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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei Hartz IV mit Zuverdienst

von Mini20.09.2020 | 12:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich stämme meinen Lebensunterhalt durch kurzzeitige Beschäftigungen, die in manchen Monaten auch SV-pflichtig sind, wenn mehr als 450 € pro Monat zusammen kommen, der Rest wird durch ALG 2 aufgestockt. Jetzt soll ich zur medizinischen Reha fahren, in der Zeit gibt es ja bekanntlich Übergangsgeld. Meine Frage : Wie wird das dann berechnet? Hab ich Pech und mein Zuverdienst bleibt unberücksichtigt und mir fehlt dann während der Reha dieses Geld, weil nur ALG 2 gezahlt wird? Und bitte keine Hinweise, dass während der Reha ja kein Essen bezahlt werden muss. Das ist im Monat der kleinste Posten. Mir würde das Geld schon für die Fixkosten fehlen! Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Schönen Sonntag wünsche ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mini,

wenn zuletzt vor dem Beginn der medizinischen Rehabilitation Arbeitsentgelt bezogen wurde und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden, besteht ein Übergangsgeldanspruch. Erfolgte zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Beitragszahlung zur Rentenversicherung, besteht kein Übergangsgeldanspruch aus dem Arbeitsentgelt, sondern lediglich aus dem Alg II.

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