Hallo Lorenz,
grundsätzlich wird eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht über das ursprüngliche Enddatum hinaus weitergewährt. Dies geschieht regelhaft erst dann, wenn über den Weitergewährungsantrag entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.