Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

TER Arbeitsmenge in 6 Stunden kaum zu schaffen

von Ria17.03.2021 | 16:39
209 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente, arbeite als Krankenschwester 4 Tage 5,9 Stunden. Im Frühdienst schaffe ich meine Arbeitsmenge nicht um pünktlich gehen zu können. Es wäre erträglicher im Frühdienst 15 Minuten länger Arbeiten zu dürfen. Der Beruf als Krankenschwester entspricht nicht mehr meiner Leistungsfähigkeit, deshalb würde ich keine Außnahmeregelung bekommen (telefonische Nachfrage beim DRV) stimmt das? Mein Arbeitgeber läßt weniger Stunden nicht zu und will dass ich Übergaben durchführe und nicht ohne gehen darf, jedoch ist dies selten möglich und setzt mich erheblich unter Stress

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ria,

hier handelt es sich aus meiner Sicht eher um eine arbeitsrechtliche Frage, zu der ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Auskunft geben kann. Sie sollten sich daher - wie auch bereits von „Einfach ich“ empfohlen - zunächst an Ihren Betriebs-/Personalrat oder auch die Schwerbehindertenvertretung wenden und hier eine Einigung/Einhaltung der arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeiten mit Ihrem Arbeitgeber erwirken.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Leistungsvermögen seit Gewährung der Teilerwerbsminderungsrente soweit gesunken ist, dass Sie die Tätigkeit als Krankenschwester gar nicht mehr ausüben können, können Sie auch einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. Ob eine solche Rente gewährt werden kann, hängt dann aber wiederum von der dann neu zu treffenden Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes zu Ihrem dann noch bestehenden Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ggf. unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage) ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Einfach icham 17.03.2021 | 17:34
Ich würde diesbezüglich mal das Gespräch mit dem Betriebsrat/Personalrat und der Schwerbehindertenvetretung suchen. Soll da mal jemand dem Arbeitgeber auf die Finger klopfen. Es gilt was vertraglich vereinbart ist. Und wenn 4 Tage á 5,9 Stunden vereinbart sind, gehen Sie nach dieser Zeit nach Hause. Was will der Arbeitgeber machen, wenn Sie sich an die Arbeitszeitvereinbarung halten? Ihnen kündigen? Sie abmahnen? Den Richter möchte ich sehen, der sowas durchgehen ließe. Und vorher stünde ja noch die Anhörung der Arbeitnehmervertretung an.
Schadeam 18.03.2021 | 10:13
Das scheint doch weniger ein Rentenproblem zu sein, sondern eher ein Problem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dass Sie nach 5 Std und 54 Min (05,9Stunden) nicht alles fallen lassen können ist normal; das Problem haben sehr viele Arbeitnehmer unabhängig von der vereinbarten Arbeitszeit. Fragen Sie mal eine Arzthelferinnen ob die täglich pünktlich aus der Praxis rauskommen? Ich sehe für Sie folgende Alternativen ( die aber allesamt mit dem AG zu klären wären): Entweder Sie werden von Aufgaben entlastet Oder sie verteilen die Arbeit auf 5 Tage (damit wird die tägliche Belastung geringer. Statt an 4 Tagen 5,9 Stunden arbeiten Sie 5 Tage je 4,72 Stunden) o.a. Die DRV zwingt Sie nicht 5,9 Stunden zu arbeiten.....grins
Riaam 18.03.2021 | 20:20
Riaam 18.03.2021 | 20:28
Oder sie verteilen die Arbeit auf 5 Tage (damit wird die tägliche Belastung geringer. Statt an 4 Tagen 5,9 Stunden arbeiten Sie 5 Tage je 4,72 Stunden) o.a. Die DRV zwingt Sie nicht 5,9 Stunden zu arbeiten.....grins Ja, dass weiß ich, aber mein AG will von 6 Stunden nicht abweichen. Da es bei mir noch Umkleidezeit gibt, sind an 6 Stunden Brutto vertraglich nicht zu rütteln oder ich muss aus der Pflege raus, Und dass will ich nicht!
Valzuunam 19.03.2021 | 08:21
Denkanstoss am Rande: Sie scheinen ja der Auffassung zu sein, dass Sie (zumindest an 4 Tagen Inder Woche) auch mehr als 6 Stunden arbeiten können (5,9 Stunden + 15 Minuten). Eventuell tun Sie das faktisch sogar bereits - was aus Ihrem Beitrag aber nicht klar hervorgeht. Wenn sich nun bei einer medizinischen Überprüfung die Ärzte der DRV diese Auffassung -bezogen auf 5 Tage in der Woche- anschliessen würden, stünde dies einem weiteren Rentenanspruch entgegen.
Riaam 19.03.2021 | 09:42
zu Hinweis, ja da gebe ich Ihnen recht! Es muss von der Arbeit vor Ort umstrukturiert werden, damit ich früher gehen kann. Um ein Gespräch mit AG zu umgehen, dachte ich an diese Möglichkeit. Muss wohl meine Angst überwinden.
Riaam 19.03.2021 | 09:52
Denkanstoss am Rande: Sie scheinen ja der Auffassung zu sein, dass Sie (zumindest an 4 Tagen Inder Woche) auch mehr als 6 Stunden arbeiten können (5,9 Stunden + 15 Minuten). Eventuell tun Sie das faktisch sogar bereits - was aus Ihrem Beitrag aber nicht klar hervorgeht. Wenn sich nun bei einer medizinischen Überprüfung die Ärzte der DRV diese Auffassung -bezogen auf 5 Tage in der Woche- anschliessen würden, stünde dies einem weiteren Rentenanspruch entgegen. Da ich Früh und Spätdienste habe, geht es bei mir um ca. 6 - 8 Tage im Monat. Es strengt mich halt sehr an, mich durchzusetzen als erste dranzukommen und zu übergeben. Leider verzögern sich sehr oft auch die Übergabenzeiten, usa. Das muss ich vor Ort klären,ist mir jetzt klar geworden, wollte für mich einen einfacheren Weg einschlagen.
Schadeam 19.03.2021 | 09:58
....oder Siie suchen sich eine andere Arbeit oder die gleiche Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber mit für Sie günstigeren Zeiten. Ist aber alles kein Problem der Rentenversicherung.
Kerstinam 19.03.2021 | 10:05
Lassen Sie sich doch bitte nicht - gerade in der heutigen Zeit - wo medizinisches Fachpersonal "hochgeschätzt" und gesucht wird nicht so unter Angst setzen. Gerade wenn man schon erwerbsgemindert ist - aus welchen Gründen auch immer - wäre für mich meine Gesundheit an oberster Stelle. Und bei Angst vor einem Gespräch mit dem Chef - der ja sicher Arzt ist - würde ich schon mal über Alternativen nachdenken. Viel Mut und Kraft wünsche ich Ihnen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026