Hallo, Gast1,
prinzipiell gibt es da keinen Unterschied. Fragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung nach, warum unterschiedliche Formulare herangezogen worden sind. Die Frage können Sie auf dem ausgefüllten Formular vermerken, mit dem Hinweis, dass Sie dies bzgl. einen Rückruf wünschen. Im Endeffekt ist allerdings das Ergebnis entscheidend, dass die von Ihnen gemachten Angaben nachvollziehbar sind und vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Benutzen Sie dafür bitte das zuletzt zugesandte Formular.