Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Überprüfungsantrag § 44 SGB X versus Neuantrag - was ist besser?

von Sylvia24.03.2021 | 22:03
1571 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe Widerspruchsfrist verpasst. Was nun? Überprüfungsantrag § 44 SGB X stellen oder besser Neuantrag stellen? Was sind jeweils die Vor-und Nachtteile?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sylvia, Ihre Frage ist zu pauschal, um darauf konkret zu antworten!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mein persönlicher Tipp, stellen Sie einfach einen Neuantrag! Entweder man bezieht sich auf den ursprünglichen Leistungsfall (Ablehnungsbescheid) oder definiert bei veränderter Lage einen neuen. Mit dem dann wieder möglichen Widerspruch können Sie dann alle Entscheidungen entsprechend prüfen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Lolam 24.03.2021 | 22:26
Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt? Letztlich sollten Sie sowas niemals allein angehen. Wissen Sie überhaupt was die Anforderungen an einen solchen Antrag sind, Sie können nicht einfach pauschal ein Überprüfungsantrag stellen. Bzw können Sie schon nur haben Sie 3 Tage später die Ablehnung im Briefkasten. Sie müssten substantiiert jeden einzelnen Sachverhalt darlegen wo die DRV das Recht Ihrer Meinung nach falsch angewandt hat. Ohne rechtliche und medizinische Expertise kaum möglich, auch wenn die DRV Ihren Antrag entsprechend zu Ihren Gunsten auslegen und verstehen muss, fehlt doch den meisten die fachliche Expertise sowas zu formulieren. Im Ergebnis ist ein erfolgreicher Überprüfungsantrag immer besser als ein Kompletter Neuantrag, da rückwirkend zu korrigieren wäre. Ein Neuantrag löst bei Erfolg idR eine Zahlung erst ab Antrag aus. Bitte verstehen Sie, dass ein Überprüfungsantrag kein neues Rentenverfahren mit Begutachtungen etc. auslöst, sondern nur die konkret aufgeworfenen Rechtsfrage angegangen wird. Das kann im Einzelfall die DRV veranlassen eine erneute Begutachtung durchzuführen muss es aber nicht. Da Sie bereits aus welchen Gründen auch immer nicht geschafft haben in 4 Wochen ein Blatt abzuschicken so Widerspruch draufsteht, sollten Sie sich dringend in fachliche Hand begeben. Der Überprüfungsantrag ist kein Auffangbecken für alle die was Verschwitzt haben, sonst bräuchte man keine Widerspruchsfristen.
Valzuunam 25.03.2021 | 08:39
Hängt auch davon ab, worum es eigentlich geht: Beispiele: Möchten Sie einen Rentenbeginn in der Vergangenheit erreichen wäre der Überprüfungsantrag Mittel der Wahl. Geht es um einen Rentenbeginn in der Zukunft, eine Reha (logischerweise in der Zukunft) oder die Anerkennung einer bestimmten Versicherungszeit (ohne dass das direkte Auswirkungen halt weil Sie noch nicht in Rente sind) ist ein Neuantrag sinnvoller. Übrigens können Sie auch bei einem Neuantrag auf das alte Verfahren hinweisen, und ggf. nicht alles erneut ausfüllen und einschicken.
Waeumam 25.03.2021 | 10:15
Wenn Sie sich beeilen ist der 27 SGB X sinnvoller.
Sylviaam 25.03.2021 | 15:46
Hallo Es geht um eine abgelehnte Erwerbsminderungsrente.
KSCam 25.03.2021 | 20:10
Wenn Sie die Widerspruchsfrist haben verstreichen lassen, stellen Sie halt einen neuen Antrag mit entsprechender Begründung. Ob Sie das Ding dann "Neuantrag" oder "Überprüfungsantrag" nennen ist egal. Die können auch "Einspruch" oder sonst was drauf schreiben. Wenn die Rente abgelehnt wurde weil Sie erwerbsfähig sind, müssen Sie halt argumentieren dass Sie kränker als gedacht sind. Erfolgte die Ablehnung wegen fehlender Zeiten sollten Sie entsprechende Fehlzeiten belegen können. Gehts es um das Datum ab wann Sie erwerbsgemindert sind, brauchen Sie eine entsprechende medizinische Argumentation. Das alles ist wichtiger als die Überschrift über Ihrem Brief.
Valzuunam 26.03.2021 | 08:37
Gerade in diesem Fall kann es einen Unterschied machen: Der Rentenbeginn (EM) ergibt sich immer aus dem Zusammenspiel der drei Komponenten Antragsdatum, Leistungsfall und Befristung. Im Rahmen eines erfolgreichen Überprüfungsantrages würde das Antragsdatum des ersten Antrages zu Grunde gelegt. Bei einem Neuantrag das Datum des neuen (zweiten) Antrages. Möglich, dass sich dann im Rahmen der oben beschriebenen Dreifaltigkeit ein anderer Rentenbeginn ergibt.
Neinam 27.03.2021 | 07:06
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Das wäre alles richtig, wenn eine Überprüfung nur auf Antrag erfolgen könnte. Da aber die RV-Träger Bescheide von sich aus (von Amts wegen) zurücknehmen müssen, wenn Sie feststellen , dass SIe falsch sind, muss bei einem Neuantrag bei dem festgestellt wird, dass der alte Bescheid falsch war der alte Bescheid zurückgenommen werden. Wenn man ganz sicher gehen will, macht man einen Neuantrag und schreibt in die Bemerkungen (Vodruck R0990) einen Satz rein, dass man die Überprüfung des Bescheids vom XXX beantragt.
Anjaam 28.03.2021 | 13:32
Zitat von Lol anzeigenausblenden
Lol schrieb

Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt?

Letztlich sollten Sie sowas niemals allein angehen. Wissen Sie überhaupt was die Anforderungen an einen solchen Antrag sind, Sie können nicht einfach pauschal ein Überprüfungsantrag stellen. Bzw können Sie schon nur haben Sie 3 Tage später die Ablehnung im Briefkasten. Sie müssten substantiiert jeden einzelnen Sachverhalt darlegen wo die DRV das Recht Ihrer Meinung nach falsch angewandt hat. Ohne rechtliche und medizinische Expertise kaum möglich, auch wenn die DRV Ihren Antrag entsprechend zu Ihren Gunsten auslegen und verstehen muss, fehlt doch den meisten die fachliche Expertise sowas zu formulieren.

Im Ergebnis ist ein erfolgreicher Überprüfungsantrag immer besser als ein Kompletter Neuantrag, da rückwirkend zu korrigieren wäre. Ein Neuantrag löst bei Erfolg idR eine Zahlung erst ab Antrag aus.

Bitte verstehen Sie, dass ein Überprüfungsantrag kein neues Rentenverfahren mit Begutachtungen etc. auslöst, sondern nur die konkret aufgeworfenen Rechtsfrage angegangen wird. Das kann im Einzelfall die DRV veranlassen eine erneute Begutachtung durchzuführen muss es aber nicht. Da Sie bereits aus welchen Gründen auch immer nicht geschafft haben in 4 Wochen ein Blatt abzuschicken so Widerspruch draufsteht, sollten Sie sich dringend in fachliche Hand begeben.

Der Überprüfungsantrag ist kein Auffangbecken für alle die was Verschwitzt haben, sonst bräuchte man keine Widerspruchsfristen.

Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Ratschlagam 28.03.2021 | 15:28
Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt?
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Baurecht, Verkehrsrecht??? Vermutlich Sozialrecht, was denn sonst? ;-)
Anjaam 28.03.2021 | 17:53
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Das ist leider unklug. Anwalt oder Sozialverband wären hilfreich.
Welcher Sozialverband ist hilfreicher/besser, SOVD oder VDK oder ein anderer Sozialverband?
Dropsam 28.03.2021 | 17:34
Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt?
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Das ist leider unklug. Anwalt oder Sozialverband wären hilfreich.
echt witzigam 28.03.2021 | 17:22
Wir wissen noch nicht mal warum die EM Rente abgelehnt wurde und alle spekulieren über alles mögliche.....wie das "überprüfungsdingens heißen soll, welcher Anwalt mit welcher Fachrichtung helfen soll,....echt witzig.
Nix Sozialrechtam 28.03.2021 | 16:37
Sozialrecht??? Was hat die DRV mit dem Sozialamt zu tun??? Mediziner (nicht das Sozialamt) der DRV entscheiden über Erwerbsminderungsrente, also Fachanwalt für Medizinrecht ist richtig.
Oh Mannam 28.03.2021 | 18:28
Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt?
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Das ist leider unklug. Anwalt oder Sozialverband wären hilfreich.
Welcher Sozialverband ist hilfreicher/besser, SOVD oder VDK oder ein anderer Sozialverband?
Als ob das jemand ausgewertet hätte. Ihre Fragen werden immer absurder. Wie wäre es mal selber Entscheidungen zu treffen, statt sich in einem offenen Forum wenig hilfreiche Antworten zu holen?
Siehe hieram 29.03.2021 | 15:39
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Wer soll das im Einzelfall besser beurteilen können als Ihr Fachanwalt?
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Das ist leider unklug. Anwalt oder Sozialverband wären hilfreich.
Welcher Sozialverband ist hilfreicher/besser, SOVD oder VDK oder ein anderer Sozialverband?
Als ob das jemand ausgewertet hätte. Ihre Fragen werden immer absurder. Wie wäre es mal selber Entscheidungen zu treffen, statt sich in einem offenen Forum wenig hilfreiche Antworten zu holen?
Die Frage, welcher Sozialverband gut ist, ist bei einem Überprüfungsantrag, schon mehr als gerechtfertigt. Wie soll sie korrekt entscheiden, wenn sie nicht weiss, welcher Sozialverband richtig gut ist???
Wer aber kann darauf eine wirklich sinnvolle Antwort geben? Es ist doch meist so, dass jemand, der Mitglied eines Sozialverbandes nicht gleichzeitig Mitglied eines anderen auch noch ist. Also hat der dann gar keine Vergleichsmöglichkeit... Allerdings wäre dies vielleicht eine Lösung? In mindestens zwei eintreten? Kostet dann zwar mehr, aber man kann hier und dort nachfragen und dann entscheiden, wer einen vertreten soll? Und wenn es ein Fachanwalt sein soll, dann sollte man einen suchen, der Sozialrecht UND Medizinrecht in seinem Programm hat, Fachanwalt für Sozialmedizin in diesem Sinne gibt es nicht, aber im 'Verbund'.
Berndam 29.03.2021 | 15:28
Zitat von Oh Mann anzeigenausblenden
Habe keinen Fachanwalt. Welche Fachrichtung ist richtig?
Das ist leider unklug. Anwalt oder Sozialverband wären hilfreich.
Welcher Sozialverband ist hilfreicher/besser, SOVD oder VDK oder ein anderer Sozialverband?
Als ob das jemand ausgewertet hätte. Ihre Fragen werden immer absurder. Wie wäre es mal selber Entscheidungen zu treffen, statt sich in einem offenen Forum wenig hilfreiche Antworten zu holen?
Die Frage, welcher Sozialverband gut ist, ist bei einem Überprüfungsantrag, schon mehr als gerechtfertigt. Wie soll sie korrekt entscheiden, wenn sie nicht weiss, welcher Sozialverband richtig gut ist???
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026