Hallo Marie,
wenn aus der Teilzeitbeschäftigung Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist aus diesem Entgelt das Übergangsgeld zu berechnen. Erfolg zeitgleich die finanzielle Sicherstellung durch das Krankengeld (neben dem Entgelt aus der Teilzeit) ist das Übergangsgeld zusätzlich aus dem Krankengeld zu berechnen. In diesem Fall würden 2 Berechnungen durchgeführt und - soweit keine Entgeltfortzahlung erfolgt - 2 Übergangsgeld - Zahlbeträge entstehen.