim Jobcenter gelandet, die Sachbearbeiterin weigert sich aber diesmal den ärztlichen Dienst einzuschalten und meint ich wäre nun wieder voll erwerbsfähig trotz laufender Klage und sie müsse mich vermitteln.

Ich halte das Ganze für rechtswidrig und meine Erwerbsfähigkeit für weiterhin nicht geklärt, aber sie will nicht mit sich reden lassen.

Vielleicht hat jemand eine juristische Idee?

von
Richter

Zitiert von: George90
war davor bereits durch den ärztlichen Dienst der BA erwerbsunfähig eingestuft.

Das kann nicht sein, da ausschliesslich die RV über eine Erwerbsminderung entscheiden kann, siehe Gesetz.

Zitiert von: George90

Nun wurde meine Verlängerung abgelehnt durch ein fachlich völlig willkürliches Gutachten, der Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt und die Klage läuft nun.

Zum Gutachten kann hier niemand eine Beurteilung abgeben.

Zitiert von: George90

Ich bin dadurch wieder beim Jobcenter gelandet, die Sachbearbeiterin weigert sich aber diesmal den ärztlichen Dienst einzuschalten und meint ich wäre nun wieder voll erwerbsfähig trotz laufender Klage und sie müsse mich vermitteln.

Dann sollten Sie das mit dem Jobcenter klären, lässt sich hier doch nicht klären.

Zitiert von: George90

Vielleicht hat jemand eine juristische Idee?

Ja, ein Anwalt. Sollten Sie im Klageverfahren noch keinen haben, wäre der Rat sich einen zu nehmen.

von
keine Idee

Hallo,

einen juristischen Rat habe ich nicht.
Es ist richtig, dass nur die DRV die Erwerbsfähigkeit / unfähigkeit beurteilen kann. Aber eine Arbeitsunfähigkeit muss vom Jobcenter anerkannt werden.

Also eine AUB holen und beim Jobcenter vorlegen wäre mein 1. Schritt.
Hilfe kann man im Erwerbslosenforum bekommen.

https://www.elo-forum.org/forums/#information.3

von
Standpunkt

Es ging bei Ihnen ja um die Verlängerung der Rente. Da die DRV den Antrag abgelehnt hat, gelten Sie aktuell tatsächlich als erwerbsfähig. Das ist beim Verlängerungsantrag nicht anders als bei einem Erstantrag. Ist Ihre Klage erfolgreich, ändert sich das rückwirkend natürlich. Das hilft Ihnen im Augenblick aber nicht weiter.

Ansonsten kann ich nur wie meine Vorgänger raten: Krank schreiben lassen und, soweit noch nicht geschehen, Rechtsbeistand suchen.

von
RB

Rechtsberatung im Klageverfahren beiziehen.
Dieses Forum kann Ihnen da nicht helfen.
Viel Erfolg.

Experten-Antwort

Hallo George90,

wir können in diesem Forum Ihre Erwerbsfähigkeit in einem laufenden Klageverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der EM Rente leider nicht einschätzen.

von
Nixgibts

Was der ärztliche Dienst der BA macht, interessiert die DRV wenig.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Der ärztliche Dienst der Ba hielt eine Person für über 6 Stunden erwerbsfähig. Die DRV lehnte den Antrag auf EM-Rente ab. Ein paar Jahre später gab es die volle unbefristete EM-Rente und eine hohe Nachzahlung. Wie das geht? Man muss mit den richtigen medizinischen Unterlagen wedeln. Hat man keine aussagekräftigen Unterlagen, dann sieht es mau aus.

von
Dana

Sie können sich doch der Vermittlung zur Verfügung stellen. Das heißt ja noch lange nicht das Sie direkt Arbeit haben, sollte man zu einem Gespräch eingeladen werden. Und währenddessen läuft das Klageverfahren ja weiter.

von
Tommi

Das ELO Forum kann man leider total vergessen.
Dort sind nur Admins unterwegs die sich wichtig nehmen und oftmals falsche Aussagen tätigen, was fatale Folgen für Fragesteller haben kann. Wenn man Ihre Fehler nachweist werden Posts gelöscht, verschoben oder nachträglich geändert.
Also bloß nicht in einem "Laienforum" nach Unterstützung suchen. Nehmen Sie sich einen Sozialverband aber noch besser einen auf Sozialrecht spezialisierten Fachanwalt, denn bei der EMR geht es um viel Geld und da sollte man keine Experimente eingehen.
Viel Erfolg.

von
Timmi

Zitiert von: Tommi
Das ELO Forum kann man leider total vergessen.

Wie hier auch!

Rechtsverbindliche Auskünfte gibt es nur dort, wo auch rechtverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Alles andere ist Glückssache, oder einfach nicht möglich.

von
George90

Zitiert von: Nixgibts
Was der ärztliche Dienst der BA macht, interessiert die DRV wenig.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Der ärztliche Dienst der Ba hielt eine Person für über 6 Stunden erwerbsfähig. Die DRV lehnte den Antrag auf EM-Rente ab. Ein paar Jahre später gab es die volle unbefristete EM-Rente und eine hohe Nachzahlung. Wie das geht? Man muss mit den richtigen medizinischen Unterlagen wedeln. Hat man keine aussagekräftigen Unterlagen, dann sieht es mau aus.

Es kommt eher auf den Gutachter an, nicht nur auf die Unterlagen. Der Gutachter kann alles ignorieren was in den Unterlagen steht, wie bei mir geschehen. Hoffentlich ist der vom Gericht neutraler.

von
Schade

Zitiert von: Dana
Sie können sich doch der Vermittlung zur Verfügung stellen. Das heißt ja noch lange nicht das Sie direkt Arbeit haben, sollte man zu einem Gespräch eingeladen werden. Und währenddessen läuft das Klageverfahren ja weiter.

...und wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch geladen würden, bräuchten Sie ja nur folgenden Satz aussprechen: "ich klage gegen die DRV weil ich erwerbsgemindert bin und die Rente anstrebe" ...und schon wird Sie kein Personalchef einstellen....grins

von
Peter T.

Zitiert von: Timmi
Zitiert von: Tommi
Das ELO Forum kann man leider total vergessen.

Wie hier auch!

Rechtsverbindliche Auskünfte gibt es nur dort, wo auch rechtverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Alles andere ist Glückssache, oder einfach nicht möglich.

Das ELO Forum ist wirklich sehr schlecht, mit seinen völlig unfähigen und total bornierten Admins.
Nur dort ist das Gefährliche das dort so getan wird als ob man Ahnung hat und man sich darauf verlässt.

Hier kommen zwar Meinungen aber auch ehrliche Stimmen, die nicht behaupten alles (angeblich) zu können, sondern es nicht wissen und auch zugeben können.

Und bei dieser Frage ist es eben auch so, es ist nicht im Ansatz mit der Thematik der DRV "verwandt".

Also kann man keine Antwort erwarten, die rechtssicher ist.

Dort wird einem aber beschreiben was man machen soll. Dabei sind dort Admins die selbst schon Jahre um die EMR und um die Schwerbehinderung kämpfen.

Na ob das Vertauenserweckens ist, mag ich zu bezweifeln und man sieht ja auch das sie selbst nicht mal die eigenen Sachen in die Reihe bekommen, aber die Tipps geben, die bei ihnen schon nicht funktionieren.

Und hier kommt auch gerade am Wochenende der ein oder andere Troll (oder mehrere) , was das Forum hier leider nicht besser macht.
Aber wenn Wolfgang, Abschläge, Schade und Co hier etwas Posten hat es auch Hand und Fuß, auch wenn es bei einigen nicht unbedingt freundlich rüber kommt.
Aber da wird man nie Tipps bekommen die einen Ärger bringen können...

von
Hasemaus

Ich glaube, dass das hier nicht der richtiger Ort ist um eine juristische Frage zu stellen.
Vor allem, bringt Sie diese Antwort, die Sie in keiner Form in Ihren Kampf "einbinden" können, da rechtlich nicht verwertbar, herzlich wenig. Natürlich hofft man auf eine Tendenz oder eine Bestätigung seiner persönlichen Einschätzung als Fragende, aber um hier wirklich eine juristisch verwertbare Aussage zu bekommen empfehlen ich Ihnen sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.
Ist Ihr finanzielles Polster eher sehr knapp, dann gibt es die Möglichkeit Prosesskostenhilfe zu beanteragen, dies übernimmt auch die Kosten für den Anwalt.

von
W°lfgang

Zitiert von: George90
die Sachbearbeiterin weigert sich aber diesmal den ärztlichen Dienst einzuschalten

WARUM sollte sie das tun?

Per DRV-Entscheidung gelten Sie doch/zunächst als voll erwerbsfähig.

