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Experten-Antwort

Umschulung - Versicherungsverlauf

von Belmondo09.11.2020 | 13:20
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3 Antworten

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Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls wurde mir im Jahr 1989/1990 eine Umschulung zur Dateverarbeitungskaufmann vom Arbeitsamt bezahlt. Bei einem kürzlichen Beratungstermin bei der DRV wurde mir nahegelegt, für diese Umschulung eine Kontenklärung durchzuführen. Die Umschulung bestand im Jahr 1989 aus Blockunterricht und im Jahr 1990 war ein Praktikum bei einer Firma zu absolvieren. Ergebnis der Kontenklärung ist, dass der Zeitraum des Praktikums nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden kann, weil es sich nicht um eine Praktkiumzeit handelt, die an einer Fachschule abzuleisten war. Auf den Unterricht im Jahr 1989, welcher im Versicherungsverlauf mit "arbeitslos" vermerkt ist, wurde nicht eingegangen. Gibt es einen Unterschied ob im Versicherungsverlauf für die Wartezeit und die Rentenberechnung "Fachschule oder arbeitslos" eingetragen wird??? Grund der Frage ist, es fehlen mir für die 35 Jahre noch 46 Monate.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Belmondo,

für eine abschließende Klärung, empfehle ich Ihnen sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Wie bereits von W°lfgang erwähnt, müsste die Zeit insbesondere im Hinblick auf die Wartezeit von 45 Jahren genauer beleuchtet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 09.11.2020 | 20:39
Hallo Belmondo JAIN. Erstaunlich ist allerdings, dass die bereits als rentenrechtliche Zeit erfasste Arbeitslosigkeit/neben Umschulungsmaßnahmen nicht genauer - für die 45 Jahre - hinterfragt worden ist ...oder doch schon bei den 45 Jahren nach letzter Kontenklärung?/diese wie lange her? Steht in Ihrer letzten Rentenauskunft im Abschnitt I (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) ggf. noch immer der Hinweis, dass hier weitere Monate anzurechnen sein könnten, wenn ...ja wenn Sie darauf zeitnah geantwortet hätten – in neuesten/folgenden Rentenauskünften wird mW darauf nicht mal mehr eingegangen ...Service pur eben – einmal nicht geantwortet/mitgewirkt/File geschlossen – Sie möchten doch auch nicht jede Woche wieder und wieder die 'Zeugen Jehovas' an der Haustür haben?! ;-) Vermutung: die letzte Kontenklärung liegt schon ein paar Jahre zurück und die Besonderheiten bei den 45 Jahren/speziell bei ALG-Zeiten, sind noch nicht wieder geprüft/belegt worden – kann aber ergänzt werden. TIPP: Buchen Sie einen Beratungstermin vor Ort, um Ihre Frage abzuklären + was dafür noch zu tun ist. Gruß w.
Belmondoam 10.11.2020 | 18:29
Vielen Dank für die Infos. Ich habe nochmals den Versicherungsverlauf genau geprüft, "arbeitslos und umschulung" wurden als Anrechnungszeiten vermerkt. Da ich mich selbstständig gemacht habe, geht es bei mir darum, die 35 Jahre voll zu bekommen. Für die fehlenden Monate zahle ich momentan den Mindestbetrag. Nochmals vielen Dank.
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