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Experten-Antwort

Teilrente 99,99% ermöglicht Krankengeldanspruch

von Avente28.03.2023 | 16:59
336 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, das Thema geht etwas in das Thema Krankengeld rein, aber vielleicht kann man mir dennoch weiterhelfen. Falls nun eine Teilrente wegen Alters bezogen wird, bleibt der Krankengeldanspruch erhalten. Die Frage wo sich mir stellt, welcher Entgeltberechnungszeitraum wird angenommen, bei bereits montagelangem Rentenbezug?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2023 | 17:08

Hallo Avente,

zum Anspruch auf Krankengeld sowie dem maßgeblichen Bemessungszeitraum und der Ermittlung der Berechnungsgrundlage können wir im Rahmen dieses Forums leider keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KKam 28.03.2023 | 17:07
Thema der Krankenkasse und nicht der Rentenversicherung. Fragen Sie dort nach.
Abschlägeam 28.03.2023 | 17:23
Hallo Avente, sehen Sie hierzu auch den §50 SGB V an und lesen Sie die Absätze aufmerksam. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html Wenn noch ein Restanspruch 'Krankengeld vor der Rente bis in die Rente hinein' bestand und die Altersrente von Beginn an als Teilrente bezogen wurde, könnten Sie eine Chance haben, dass das alte Gehalt Bemessungsgrundlage wäre. Allerdings würde dann auf das Krankengeld die Rentenzahlung angerechnet werden. Sinnvoll ist so eine Teilrente in Bezug auf Krankengeld also eher für die Rentner, die neben der Rente noch weiter arbeiten und sich den Krankengeldanspruch aus dieser 'aktiven' Tätigkeit sichern wollen. Aber konkret und und für Ihren Fall verbindlich beantwortet Ihre Krankenkasse Ihre Frage.
W°lfgangam 28.03.2023 | 20:16
Ergänzend: die 99,99 % Altersteilrente sichert den KG-Anspruch dann, wenn für diese Erkrankung bereits am ersten AU-Tag eine Teilrente gezahlt/bewilligt worden ist. Ihre Frage: "Die Frage wo sich mir stellt, welcher Entgeltberechnungszeitraum wird angenommen, bei bereits montagelangem Rentenbezug?" hat mit Altersteilrente zwecks Sicherung des KG-Anspruchs in Bezug auf die _Berechnung_ des KG hier gar nichts zu suchen. Zur Berechnung/Höhe des KG steigen Sie hier ein: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html ...oder befragen Sie rechtssicher Ihre KK - alternativ im verlinkten Forum 'mal eben dort gefragt/im Plaudermodus auf zielführende Antworten hoffend'. Gruß w.
KKam 28.03.2023 | 19:48
Wenn Sie nicht Willens sind (warum auch immer), sich bei Ihrer Krankenkasse direkt zu erkundigen, dann wenden Sie sich doch an das Forum der Krankenkasse. https://www.krankenkassenforum.de/
Abschlägeam 28.03.2023 | 23:28
Zitat von W°lfgang anzeigen
Oder eben aber -siehe §50 SGB V 2) - wenn die 'Leistung' (hier ist Rente gemeint) nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit bewilligt wird. Wenn also 'Avente' vor Monaten (monatelanger Rentenbezug) trotzdem von Beginn an eine Teilrente beantragt hatte, aber aus einem davor bestehendem Krankengeldanspruch noch ein 'Restanspruch' besteht, dann hat durchaus die Teilrente auch etwas mit der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes zu tun, die dann VOR Rentenbeginn liegt. Aber hier wird dann die 99,99 % Rente auf das Krankengeld angerechnet. Da es hier im Forum nun aber mindestens zwei Meinungen gibt, die - wie bei W°lfgang und mir nicht ungewöhnlich - differieren, morgen ab ans Telefon und nett mit der KK direkt plaudern und nicht noch den Umweg über das KK-Forum nehmen, denn auch da gibt es keine 'verbindlichen' Auskünfte ;-)
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