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Experten-Antwort

Trotz LTA meine alte Tätigkeit

von Charli03.07.2022 | 13:28
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13 Antworten

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Hallo Ich habe folgende Frage. Ich war wegen Rückenbeschwerden krank geschrieben und anschließend bei der Reha. Dort wurde ich Krank entlassen mit dem Hinweis, dass ich meine eigentliche Tätigkeit nur unter 3 Stunden täglich machen darf. Aber andere Tätigkeiten über 6 Stunden machen darf. Es folgte ein LTA Antrag mit Bewilligung. Mein Arbeitgeber richtet mir jetzt einen Bürojob ein. Ich würde aber lieber gerne meine alte Tätigkeit ausüben, trotz den Schmerzen. Gibt es für mich eine Möglichkeit dafür. Ich bin seit 5 Monaten seit der Kur krankgeschrieben. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charli,

bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.

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12 Antworten

Erklärbäram 03.07.2022 | 13:48
Da gibt es versch. Szenarien, die ich mir vorstellen kann. Was sagt der Arbeitgeber? Ist die alte Stelle im Ursprungsberuf noch frei? Oder wo planen Sie zu arbeiten? Haben Sie die Entscheidung mit dem leidensgerechten Arbeitsplatz "damals", also nach LTA-Bewilligung mit dem Rehaberater besprochen? Was sagt dieser zu ihrem derzeitigen Plan? Es kann Ihnen niemand die Rückkehr in diesen für Sie medizinisch wenig geeigneten Beruf verwehren. Aber es könnte sein, dass die DRV dann bei einem zeitnah neu gestellten Reha- oder gar EMR-Antrag ablehnt. Wenn Sie noch Krankengeldanspruch haben, könnten Sie Ihre Krankenkasse fragen, ob diese eine Stufenweise Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz genehmigen. Vielleicht stellt sich bei so einem Arbeitsversuch in wenigen Wochen heraus, dass es echt nicht mehr geht.
Geronimoxam 03.07.2022 | 15:19
Hallo, Wo liegt dein Problem? Wenn du trotz Schmerzen arbeiten willst, beende einfach deine AU und geh wieder arbeiten. Mit beibringen des Krankenscheins sagst du ja aus, dass du arbeitsunfähig bist. Wenn du keinen Krankenschein mehr ab lieferst dann bist du arbeitsfähig. Er zwingt dich doch niemand zum Arzt zu gehen und einen Krankenschein zu holen. Gruß
Geronimoxam 04.07.2022 | 16:33
Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem.
Geronimoxam 04.07.2022 | 16:35
Leider Tippkorrekturfehler. Es sollte heissen: in Fragen der AU…
Erklärbäram 04.07.2022 | 16:52
Zitat von Geronimox anzeigenausblenden
Hallo Charli, bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.
Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem.
Ich denke, alle drei Personengruppen gehören "mit ins Boot". Der Arzt, um die medizinische Frage zu klären, aber auch der Reha-Fachberater, weil eine LTA genehmigt wurde und der Arbeitgeber, was mit dem nun neu eingerichteten Arbeitsplatz geschieht und ob, wenn der Fragesteller es möchte und der Arzt (auf Kosten der Restgesundheit) "grünes Licht" gibt, eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz möglich ist. Denn es geht hier ja nicht nur um die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht/um die Krankschreibung, sondern um weiterreichende Entscheidungen. Es wäre natürlich hilfreich, wenn der Threaderöffner sich nochmal zu den seit gestern eingegangenen Statements äußert...
andere Aspekteam 04.07.2022 | 17:05
"Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem." Zu der Frage der AU ist tatsächlich nur der Arzt Ansprechpartner. Es scheint aber so, als ob sich alle einig sind, dass die bisherige Arbeit eigentlich nicht mehr geht. Schließlich geht auch Charli davon aus, dass er diese Arbeit nur noch unter Schmerzen ausüben kann. Der Arbeitgeber ist dann mit im Boot, weil er nämlich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat. Er darf sie nämlich eigentlich keine Arbeit machen lassen, für die sie gesundheitlich nicht geeignet sind. Die Frage ist damit, will er einfach ignorieren, dass die bisherige Arbeit für Charli nicht mehr passt und das Risiko gehäufter AU-Zeiten oder Fehler und auf sich nehmen? Je nach Job kann es vielleicht sogar Sicherheitsrisiken geben. Der Reha-Fachberater ist natürlich raus, falls Charli und sein Chef sich einig werden. Bevor ich aber dauerhaft auf Kosten meiner Gesundheit oder mit Schmerzen arbeite, würde ich mir noch mal alle Alternativen erklären lassen. Vielleicht ist er vom Chef angebotene Bürojob nicht das richtige, aber eine andere Fortbildung im Bereich oder ein artverwandter Beruf, der nicht so belastend ist.
Abschlägeam 04.07.2022 | 17:31
Zitat von Geronimox anzeigenausblenden
Hallo Charli, bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation und dem Arbeitgeber.
Das ist Falsch. Begutachtung und Beratung ist und Tragen der Arbeitsfähigkeit ausschließlich der Arzt. Das ist in Paragraph 275 SGB fünf festgelegt. Wie sollte dich denn dein Arbeitgeber in Gesundheitsfragen oder die Rentenversicherung dich über die Krankschreibung der Krankenkasse beraten? Geh zu deinem Hausarzt und bespreche es mit dem.
Vorrangig sind nun erst einmal Reha-Fachberater und Arbeitgeber zu involvieren. Denn die Einschränkungen sind ja anscheinend bekannt (Hausarzt kann dies lediglich 'bestätigen'), denn es wurden ja LTA-Maßnahmen bewilligt. Wenn also nun der 'Büroarbeitsplatz' mithilfe von LTA-Zuschüssen eingerichtet wurde, kann der Arbeitgeber nicht ohne den Reha-Fachberater entscheiden, was mit 'diesem' Arbeitsplatz passiert. Und es müsste evtl. geklärt werden, ob es alternativ möglich ist, den 'alten Arbeitsplatz' leidensgerecht auszustatten und ob es auch hierfür finanzielle Unterstützung im Rahmen der LTA gibt. Hier kann der Arzt wohl aktuell herzlich wenig dazu sagen, sondern Arbeitgeber und Reha-Fachberater, weshalb die Experten-Antwort nicht 'falsch' sondern völlig korrekt ist und 'Geronimox' hat sich geirrt.
Geronimoxam 04.07.2022 | 18:26
Der Arbeitnehmer kann mit dem Betriebsarzt schweigepflichtig reden. Der wird dann korrekterweise und schweigepflichtgemäss nur die Infos weiterleiten, die der Arbeitsschutzverordnung entsprechen. Ein medizinischer Diskurs gehört nicht zum Arbeitgeber oder warum enthält der Krankenschein für den Rbeitgeber keine Diagnosen?
andere Aspekteam 04.07.2022 | 19:54
Zitat von Geronimox anzeigenausblenden
Da haben Sie schon Recht, aber niemand hat gesagt, dass er mit dem Reha-Fachberater oder seinem Arbeitgeber über die Arbeitsfähigkeit oder Diagnosen diskutieren soll. Er muss mit ihnen darüber reden, wie es beruflich weitergehen soll. Und das war auch die Ausgangsfrage von Charli: Kann ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurück, auch wenn der gesundheitlich nicht mehr passend ist, weil ich die Arbeit nur noch unter Schmerzen ausüben kann.
W°lfgangam 04.07.2022 | 19:57
Zitat von Geronimox anzeigenausblenden
Liebe Mitlesende, beachtet doch bitte, dass das hier kein Forum ist, um in irgendeiner Weise eine soz.-med. Beurteilung zum _Individualfall_ abgeben zu können/wie geht/kann es nach/mit LTA weitergehen. Auch so genannte Erfahrungswerte (speziell zu Fragen der EMRT) /massieren die eigene Seele zunächst, sind aber völlig nutzlos - wenn vor dem DRV-Rentenarzt 'die Hose runtergelassen' werden muss - da schaut hier keiner zu und gibt 'Besserwisser-Tipps' ab ...außer den 'Amateuren' der Alleswissenden ;-) Gruß w.
Lieber Wolfgang...am 22.07.2022 | 22:03
.. überlassen Sie doch bitte den Fragestellern selbst, ob Antworten sinnvoll sind oder nicht. Die Tätigkeit eines Blockwarts ist hier glaube ich nicht ausgeschrieben.
weil...am 22.07.2022 | 23:09
...Sie den schon für sich beansprucht haben??? Ihr Text hört sich ganz so an :-) Schönes Wochenende trotdzem!
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