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Experten-Antwort

V0211 Arbeitgeberbescheinigung bei Krankheit

von Karin T.12.03.2021 | 12:54
430 Ansichten
3 Antworten

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Wenn man im vorangegangen Kalenderjahr 3 Monate krank war führt dies zu einem geringen jährlichem Arbeitsentgeld als üblich und man kann dann weniger freiwillig einzahlen wenn man mit 63 vorzeitig in Rente gehen möchte. Sollte man dann im nächsten oder übernächstem Jahr erneut V0210 plus V0211 einreichen wenn man in diesen Jahren nicht krank war? Man könnte dann mehr einzahlen - was in meinem Fall gewünscht ist. Hinweis: Ich möchte die Einzahlungen auf ca. 5 Jahre verteilen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin T.,

wir schließen uns den Ausführungen von W°lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Cuculus Canorusam 12.03.2021 | 15:04
dito, auch bei Kurzarbeitergeld V0210 + V0211.
W°lfgangam 14.03.2021 | 20:45
Hallo Katrin T. wenn Sie den Ausgleichsbetrag eh in Raten zahlen - darauf deutet Ihre Frage hin -, ist das ziemlich wurscht, da eine 'Überzahlung' nicht möglich ist ...also zahlen, was auf dem Konto übrig ist. Am Ende/letzte Ratenzahlung können Sie sich noch mal punktgenau den 'Restabschlag'/die hier dann zielgenaue Rate errechnen lassen. Gruß w.
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