Hallo „Valzuun“ und „Siehe hier“
Vielen Dank dass Ihr Euch die Arbeit gemacht, stukturiert und geantwortet habt. Ich bin dafür sehr dankbar, es tut mir leid dass die Beiträge nicht mit kurzen Fragen oder Erläuterung gehen es ist wie Ihr erkannt habt kompliziert …. Uuund dann hatte ich heute PC Abstürze
Zu den Fragen:
Vorab pkt Formloser Antrag nicht berücksichtigt ;
weil im Bescheid steht „ Antrag vom 02.04.20“ nicht 30.09.19 und s,u. Leistungsfall
2, Leistungsfall
Wurde die letzte OP genommen von den damals übersandten Unterlagen ( im Mai 20 war wieder,) aber vor Antragsstellung 30.09. war im Juli z.B. OP ( im Schnitt alle 3-4 Monate = aktuell 18 stck in 42 Mon ). Wäre das formlose Antragsschreiben 30.09.genommen worden, hätte der Arzt auch aus dieser Sicht nicht EM für die ZUKUNFT 18.11.machen können, sondern evtl. die Juli OP es gab 4 OPs in 2019)
Demzufolge würde Zeitrentenzahlung ab Januar sein oder 6 Mon nach Antrag April
Rentenbeginn der Zeitrente ist 01.06. ( Unterlagen erst 15.6. erhalten),also nach Leistungsfall Nov.
Bei DauerEM wäre somit ab 30.09 oder spätestens Nov 19 der Rentenbeginn.
Befristung
Wie ausgeführt hat sie einen Gendefekt der sich immer mehr verschlechtert, nahm von Geburt an oral Magnesium , welches mit Älterwerden laufend bis zu 45 Pckg. PRO Tag ( 3 x 15Pckg x 300 mg . Als die Ausfallerscheinungen sich dennoch häuften blieb nur die intravenöse Flüssiggabe, welches Dauer und Art wie bei Nierendialyse im Zentrum durchgeführt wird, im Moment noch 2x wöchentlich ( Rest oral), besser wäre 3 x aber aufgrund der laufenden Shuntverschlüsse und Thrombosenbildung risiko.
Damit wird die Grunderkrankung nicht gebessert sondern nicht einmal auf Normalniveau gebracht. Es geht einfach nur noch um Überleben. Um das zu sichern wird das Risiko der vielen OPs auf sich genommen. Was ihre vielen Thrombosen – trotz Gerinnungshemmer - bewirken können brauch ich sicherlich nicht anführen.
Hierzu die Urteile bezüglich Ausnahmen (natürlich BSG nicht BGH danke Valzuun)
BSG, Urteil vom 29. März 2006 – B 13 RJ 31/05 R –, BSGE 96, 147-153, SozR 4-2600 § 102 Nr 2, Rn. 14
Darauf bezogen sich mit der Entscheidung für sofortige Dauerrentengewährung : T
-Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 17.04.2012 - S 9 R 7935/09 –
-SG Hannover 6. Kammer, Urteil vom 04.09.2018, S 6 R 125/17,
TENOR
Nach dem Gesetz werden Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich als Zeitrente gewährt. Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Befristung der Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung behoben werden kann. Ein schwerwiegender medizinischer Grund, der gegen eine rentenrechtlich relevante Besserungsaussicht spricht, liegt vor, wenn zum maßgebenden Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und eine Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist.
Unwahrscheinlich ist die Behebung der Erwerbsminderung dann, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen – auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten – eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde, ein Dauerzustand vorliegt,
@Siehe hier
Die Aussteuerung stimmt, da meine Nichte bereits in 2016 wegen der Grunderkrankung in der KG Zahlung gefallen war die mit angerechnet wurde, immer versuchte wieder zu arbeiten. Dauer AU ab 1/17.
ALG 1 bekam sie nicht, da dies im Vorgespräch als „ nicht möglich , da nach eigener Auskunft sie ja gar nicht mehr zur Vermittlung fähig sei“. Nahtlosigkeit hat sie nicht beantragt.
Gelebt hat Sie durch Einkommen Ihres Ehemannes.
Sie hat gehofft, dass eine stabile Besserung eintrifft, leider vergebens,Arbeitsplatz war noch vorhanden.
Vielen Dank für den Hinweis Leistungsfall 2019. Das ist ja ok so, aber s.o.. Leistungsfall kann doch nicht 2 Monate nach Antrag (formlos) erst sei, dann müßte die Juli Op genommen werden ??
Alternativ könnten Sie mir den § 101 erläutern ? würde er unter og. Sachverhalt passen?