SIE wollen Geld, Sie gelten als vermittelbar - anderslautende AU-Bescheinigungen haben Sie offensichtlich nicht vorgelegt, so dass das JC daran Zweifel haben könnte ...Tja, mitspielen oder abmelden ...

> "Ich halte das Ganze für rechtswidrig und meine Erwerbsfähigkeit für weiterhin nicht geklärt"

Ihre nunmehr volle Erwerbsfähigkeit hat so lange Bestand, bis eine (letzt)gerichtliche Entscheidung das aufhebt.
Sie nutzen den Rechtsstaat/den Rechtsweg/klagen, bejammern aber gleichzeitig, dass das alles rechtswidrig ist ...merkwürdige Einstellung ;-)

Gruß
w.

von
George90

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: George90
die Sachbearbeiterin weigert sich aber diesmal den ärztlichen Dienst einzuschalten

WARUM sollte sie das tun?

Per DRV-Entscheidung gelten Sie doch/zunächst als voll erwerbsfähig.

SIE wollen Geld, Sie gelten als vermittelbar - anderslautende AU-Bescheinigungen haben Sie offensichtlich nicht vorgelegt, so dass das JC daran Zweifel haben könnte ...Tja, mitspielen oder abmelden ...

> "Ich halte das Ganze für rechtswidrig und meine Erwerbsfähigkeit für weiterhin nicht geklärt"

Ihre nunmehr volle Erwerbsfähigkeit hat so lange Bestand, bis eine (letzt)gerichtliche Entscheidung das aufhebt.
Sie nutzen den Rechtsstaat/den Rechtsweg/klagen, bejammern aber gleichzeitig, dass das alles rechtswidrig ist ...merkwürdige Einstellung ;-)

Gruß
w.

Sie müsste den ärztlichen Dienst schon deshalb einschalten, weil im DRV Gutachten trotz der angeblichen Leistungsfähigkeit Einschränkungen aufgeführt sind und diese berücksichtigt werden müssen. Außerdem hat die Agentur für Arbeit eigene Feststellungen zu treffen und ist nur im Falle der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit an die DRV Entscheidung gebunden.

Und sich über kranke Menschen lustig zu machen ist auch ziemlich daneben.

von
FS

Die ganze Diskussion ist unsinnig, denn die DRV hat entschieden, dass KEINE Erwerbsminderung vorliegt. Da kann man sich aufregen wie man möchte, es bringt nichts.

Und die BA ist, wie auch alle anderen Sozialleistungsträger, daran gebunden. Es wird also kein neues Gutachten der BA/JC geben.

"SGB 2, § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, Absatz 2:

(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für ALLE gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch BINDEND; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt."

Also entweder klagen und gewinnen oder im Rahmen der Möglichkeiten zur Vermittlung stellen.

von
Ja aber

"Sie müsste den ärztlichen Dienst schon deshalb einschalten, weil im DRV Gutachten trotz der angeblichen Leistungsfähigkeit Einschränkungen aufgeführt sind und diese berücksichtigt werden müssen."

Nein, sie kann auch einfach die entsprechenden Angaben bei der DRV anfordern. Vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden. Oder Sie lassen sich die Einschränkungen von der DRV geben (nennt sich Leistungsbild) und drücken es Ihrer Sachbearbeiterin in die Hand.

von
George90

Zitiert von: FS
Die ganze Diskussion ist unsinnig, denn die DRV hat entschieden, dass KEINE Erwerbsminderung vorliegt. Da kann man sich aufregen wie man möchte, es bringt nichts.

Und die BA ist, wie auch alle anderen Sozialleistungsträger, daran gebunden. Es wird also kein neues Gutachten der BA/JC geben.

"SGB 2, § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, Absatz 2:

(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für ALLE gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch BINDEND; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt."

Also entweder klagen und gewinnen oder im Rahmen der Möglichkeiten zur Vermittlung stellen.

Ja und genau dazu gibt es Urteile vom Bundessozialgericht, dass die Agentur für Arbeit nur im Falle einer positiven Feststellung von Erwerbsunfähigkeit daran gebunden ist und im negativen Fall eigenen Feststellungen treffen und sich nicht nur auf die Entscheidung der DRV berufen kann.

Experten-Antwort

Liebe User,

ich musste ein paar unsachliche Posts löschen und bitte hierfür um Verständnis.

Viele Grüße
Ihr Admin

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