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Zur Experten-Antwort springenHallo Sozi,
grundsätzlich muss vor und während der stufenweisen Wiedereingliederung eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestehen. Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung ist, dass die stufenweise Wiedereingliederung vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung verordnet wurde und innerhalb von vier Wochen nach Ende der medizinischen Rehabilitation beginnt. In allen anderen Fällen ist die Krankenkasse zuständig. Bitte klären Sie den Sachverhalt ggf. mit der Krankenkasse.
Unter dem nachfolgendem Link finden Sie Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung für Ärzte und Sozialarbeiter der Rehabilitationseinrichtungen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0830.html;jsessionid=57986E96327DDB1C84FF291A61621E82.delivery2-3-replication
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