Hallo Belmondo,
für eine abschließende Klärung, empfehle ich Ihnen sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Wie bereits von W°lfgang erwähnt, müsste die Zeit insbesondere im Hinblick auf die Wartezeit von 45 Jahren genauer beleuchtet werden.