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Experten-Antwort

Übergang Erwerbsminderungsrente in Rente mit 63

von Sumsang12.10.2021 | 17:46
1303 Ansichten
11 Antworten

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Guten Tag liebe Experten, mir wurde vor einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend von 2018 bis Anfang 2022 bewilligt. Da diese bald ausläuft habe ich eine Weiterzahlung beantragt, welche nun auch bereits bis 2025 bewilligt wurde. Ich bin Jahrgang 1962 und wäre dann beim Auslauf der EMR 63 Jahre alt. Meine (vielleicht dumme) Frage lautet nun: Könnte ich dann in die vorzeitige Altersrente mit 63 gehen und würden dann trotzdem die regulären Rentenabschläge anfallen? Vielen Dank...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2021 | 09:51

Hallo Sumsang,

grundsätzlich könnten Sie dann eine vorgezogene Altersrente beantragen. Die Rente würde nicht niedriger werden.

10 Antworten

Siehe hieram 12.10.2021 | 18:13
Guten Tag liebe Experten, mir wurde vor einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend von 2018 bis Anfang 2022 bewilligt. Da diese bald ausläuft habe ich eine Weiterzahlung beantragt, welche nun auch bereits bis 2025 bewilligt wurde. Ich bin Jahrgang 1962 und wäre dann beim Auslauf der EMR 63 Jahre alt. Meine (vielleicht dumme) Frage lautet nun: Könnte ich dann in die vorzeitige Altersrente mit 63 gehen und würden dann trotzdem die regulären Rentenabschläge anfallen? Vielen Dank...
So viel ich weiß, fallen hier keine zusätzlichen Abschläge mehr an und sie erhalten die Rente die höher ist. Aber mehr können die Experten hier dazu sagen.
Schon ganz richtig soweit :-) Zum entsprechenden Zeitpunkt, zu dem dann eine vorgezogene Altersrente bezogen werden könnte würde beim Antrag dann berechnet werden, wie hoch diese wäre. 'Neue' Abschläge fallen hier dann zwar an, insbesondere auf Entgeltpunkte, die nach Beginn der EM-Rente noch erwirtschaftet wurden, aber die Berechnungen sind für drei Sätze zu kompliziert. Grundsätzlich gilt: Wenn bei der Vergleichsberechnung die zuvor bezahlte EM-Rente höher ist, als die (vorgezogene) Altersrente, in die dann direkt aus der EM-Rente gewechselt wird, gilt der höhere Betrag. Dieser kommt dann zur Auszahlung. Sie können sich auch rechtzeitig (ca. 4-5 Monate vor Weiterbewilligungs- bzw. Altersrentenantrag) eine Probeabrechnung erstellen lassen, bevor Sie sich entscheiden.
DTHam 12.10.2021 | 17:59
So viel ich weiß, fallen hier keine zusätzlichen Abschläge mehr an und sie erhalten die Rente die höher ist. Aber mehr können die Experten hier dazu sagen.
Sumsangam 12.10.2021 | 18:28
Vielen Dank für die schnellen Antworten, das wäre natürlich super, wenn zumindest das Niveau der EMR dann erhalten bliebe. Gruß Samsung
Abwartenam 12.10.2021 | 19:29
Bis 2025 hat die Politik noch einiges an Zeit um Veränderungen zu beschließen.
Bärbelam 13.10.2021 | 10:39
Ich habe eine unbefristete EM-Rente bis zur Altersrente mit 66 Jahren (Jahrgang 1958). Ich hatte dieses Jahr deshalb mit 63 Jahren und mindestens 35 Jahren Versicherungszeiten Antrag auf Rente für langjährig Versicherte gestellt. Bei einem Anruf von der DRV fragte man mich, weshalb ich das will und teilte mir mit, dass ja bei EM-Rente alles bis zur Altersrente hochgerechnet wird und wenn ich eher - also mit 63 Jahren - in Rente will, könnte evtl. weniger Geld rauskommen bzw. hätte ich Abschläge für EM-Rente, die beibehalten werden und würde extra noch Abschläge für die Rente mit 63 dazu bekommen, also mehr Abschläge wie jetzt. Bei den Beiträgen hier wird das aber nicht so gesehen. Das irritiert mich. Ich habe daraufhin meinen Antrag zurückgezogen und warte jetzt noch die drei Jahre. Für mich wäre das auch nur gewesen, dass (vorgezogene) Altersrente besser klingt wie EM-Rentner. Vielen Dank, dass es dieses Forum gibt.
Siehe hieram 13.10.2021 | 12:14
Zitat von Bärbel anzeigen
