Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich gerade in einer Reha der DRV und frage mich, ob ich Übergangsgeld-berechtigt bin. Ich war letztes Jahr von Januar bis Mitte März angestellt und habe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Danach war ich komplett selbstständig und habe ab da keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt bis dato.
Da ich letztes Jahr zumindest einige Monate lang Beiträge gezahlt habe, bin ich doch eigentlich berechtigt, Übergangsgeld zu erhalten, oder?
Oder muss ich das ganze Jahr über Beiträge gezählt haben?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.