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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben "dem Grunde nach bewilligt"

von Gast13.01.2021 | 14:49
1747 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde nach meinem Widerspruch nun von der RV "dem Grunde nach bewilligt". Bedeutet das nun für mich, dass eine berufliche Umschulung nun definitiv genehmigt wird, oder muss ich mir weiterhin Sorgen machen, dass diese im Nachhinein doch noch abgelehnt werden kann? Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Informationen. Mfg

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

aufgrund des Widerspruchsverfahrens wurde Ihr Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beiwilligt. In welcher Form eine Teilhabe am Arbeitsleben nunmehr durchgeführt werden kann, können Sie nur direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

genau darum geht es, dass Sie sich mit dem Berater in Verbindung setzen, um Art und Umfang der Teilhabe zu besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gastam 13.01.2021 | 15:06
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das klingt ja schon einmal sehr vielversprechend. Das sagt allerdings nicht aus, ob eine Umschulung oder lediglich Zuschüsse bewilligt werden, sehe ich das richtig? Art und Umfang der LTA werde ich dann wohl mit meinem Berater im Detail besprechen müssen.
Deutsche Rentenversicherung
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