Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBeziehern einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung können im Rahmen eines Pilotverfahrens zum Zwecke der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gegebenenfalls ein rentenunschädlicher Arbeitsversuch gewährt werden, wenn diese im Vorfeld der Beschäftigungs-/Tätigkeitsaufnahme aktiv auf den Rentenversicherungsträger zukommen und konkret um Erprobung einer mehr als geringfügigen Beschäftigung beziehungsweise selbständigen Tätigkeit bitten, ohne den Verlust des Grundanspruchs auf die Erwerbsminderungsrente befürchten zu müssen. Ob eine solche Fallgestaltung hier vorliegt, kann ohne eine nähere Kenntnis der Aktenlage nicht beantwortet werden. Sie sollten sich jedoch umgehend an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Dies ist eine gemeinsame Vereinbarung aller Rentenversicherungsträger.
Noch einmal zur Verdeutlichung, im Rahmen eines Pilotverfahrens können sich Versicherte zum Zwecke der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt an den Rentenversicherungsträger wenden. Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme ist dies im vorab abzuklären. Dieser Pilotversuch gilt für alle Rentenversicherungsträger.
... ihren Kopf so lange Sie wollen. Hier wurden jahrelang wieder arbeitswillige em-Rentner diffamiert, lächerlich gemacht, mit jedem möglichen Verdacht überzogen, sie hätten gerne ein Wunschkonzert, wären gar nicht wirklich krank und würden anderen Erkrankten quasi die Rente wegnehmen. Dass das Leben keine Einbahnstraße ist, sich bei fast jedem Krankheitsbild unerwartete Verbesserungen oder beruflich passende Möglichkeiten ergeben können, jeder Wille zur Beteiligung am Gemeinschaftswesen zu begrüßen und zu unterstützen ist, wie in anderen Ländern üblich, und dass das ganze Thema immer schon Prinzipienreiterei von Neidhammeln war, wurde ausgeblendet. Das Ausschließen von EM Rentnern aus der Gesellschaft auf dem Wege unverrückbarer Erwerbssanktionierung, egal wie sich die Gesundheit entwickelt, wurde als normal betrachtet. Das war so haarsträubend, dass man es kaum noch ertragen konnte. Gut, wenn endlich Vernunft einkehrt. Dazu wären ein paar Informationen wirklich sehr hilfreich. Das widerspricht ihr allem, was in den letzten Jahren hier so gepostet wurde: Das Arbeitsversuche quasi illegal sind, Betrug, höchstens nach Goodwill des Bearbeiters vergeben und generell wirtschaftlicher Selbstmord. Seit wann gibt es das, wie kann man teilnehmen und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau aus? Geht das wieder nach Good will? Stellt man sich mit so einem Ansinnen immer noch selbst ein Bein? Oder ist da endlich jemand zur Vernunft gekommen und sieht ein, dass Ärzte nicht alles wissen, keine Glaskugel haben, Gutachter alles andere als neutral sind und der Lebensweg des Menschen nun einmal nicht vorhersehbar ist?Es ist immer wieder erschreckend zu sehen wie bzw. was hier so gepostet wird. Eine vernünftig formulierte Frage wäre sicherlich zielführender als eine sinnlose verbale Attacke! MfG
was nichts an meiner Feststellung ändert, dass eine vernünftige Fragestellung sinvoller gewesen wäre. Natürlich kann man niemandem verbieten seine Meinung in diesem Forum zu äußern. Trotzdem sollte doch ein gewisses Maß an Sachlichkeit im Vordergrund stehen. MfGEs ist immer wieder erschreckend zu sehen wie bzw. was hier so gepostet wird. Eine vernünftig formulierte Frage wäre sicherlich zielführender als eine sinnlose verbale Attacke! MfG
Merkwürdig ist es trotzdem, dass mir diese „Gemeinsame Vereinbarung“ durch meinen Rententräger noch nicht eröffnet wurde. Daher muss man diese Expertenantwort auch nicht, wie Sie, herunterspielen. Denn gerade im Beratungswesen wäre dieses Wissen nicht unerheblich. Daher erwarte ich diesbezüglich am Montag auch eine entsprechend zielführende Expertenantwort.... ihren Kopf so lange Sie wollen. Hier wurden jahrelang wieder arbeitswillige em-Rentner diffamiert, lächerlich gemacht, mit jedem möglichen Verdacht überzogen, sie hätten gerne ein Wunschkonzert, wären gar nicht wirklich krank und würden anderen Erkrankten quasi die Rente wegnehmen. Dass das Leben keine Einbahnstraße ist, sich bei fast jedem Krankheitsbild unerwartete Verbesserungen oder beruflich passende Möglichkeiten ergeben können, jeder Wille zur Beteiligung am Gemeinschaftswesen zu begrüßen und zu unterstützen ist, wie in anderen Ländern üblich, und dass das ganze Thema immer schon Prinzipienreiterei von Neidhammeln war, wurde ausgeblendet. Das Ausschließen von EM Rentnern aus der Gesellschaft auf dem Wege unverrückbarer Erwerbssanktionierung, egal wie sich die Gesundheit entwickelt, wurde als normal betrachtet. Das war so haarsträubend, dass man es kaum noch ertragen konnte. Gut, wenn endlich Vernunft einkehrt. Dazu wären ein paar Informationen wirklich sehr hilfreich.Das kann man doch ganz pragmatisch sehen: Experte spricht von einem Pilotprojekt, das am Laufen ist. Das heißt doch im Klartext nichts anderes, dass es Fälle gibt die diesbezüglich geprüft werden. Ist das inhaltlich nun was anderes als das was hier seit Jahren geschrieben wird? nämlich "dass das im Zweifelsfall einzelfallbezogen vom jeweiligen RV Träger geprüft werden muss"? Solche Antworten, die heute und damals richtig sind und waren, gab es zu hunderten. Die Aufregung hier im Forum halte ich wieder mal für den berühmten "Sturm im Wasserglas".
