Hallo Gaby Mustermann,
eine abschließende Aufzählung ist hier nicht möglich. Es gilt der Grundsatz, dass Entgeltbestandteile, die steuerpflichtig sind, auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und dann grundsätzlich bei der Berechnung des Übergangsgeldes berücksichtigt werden.
Der Begriff Arbeitsentgelt ist für die Sozialversicherung in § 14 SGB IV normiert. Weitere Ausführungen dazu, was alles Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ist, finden Sie hier in den Weisungen der Rentenversicherung zu § 14 SGB IV:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?path=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F04_SGB_IV%2Fpp_0001_25+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F04_SGB_IV%2Fpp_0001_25&nn=1505028
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung