Hallo Charli,
bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.
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Hallo Charli,
bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.
Ich denke, alle drei Personengruppen gehören "mit ins Boot". Der Arzt, um die medizinische Frage zu klären, aber auch der Reha-Fachberater, weil eine LTA genehmigt wurde und der Arbeitgeber, was mit dem nun neu eingerichteten Arbeitsplatz geschieht und ob, wenn der Fragesteller es möchte und der Arzt (auf Kosten der Restgesundheit) "grünes Licht" gibt, eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz möglich ist. Denn es geht hier ja nicht nur um die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht/um die Krankschreibung, sondern um weiterreichende Entscheidungen. Es wäre natürlich hilfreich, wenn der Threaderöffner sich nochmal zu den seit gestern eingegangenen Statements äußert...Hallo Charli, bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem.
Vorrangig sind nun erst einmal Reha-Fachberater und Arbeitgeber zu involvieren. Denn die Einschränkungen sind ja anscheinend bekannt (Hausarzt kann dies lediglich 'bestätigen'), denn es wurden ja LTA-Maßnahmen bewilligt. Wenn also nun der 'Büroarbeitsplatz' mithilfe von LTA-Zuschüssen eingerichtet wurde, kann der Arbeitgeber nicht ohne den Reha-Fachberater entscheiden, was mit 'diesem' Arbeitsplatz passiert. Und es müsste evtl. geklärt werden, ob es alternativ möglich ist, den 'alten Arbeitsplatz' leidensgerecht auszustatten und ob es auch hierfür finanzielle Unterstützung im Rahmen der LTA gibt. Hier kann der Arzt wohl aktuell herzlich wenig dazu sagen, sondern Arbeitgeber und Reha-Fachberater, weshalb die Experten-Antwort nicht 'falsch' sondern völlig korrekt ist und 'Geronimox' hat sich geirrt.Hallo Charli, bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem.
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