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Experten-Antwort

Teil-Erwerbsminderungsrente und Teilzeitstelle

von Michael Richter03.07.2021 | 08:55
105 Ansichten
5 Antworten

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Ich bekomme zur Zeit eine Arbeitsmarktrente und möchte ggf. eine Teilzeitstelle aufnehmen, Dann würde ich nur noch eine halbe Rente bekommen. Sollte das Arbeitsverhältnis nach einigen Monaten gekündigt werden, da ich die Leistung vielleicht doch nicht bringe und ich keinen neuen Arbeitsplatz annehme, würde ich dann wieder die Arbeitsmarktente bekommen oder wäre die dann weg und ich müsste dann Hartz4 beantragen? Bei einer neuen Rente müsste man ja auch bei Antragstellung innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge in die RV eingezahlt haben.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Richter,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und klären Ihren persönlichen Einzelfall.

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4 Antworten

Donam 03.07.2021 | 17:11
Guten Tag. Sehr interessante Frage! Würde mich auch interessieren. Kommt bestimmt öfters vor, dass man einen teilzeitjob probiert, Und dann während der probezeit scheitert.
Siehe hieram 03.07.2021 | 18:00
Eine 'Arbeitsmarktrente' wird unter Umständen gewährt, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Es ist keine eigene Rentenart. Die bewilligte 'halbe EM-Rente' besteht dem Grunde nach. Und wird nur auf 'volle EM-Rente' erhöht, weil kein entsprechender TZ-Arbeitsplatz (mehr) vorhanden ist. Der Erhalt der 3/5-Regelung wird durch eine neu aufgenommene TZ-Arbeit erfüllt, sofern dies eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ist. Sollte der Arbeitsversuch scheitern, wird anschließend überprüft, ob dann wieder die volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu bezahlen ist. Teilen Sie also der zuständigen DRV mit, was Sie genau vorhaben. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob die bisher bewilligte volle EM-Rente dann wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes entsprechend gekürzt ausbezahlt und zunächst eine 'Probezeit' abgewartet wird, oder ob dies sofort zu einer statischen Änderung (= nur noch halbe EM-Rente, egal ob TZ-Platz oder nicht) des Rentenbescheides führt. Ist eine Einzelfallentscheidung, denn es kommt auch auf die Tätigkeit drauf an... Unabhängig davon kann der Anspruch auf eine EM-Rente jederzeit auch ohne weitere Beschäftigung überprüft werden.
Michael Weissam 03.07.2021 | 18:35
vielen Dank für die ausführliche Beratung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, könnte es passieren, dass man nach Aufnahme eines Teilzeitarbeitsplatzes und anschliessendem Verlust nur noch eine Teilrente erhält (also während der Arbeitszeit und auch nach der Kündigung)
Siehe hieram 03.07.2021 | 21:00
Ja, das kann passieren. Das kann bei einer 'Arbeitsmarktente' aber auch passieren, ohne dass man selbst vorher tatsächlich einen Teilzeitarbeitsplatzversuch unternommen hat. Denn ob der 'Arbeitsmarkt als verschlossen gilt' wird regelmäßig von der DRV/Agentur für Arbeit überprüft, ohne dass es des Zutuns des einzelnen Versicherten bedarf. Und es kann auch bei einer halben oder vollen EM-Rente (auch ohne Arbeitsmarkt) jederzeit überprüft werden. Verbindlich ist also nur, ob die zuständige DRV der geplanten Arbeitsaufnahme zustimmt. Und auch nur die kann die verbindlichen Folgen (Kürzung durch Hinzuverdienst oder von vornherein Kürzung auf halbe EM-Rente oder auch Wegfall der kompletten Rente, weil die TZ-Arbeit die Gründe der -gesundheitlichen- Einschränkungen widerlegt....) festlegen. Einfach an die zuständige DRV wenden, nur deren Aussage ist dann für diesen Einzelfall verbindlich. (Egal, wie es für Müller, Meier, Kunze aus Westfalen/Lippe oder Hintertupfingen ansonsten geregelt wurde...)
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