Hallo Peter,
zu Fragen aus dem Arbeitsrecht können wir Ihnen als Experten der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte erteilen.
Die Frage nach der Altersrente können wir leider auch nicht pauschal beantworten und hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Sobald Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, können Sie diese auch vor dem Ende der befristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beanspruchen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung