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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Kurzarbeitergeldbezug

von Frank L.22.07.2021 | 08:24
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3 Antworten

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Hallo, Ich beginne demnächst eine Umschulung im Rahmen von LTA. Jetzt war ich zuletzt im Kurzarbeitergeldbezug. Wird mein Übergangsgeld von diesem Betrag berechnet oder von dem letzten "echten" Nettogehalt. Viele Grüße Bernd Messer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank L., Hallo Bernd Messer,

Für Übergangsgeldempfänger, die vorher Kurzarbeitergeld bezogen haben, wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das zuletzt vor dem Arbeitsausfall erzielt wurde. Die Einzelheiten der Übergangsgeldberechnung bei Beziehern von Kurzarbeitergeld hier darzustellen, wäre einfach zu umfangreich.

Bei Ihnen kommt hinzu, dass es sich ja um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Hier ist dann eine Vergleichsberechnung erforderlich. Hier wird auf die Antwort von "Siehe hier" im Beitrag von "Steffan" hingewiesen.

Mit den Antragsunterlagen wurde Ihnen auch das Formular G0530 (Erläuterungen zum Antrag) übersandt. Hieraus ist sehr gut dargestellt, wie die Berechnung des Übergangsgeldes für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich erfolgt. Das Formular G0530 können Sie auch hier herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0530.html

Sofern bei Ihnen aufgrund der individuellen Voraussetzung die Höhe des Übergangsgeldes nach Qualifikationsgruppen ermittelt wird, ist die dort erwähnte Bezugsgröße für das Jahr 2021 monatlich 3.290,00 EUR.

Für Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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2 Antworten

King Kongam 22.07.2021 | 10:09
Hier greift §67 SGB IX "Berechnung des Regelentgelts" § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. §67 Abs.3 SGB IX: (3) Für Leistungsempfänger, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das zuletzt vor dem Arbeitsausfall erzielt wurde.
Frank L. - BMam 22.07.2021 | 10:27
Da haben Sie uns schon sehr geholfen. Besten Dank und noch einen schönen Tag!
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