Hallo Bärbel, da haben Sie vielleicht die falschen Fragen gestellt (Sie wissen doch, Schuld hat man immer selbst *freundliches Lächeln*...) oder Sie wurden tatsächlich 'schlecht' beraten. Und sei es nur, weil Sie den Status 'Erwerbsminderung' gefühlt weg haben wollten. Gerade wenn Sie eine unbefristete EM-Rente erhalten und dann in eine vorgezogene Altersrente wechseln wollen (im Jahr 2021 hätte dies für Sie noch den Vorteil gehabt, dass Sie doch noch mal etwas mehr hinzuverdienen hätten können - sofern gesundheitlich möglich -durch die erhöhte Hinzuverdienstgrenze, die nicht für EM-Rentner gilt), haben Sie gleichzeitig einen Anspruch auf zwei Renten. Gemäß §89 SGB VI muss dann die höhere bezahlt werden. Wenn dieses also bei der in diesem Fall (zwingend) notwendigen Vergleichsberechnung die EM-Rente wäre, wird dieser Betrag weiter bezahlt, nennt sich dann nur dennoch 'Altersente'. Wäre die dann berechnete Altersrente höher (warum genau auch immer...), müsste diese bezahlt werden. Aber 'zusätzliche' Abschläge auf die bereits für die EM-Rente berechneten Abschläge gibt es auch in dem Fall nicht. Wenn Sie hier ab und an das Forum verfolgen, finden Sie auch mehr Details zu dieser 'Vergleichsberechnung'. Sie können es also nun einfach so laufen lassen und denken sich 'EM' einfach weg oder Sie stellen doch einen Antrag. Da sich vom Betrag her vermutlich tatsächlich nichts ändert, können Sie sich das aber auch sparen :-) Auch falls Sie einen 'Witwer in spe' hinterlassen sollten, hat es keine negativen Auswirkungen, da würde auch die zu dem Zeitpunkt geltende (EM)-Rente Basis sein. Der Mitarbeiter seinerzeit hätte Ihnen aber zumindest eine Probeberechnung anbieten müssen/können/sollen/dürfen.... Hat er wohl nicht dran gedacht... (könnten Sie aber immer noch anfordern, mit einem Rentenbeginn ab jetzt rückwirkend bis zu drei Monate - je nachdem, wann Sie in diesem Jahr die 35 Jahre voll hatten) Aber vielleicht genießen Sie auch einfach nur den goldenen Oktober und lassen den Papierkram sein :-) Alles Gute!
Gritam 13.10.2021 | 12:42
Ich möchte gerne Bärbel beispringen und ihr mitteilen, dass es mir ebenso ergangen ist, wie ihr. Mir wurde mitgeteilt, wenn ich das so beantrage, muss ich mit weiteren Abschlägen rechnen und als ich um eine Probeberechnung bat, sagte man mir, dass dies im Hause nicht möglich und üblich sei. Mittlerweile hat sich das erledigt, ich habe abgewartet und dann eine Umwandlung in Schwerbehindertenrente beantragt. Mir ist nur wichtig, dass andere Versicherte nicht immer alles so hinnehmen, was sie telefonisch mitgeteilt bekommen. Das Telefonat war mit der DRV Bund.
DTHam 13.10.2021 | 13:16
Vielen Dank für die schnellen Antworten, das wäre natürlich super, wenn zumindest das Niveau der EMR dann erhalten bliebe. Gruß Samsung
Bis 2025 hat die Politik noch einiges an Zeit um Veränderungen zu beschließen.
Es gab diverse Regierungen in den letzten Jahrzehnten, aber am Bestandsschutz hat bisher keiner was gerüttelt. Und wie das Expertenteam hier bei einem Beitrag in den letzten Wochen geschrieben hat, besteht dieses Gesetz dem Grunde nach schon seit den 80ger Jahren. Ist natürlich keine Garantie für die Zukunft, aber zumindest eine grobe Richtlinie, oder Anhaltspunkt, oder Hoffnungsschimmer wie immer man das betrachten kann.
Sumsangam 27.10.2021 | 14:06
Zitat von Grit anzeigen
Dass man falsche Auskünfte bekommen kann ist leider tatsächlich so und mir auch in einem Beratungsgespräch vor Ort durch eine Sachbearbeiterin passiert. Die Aussage: Einen EMR Antrag brauchen sie gar nicht erst zu stellen, weil generell nur sehr wenige bewilligt werden, war dabei noch das Geringste. Getoppt wurde die Auskunft, als sie meinte, dass bei einem mehrmonatigem Auslandsaufenthalt ohne Rentenbeitragszahlung (Aussteuerung) ohnehin kein Anspruch mehr auf eine spätere EMR bestünde. Leider sind die vielen Regelungen und Gesetze für Versicherte ( und zuweilen auch einige Sachbearbeiter) oft undurchsichtig und kompliziert. Zum Glück gibt es dieses Forum, wo es offensichtlich genügend Fachleute/Experten gibt, die eine falsche Antwort sofort korrigieren würden. Vielen Dank dafür!
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