So recht nachvollziehen lässt sich das Problem nicht. Keinesfalls fällt die Rente wegen der Aufnahme der Beschäftigung sofort weg.
Es wir allenfalls eine medizinische Prüfung eingeleitet. Stellt sich heraus dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt fällt die Rente dann -völlig zu recht- weg. Stellt sich heraus, dass sich der Rentner überschätzt hat, bleibt alles wie gehabt.
Ein Nachteil kann also nur für denjenigen entstehen, der trotz wiedererlangter Erwerbsfähigkeit weiter den Rentenanspruch behalten möchte. Das ist dann aber weder gerecht noch fair-und zum Glück eben auch nicht rechtens.
Ob das im Rahmen des vielbeschworenen und schlecht greifbaren „Pilotprojekts“ organisatorisch / technisch etwas einfacher wird (ist) mag dahin gestellt bleiben-der Grundgedanke wird sich letztlich nicht ändern.