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Unser Berufsförderungswerk schließt, gibts weiterhin Übergangsgeld? Was passiert jetzt?

von Tanja15.03.2020 | 20:56
96 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, unser Berufsförderungswerk hat eine Rundmail verschickt, dass aufgrund der Covid-19 Ausbreitung der Unterricht auf unbestimmte Zeit ausfällt und die Internatsschüler nicht mehr anreisen müssen. Bei weiteren Fragen sollen wir uns an den jeweiligen Kostenträger wenden. Da das in meinem Fall die DRV ist: Was muss ich morgen machen? Irgendwo anrufen? Mich krank melden? Bekomme ich weiterhin Übergangsgeld? Ich weiss eigentlich gar nichts, bitte helfen Sie mir!

10 Antworten

Sandra41am 16.03.2020 | 09:08
Ich würde an Ihrer Stelle bei der DRV anrufen, und da die Situation schildern. Viele Grüsse, Sandra.
Richardam 16.03.2020 | 10:53
Bei der DRV Hotline ist kein Durchkommen, da ist die Hölle los...
Infosam 16.03.2020 | 12:54
Ich habe es endlich geschafft, bei meinem Rehateam durchzukommen. Durch die Schließung des BFWs kommt es zu einem Abbruch der Umschulung, das heißt, mit dem heutigen Tag wird kein Übergangsgeld mehr gezahlt, allerdings werden die Zahlungen bei einer Fortsetzung wieder aufgenommen. Ich wurde darum gebeten, mich direkt an die Agentur für Arbeit zu wenden, deren Telefonsystem ist aber komplett überlastet. Daher habe ich mich für den gelben Schein entschieden, um mir Krankengeld zu sichern.
Rolfam 16.03.2020 | 14:04
Das Problem ist, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage der Weiterzahlung von Übergangsgeld in so einem Fall gibt. Außerdem kennt die Rechtsprechung des SGB das Wort "unterbrechen" nicht. Da geht es immer nur um Beenden oder "Abbruch mit späterer Wiederaufnahme". Normalerweise ist das ein "Abbruch" der LTA-Maßnahme und die DRV ist nicht dazu verpflichtet, weiter ÜBG zu zahlen. Aber aufgrund der Lage denke ich, dass es nicht soweit kommen wird. Es wird sicher ein offizielles Statement der Deutschen Rentenverischerung geben.
Rolfam 16.03.2020 | 13:46
Zitat von Infos anzeigenausblenden
Das ist so nicht richtig. Es wäre möglich, dass es dazu kommt. Die DRV hat in dem Fall noch nicht entschieden, nur die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen die Leistungen während der Zwangspause weiter, siehe auch: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informatione… Die DRV als Kostenträger wird sich gut überlegen müssen, ob sie sämtliche Umschulungen als Abbruch werten, da dies einen riesigen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen würde.
Angelaam 16.03.2020 | 14:12
Zitat von Rolf anzeigenausblenden
Ich habe es endlich geschafft, bei meinem Rehateam durchzukommen. Durch die Schließung des BFWs kommt es zu einem Abbruch der Umschulung, das heißt, mit dem heutigen Tag wird kein Übergangsgeld mehr gezahlt, allerdings werden die Zahlungen bei einer Fortsetzung wieder aufgenommen.
Das ist so nicht richtig. Es wäre möglich, dass es dazu kommt. Die DRV hat in dem Fall noch nicht entschieden, nur die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen die Leistungen während der Zwangspause weiter, siehe auch: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informatione… Die DRV als Kostenträger wird sich gut überlegen müssen, ob sie sämtliche Umschulungen als Abbruch werten, da dies einen riesigen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen würde.
Warum sollte die DRV Übergangsgeld zahlen für nichts?
Herbertam 16.03.2020 | 14:32
In der Tat, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter (je nachdem, welchen Anspruch man hat) überbrücken. Ich sehe auch keinen Grund, weshalb die DRV hier weiter zahlen müsste. Durch die Schließung der Bildungseinrichtung ist die Maßnahme erst mal beendet!
Sandra41am 16.03.2020 | 14:15
Zitat von Rolf anzeigenausblenden
das kann man doch nicht als kompletten Abbruch sehen, sondern nur als Unterbrechung, oder?
Das Problem ist, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage der Weiterzahlung von Übergangsgeld in so einem Fall gibt. Außerdem kennt die Rechtsprechung des SGB das Wort "unterbrechen" nicht. Da geht es immer nur um Beenden oder "Abbruch mit späterer Wiederaufnahme". Normalerweise ist das ein "Abbruch" der LTA-Maßnahme und die DRV ist nicht dazu verpflichtet, weiter ÜBG zu zahlen. Aber aufgrund der Lage denke ich, dass es nicht soweit kommen wird. Es wird sicher ein offizielles Statement der Deutschen Rentenverischerung geben.
aber soweit ich gesehen habe, überbrückt das Arbeitsamt, und bei Wiederaufnahme, kann weiter Übergangsgeld gezahlt werden.
Besorgteram 16.03.2020 | 21:28
Also ich wurde von meinem BfW mehr oder weniger rausgeworfen, bin dort seit fast einem Jahr in einer Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation. Zu uns wurde gesagt, wir müssen unverzüglich mit unserem jeweiligen Kostenträger klären, ob weiter Übergangsgeld gezahlt wird oder nicht. Die Berufsgenossenschaft und die Agentur für Arbeit haben bereits offiziell und für jedermann lesbar auf diese Fragen eine Antwort geliefert. Die Deutsche Rentenversicherung ist bisher jegliche Antwort schuldig geblieben. Ich - und viele viele andere Rehabilitanten - , deren Maßnahmen, und sei es eine Umschulung oder Integrationsmaßnahme, beendet wurden: Laufen unsere Bezüge von Übergangsgeld in dieser Krisenzeit weiter oder nicht?
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