Es ist eben per definitionem nicht das gleiche, wenn der Begriff Pilotprojekt zutreffend ist. Bislang wurde ausschließlich von Einzelfall Entscheidungen gesprochen, mitnichten von einem Pilotprojekt. Das heißt bislang lag das Schicksal des Interessenten in den Händen von einem Sachbearbeiter, der nach eigenem Gutdünken entscheiden konnte. Ein Pilotprojekt könnte und sollte auch dem Namen nach für klare Zugangs Regeln, einheitliche Bescheide und eine strukturierte Möglichkeit zur Teilnahme verfügen, so dass die hämischen Hinweise auf das Risiko, das man durch die Willkür des eigenen Sachbearbeiters eingeht, endlich verstummen sollten und im Rahmen des Projekts Klarheit besteht, was einen Antrag auf Teilnahme und sämtliche gesicherten und möglichen Folgen betrifft. Die Begrifflichkeit Pilotprojekt müsste genau das beinhalten und wäre das Gegenteil von individueller Deutungshoheit eines Sachbearbeiters. Klingt sehr interessant. Jeder Hartz 4 Empfänger hat ja auch Sicherheit darüber, was passiert, wenn ich eine Arbeitsaufnahme nicht gelingt: Er bekommt sein Geld weiter. Ansonsten würde er wohl kaum je versuchen, sich eine Arbeit zu suchen. Eine solche Möglichkeit klar geregelt zu schaffen, wäre also das einzige richtige und ist längst überfällig. Klingt also nicht unwahrscheinlich.... ihren Kopf so lange Sie wollen. Hier wurden jahrelang wieder arbeitswillige em-Rentner diffamiert, lächerlich gemacht, mit jedem möglichen Verdacht überzogen, sie hätten gerne ein Wunschkonzert, wären gar nicht wirklich krank und würden anderen Erkrankten quasi die Rente wegnehmen. Dass das Leben keine Einbahnstraße ist, sich bei fast jedem Krankheitsbild unerwartete Verbesserungen oder beruflich passende Möglichkeiten ergeben können, jeder Wille zur Beteiligung am Gemeinschaftswesen zu begrüßen und zu unterstützen ist, wie in anderen Ländern üblich, und dass das ganze Thema immer schon Prinzipienreiterei von Neidhammeln war, wurde ausgeblendet. Das Ausschließen von EM Rentnern aus der Gesellschaft auf dem Wege unverrückbarer Erwerbssanktionierung, egal wie sich die Gesundheit entwickelt, wurde als normal betrachtet. Das war so haarsträubend, dass man es kaum noch ertragen konnte. Gut, wenn endlich Vernunft einkehrt. Dazu wären ein paar Informationen wirklich sehr hilfreich.Das kann man doch ganz pragmatisch sehen: Experte spricht von einem Pilotprojekt, das am Laufen ist. Das heißt doch im Klartext nichts anderes, dass es Fälle gibt die diesbezüglich geprüft werden. Ist das inhaltlich nun was anderes als das was hier seit Jahren geschrieben wird? nämlich "dass das im Zweifelsfall einzelfallbezogen vom jeweiligen RV Träger geprüft werden muss"? Solche Antworten, die heute und damals richtig sind und waren, gab es zu hunderten. Die Aufregung hier im Forum halte ich wieder mal für den berühmten "Sturm im Wasserglas".
Steuern? Eines Tages möglicherweise Unabhängigkeit von der Erwerbsminderungsrente? Sozialversicherungsbeiträge, die in den öffentlichen Kassen vielleicht anderen zugute kommen? Stellen Sie sich einmal vor, was aus dem Gemeinwesen würde, wenn niemand mehr arbeiten ginge. Da haben Sie Ihre Antwort.Ei trotz Rente zum Gemeinwesen beizutragen?Wie trägt jemand, der sich gegen Lohnarbeit verdingt, denn zum Allemeinwesen bei? Spendet er sein Gehalt oder meinen Sie die eingesparte Rente aufgrund des Hinzuverdienstes? Ansonsten ist arbeiten gehen kein Dienst an der Allgemeinheit, sondern der Angestellte sorgt mit seiner Tätigkeit dafür, dass der Herr Müller von der Müller GmbH reich wird und dieser wiederum gibt dem Angestellten nur soviel ab, dass er seine Arbeitskraft reproduzieren kann, den Rest des Erarbeiteten behält Herr Müller. Alles rein privat. Dienst für die Allgemeinheit sind ganz andere Dinge.
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