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Experten-Antwort

Verlängerung der Rente wegen teilweise Erwebsminderung

von Peter05.08.2021 | 18:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, habe eine Verlängerung der Rente wegen teilweise Erwebsminderung erhalten. Diese läuft bis zum 31.10.2024.ich bin seit Oktober 2018 Arbeitsunfähig und werde das wohl auch bleiben. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Nun meine Frage. Ich werde im Dez 2023 63 Jahre. Sollte ich dann die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen oder soll ich das erst nach dem 31.10.2024 machen. Kann ich mein Arbeitsverhältnis ohne weiters Auflösen, da ich ja weiterhin nicht Arbeitsfähig bin und wohl auch nicht mehr bis zum Rentenbeginn mehr werde. Zur Zeit brauche ich eine monatliche Krankmeldung, das würde dann ja weg fallen. Danke schöne Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

zu Fragen aus dem Arbeitsrecht können wir Ihnen als Experten der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte erteilen.

Die Frage nach der Altersrente können wir leider auch nicht pauschal beantworten und hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Sobald Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, können Sie diese auch vor dem Ende der befristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beanspruchen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 05.08.2021 | 18:44
Hallo Peter, wenn Sie mit dem 63. Lbj. die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erreicht haben (die Rentenbezugszeit zählt da mit), können Sie in die "Altersrente für langjährig Versicherte“ 'umwandeln'. Welchen/finanziellen Vorteil sehen Sie darin, erst nach Ende der teilweisen EM-Rente in die Altersrente zu wechseln? ...die grundsätzlich doppelt so hoch wäre. Erhalten Sie ergänzende Sozialleistungen, die Sie am Leben erhalten? Dann kann ein weiterer Lauf der teilweisen EM-Rente über 63/auch über 31.10.2024, so gesehen mögliche weitere Versicherungszeiten für die Altersrente ...gefühlt bringt das gar nix. TIPP: Sie können sich von der DRV Proberechnungen anfordern, 1x für Alter 63, 1x für 01.11.2024, und dann entscheiden. "Kann ich mein Arbeitsverhältnis ohne weiters Auflösen, da ich ja weiterhin nicht Arbeitsfähig bin und wohl auch nicht mehr bis zum Rentenbeginn mehr werde." Das sollten Sie nicht tun. Mit Beginn der Altersrente müssen ggf. noch alte Urlaubsansprüche in Bar ausgezahlt werden. Sobald Ihnen der Altersrentenbescheid dann vorliegt, legen Sie den dem Arbeitgeber vor ...der Rest erledigt sich dann von selbst. Gruß w.
Siehe hieram 05.08.2021 | 18:43
Hallo Peter, ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihr Arbeitsverhältnis aufgeben können, betrifft 'Arbeitsrecht' und kann deshalb hier nicht beantwortet werden. Seitens der Rentenversicherung können Sie aber, wenn Sie das notwendige Alter und die notwendigen 35 Beitragsjahre erreicht haben, dann auch schon die vorgezogene Altersrente beantragen und müssen nicht bis Oktober bzw. November 2024 abwarten. Es könnte für Sie sinnvoll sein, denn zzt. erhalten Sie wohl nur die halbe EM-Rente aber z.B. kein Krankengeld, bzw. dann irgendwann nicht mehr (irgendwann sind die 78 Wochen KG-Anspruch ja vorbei). Sie haben aber auch die Möglichkeit, zuvor die Feststellung einer vollen EM-Rente zu beantragen, sofern sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen verschlimmert haben und dies bisher noch nicht berücksichtigt wurde. Die Verschlimmerung müsste dann anhand ärztlicher Befunde nachgewiesen. Sofern Sie einen GdB >=50 haben (feststellen lassen beim Versorgungsamt), ist auch ein früherer Rentenbeginn (Mai 2022) für Sie möglich. Auch hier müssten aber die 35 Beitragsjahre bereits erfüllt sein. Lassen Sie sich sonst auch noch mal von Ihrer zuständigen DRV persönlich/telefonisch beraten. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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