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Experten-Antwort

Überpüfung EM

von Helemuth12.07.2021 | 12:07
136 Ansichten
9 Antworten

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Das Sozialamt hat eine Überprüfung meiner Erwerbsfähikeit bei drr DRV in Auftrag gegeben. Die volle unbefristete Erwerbminderung wurde 2014 festgestellt. Mit welchem Zeitrahmen kann ich bei dem nun laufenden Verfahren rechnen? Kann essein, das ich persönlich begutachtet werde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helemuth,

soweit es zu einer Überprüfung Ihres Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente kommt, ist auch nicht auszuschließen, dass es auch zu einer erneuten Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger kommt. Welchen Zeitraum ein solches Überprüfungsverfahren in Anspruch nimmt ist jedoch individuell sehr unterschiedlich. Insoweit kann ich zum zu erwartenden Zeitrahmen leider keine Aussage machen.

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8 Antworten

Klkkam 12.07.2021 | 15:09
Da würde ich persönlich gegen vorgehen und mir kompetente Hilfe suchen. Das Sozialamt darf keine Überprüfung veranlassen. Die Rentenversicherung müsste dieses Gesuchen Strenggenommen ablehnen, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. 45 SGB XII verbietet solch ein Ersuchen sogar mit einer Ist Vorschrift. Sie haben eine volle unbefristete EM Rente bewilligt bekommen, das ist bindend für das Sozialamt. „ Ein Ersuchen nach Satz 1 erfolgt nicht, wenn 1. ein Träger der Rentenversicherung bereits die Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 im Rahmen eines Antrags auf eine Rente wegen Erwerbsminderung festgestellt hat“
wirklich?am 12.07.2021 | 16:14
Von einem Rentenbezug ist hier nicht die Rede. Wenn er vom Sozialamt Grundsicherungsleistungen erhält, dürfen die durchaus die Erwerbsfähigkeit mal überprüfen lassen.
KSCam 12.07.2021 | 18:22
Was sollen denn all die Spekulationen? Fakt ist dass keiner im Forum weiß was genau das Sozialamt bei der DRV "beantragt" hat und keiner weiß was die DRV daraufhin unternehmen wird. Und wie lange es dauert weiß auch keiner. Und Hintergründe kennt eh niemand. Es ist wieder mal eine "unbeantwortbare Frage" die hier eingestellt wurde - und schon spekulieren wir über alles Mögliche und wie man sich wehren kann.....unglaublich...
W°lfgangam 12.07.2021 | 20:00
Hallo Helemuth, Sie werden dazu sicher ein Schreiben vom Sozialamt mit Nennung der Rechtsgrundlage dieser 'Überprüfung' erhalten haben - sowie der Grundlage/Sachverhalt der Überprüfung - bitte mal abschreiben und hier nennen! Ansonsten entbehren bloße Behauptungen ohne konkrete/nachvollziehbare Hinweise jeder Grundlage und gehen im 'Rauschen' des Löschfilters des Forums als nicht mal Anekdote unter ... ;-) Gruß w. PS: fiktiver Zeitrahmen: 1 Woche (Versicherungszeiten (immer noch) nicht erfüllt = Ablehnung) bis 12/24/36/48 Monate (med. Dienst hat nun Zeit für eine Begutachtung + ein folgendes Klageverfahren in 1./2. Instanz war erfolgreich/wurde abgeschmettert). Zufrieden? :-))
Klklkkam 12.07.2021 | 18:56
Dann schlagen Sie das den Gesetzgeber vor zu regeln. Dieser hat eindeutige geregelt, dass ein Ersuchen NICHT zu erfolgen hatte, wenn eine Rente festgestellt wurde. Das Sozialamt hat keine Kunden und es geht beim Sozialamt auch nicht um Arbeit. Das ist der Unterschied zum JC. Ja richtig, das Sozialamt darf weder eine Rente feststellen noch eine Rente überprüfen lassen. Wieso auch, das Sozialamt ist weder für die Feststellung der Rente noch für die der Erwerbsfähigkeit zuständig, anders als das JC. Wenn der SB meint der simuliert muss er eine Eingabe bei der Rentenversicherung machen und abwarten wie sie reagiert. Aber eine Überprüfung beantragen, dagegen würde ich mich persönlich wehren. Es gibt keine gesetzliche Grundlage die das erlaubt. Verwaltungshandeln muss aber auf Grund eines Gesetzes basieren. Hier besteht nicht mal eine Lücke, der Gesetzgeber verbietet es sogar wörtlich im 45er.
W*lfgangam 12.07.2021 | 21:21
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Das Sozialamt hat eine Überprüfung meiner Erwerbsfähikeit bei drr DRV in Auftrag gegeben.
Hallo Helemuth, Sie werden dazu sicher ein Schreiben vom Sozialamt mit Nennung der Rechtsgrundlage dieser 'Überprüfung' erhalten haben - sowie der Grundlage/Sachverhalt der Überprüfung - bitte mal abschreiben und hier nennen! Ansonsten entbehren bloße Behauptungen ohne konkrete/nachvollziehbare Hinweise jeder Grundlage und gehen im 'Rauschen' des Löschfilters des Forums als nicht mal Anekdote unter ... ;-) Gruß w. PS: fiktiver Zeitrahmen: 1 Woche (Versicherungszeiten (immer noch) nicht erfüllt = Ablehnung) bis 12/24/36/48 Monate (med. Dienst hat nun Zeit für eine Begutachtung + ein folgendes Klageverfahren in 1./2. Instanz war erfolgreich/wurde abgeschmettert). Zufrieden? :-))
Ist doch gut so, dann kann der Mann wieder arbeiten gehen und muss nicht dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen.
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