Guten Tag,
ich bin momentan in einer befristeten vollen EM-Rente.
Davor war der Verlauf der Leistungen wie folgt:
Gehalt -> Krankengeld -> ALG1 -> Krankengeld -> ALG1 -> und jetzt volle EM-Rente.
Mein Ziel ist eine Unschulung über die DRV (ich bin zu jung als dass ich jetzt ewig Rentner sein wollen würde, kann aber auch nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten). Was wäre die Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes? Wäre es mindestens die selbe Höhe wie die EM-Rente? In welchen Paragraphen kann ich dies nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen