Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

temporäre Rentenaussetzung

von bechti01.02.2020 | 20:19
171 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, kann mir jemand die Frage beantworten, ob es möglich ist, eine tlws. EMR vorübergehend auszusetzen? Aus ganz bestimmten Gründen möchte ich vorübergehend auf die unbefristete EMR verzichten? Falls Quellen bekannt sind, freue ich mich über diese. Herzlichen Dank bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bechti,

ich empfehle Ihnen, sich mit dieser Situation direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu wenden oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Ein gezieltes Aussetzen der Rente wegen der vorgebrachten Gründe ist grundsätzlich nicht möglich, allerdings gibt es eventuell alternative Möglichkeiten, die hier bereits angeschnitten wurden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Juppam 01.02.2020 | 20:52
Entweder Sie sind so krank, dass Sie Erwerbsunfähig sind, oder Nicht. Die EM-Rente ist kein Wunschkonzert.
bechtiam 01.02.2020 | 21:46
Vielen Dank für die sehr ausführliche Erklärung. Zum Glück kann ich sehr gut abschätzen, ob sich mir jemand von hinten nähert oder von vorn....
Alfonsam 01.02.2020 | 22:40
Das ginge eventuell über die Arbeitszeit. Mehr als 6 Std. täglich und schon könnte die Rente Geschichte sein. Auch ein paar Zeilen an die RV, ich möchte die Rente nicht mehr, wäre vielleicht machbar. Aber, ob Sie diese dann zurück erhalten nach dem Ende Ihrer persönlichen Gründe? Weiterhin wäre auch möglich, den Zuverdienst(der bei teilweiser EMR ja relativ hoch ist) zu überschreiten. Da könnte aber vorkommen, daß die EM weiterbesteht und nur ruht. Einfach so zur RV sagen, nehmt mich mal von März bis Juni aus der Rente und zahlt diese ab Juli wieder, geht leider nicht. Sollte Ihre Rente aus o. g. Gründen enden, muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden.
bechtiam 01.02.2020 | 23:00
Herzlichen Dank, Alfons. Ich fürchte, dass das stimmt. Ich ziehe in Erwägung, meine dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Arbeitszeit auf über 6 Stunden täglich begutachten zu lassen. Da ich im kommenden Jahr aus dem Erwerbsleben ausscheide und Anspruch auf eine mittlere 5-stellige Summe habe, die sich allerdings nach dem Umfang des Stellenanteils beläuft, besteht der Anreiz, eine volle Stelle zu bekleiden und die Summe auf einen höheren Betrag zu pushen. Da ich tatsächlich jedoch nicht in der Lage bin, würde ich dann die vorhandenen Überstsunden zum Abbau nehmen. Rechnerisch ginge dies voll auf... Ich bedanke mich bei Ihnen. Einen schönen Abend
Warum ?am 02.02.2020 | 12:42
Und warum wollen Sie dann Ihre Rente "aussetzen" ? Sie können doch auch einfach der Rrentenversicherung mitteilen, dass Sich ihr Verdienst erhöht und dann wird dieser erhöhte Verdienst dann auf die Rente angerechnet. Daraus ergibt sich dann eine niedrigere Rente , vielleicht sogar eine Rente in Höhe von 0 Euro. Im nächsten Jahr wird die Rente dann wieder in normaler Höhe ausgezahlt.
bechtiam 02.02.2020 | 13:12
Im Prinzip schon. Der Arbeitsvertrag allerdings lautet: "Für die Dauer des Erhalts der tlws. EMR beträgt die wöchentliche Arbeitszeit xx Stunden." Also erst durch den (temporären?) Wegfall der tlws. EMR besteht der Anspruch auf die Vollzeitstelle mit entsprechend daraus resultierender höherer Zahlung.
Geld regiert die Weltam 17.04.2020 | 16:45
Wollen Sie mit dem ganzen Geld eine Weltreise machen?
bechtiam 17.04.2020 | 23:23
Exakt - genauso ist das....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026