Zitiert von: KK
Wenn Sie nicht Willens sind (warum auch immer), sich bei Ihrer Krankenkasse direkt zu erkundigen, dann wenden Sie sich doch an das Forum der Krankenkasse.
https://www.krankenkassenforum.de/
Ergänzend:
die 99,99 % Altersteilrente sichert den KG-Anspruch dann, wenn für diese Erkrankung bereits am ersten AU-Tag eine Teilrente gezahlt/bewilligt worden ist.
Ihre Frage:
"Die Frage wo sich mir stellt, welcher Entgeltberechnungszeitraum wird angenommen, bei bereits montagelangem Rentenbezug?"
hat mit Altersteilrente zwecks Sicherung des KG-Anspruchs in Bezug auf die _Berechnung_ des KG hier gar nichts zu suchen.
Zur Berechnung/Höhe des KG steigen Sie hier ein:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
...oder befragen Sie rechtssicher Ihre KK - alternativ im verlinkten Forum 'mal eben dort gefragt/im Plaudermodus auf zielführende Antworten hoffend'.
Gruß
w.