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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag EM-Rente, 1 Antrag oder 2 Anträge?

von Leo09.05.2022 | 15:03
8602 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Seit 2016 erhalte ich eine Teil-EM. Nach Verschlimmerung habe ich meinen letzten Verlängerungsantrag doppelt gestellt. 1x für Teil-EM und einmal für Volle-EM. Die Teil-EM wurde bis 2/2023 verlängert, die volle-EM dann 1/2 Jahr später, ebenfalls bis 2/2023. Nun meine Frage. Wenn ich 6 Monate vorher die Verlängerung beantrage, muss ich dann auch wieder 2 Anträge stellen, oder reicht diesmal ein Antrag für die volle EM Danke für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.05.2022 | 15:24

Hallo Leo,

um die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen reicht es aus, wenn Sie einmal (1x) den Vordruck R0120 - Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ausfüllen und ihn mit evtl. neuen medizinischen Berichten/Unterlagen an die zuständige Sachbearbeitung senden.

Hier gelangen Sie schnell zum entsprechenden Antrag über unsere Online-Dienste: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=1963

Wie von „Erklärbär“ bereits geschildert, wird dann Ihre Erwerbsfähigkeit geprüft und ein entsprechender Bescheid erstellt.

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Erklärbäram 09.05.2022 | 15:06
Da es "eigentlich" keine gesonderten Anträge auf Teil-EMR und volle EMR gibt, überrascht mich es etwas, wie das Verfahren bei Ihnen lief. Ein Antrag auf EMR genügt. Und dann wird von der DRV geprüft, ob die Voraussetzungen für die volle oder eben "nur" für die teilweise EMR vorliegen.
Bongoam 09.05.2022 | 16:44
So ungewöhnlich ist das nun auch wieder nicht. Sie beziehen eine Teilrente und beantragen eine Verlängerung, gleichwohl stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag für eine Vollrente. Wird letzteres abgelehnt, haben Sie wenigstens die Teilrente im Sack,denn ob die DRV bei einem Antrag die volle, teilweise oder gar nichts bewilligt, weiß man nicht. Wenn jetzt die volle Rente bewilligt ist, reicht natürlich ein Verlängerungsantrag für diese.
Leoam 09.05.2022 | 15:44
Vielen Dank für die rasche Antwort und den Link. Die Vorgehensweise wurde mir damals vom Vdk angeraten. Gruß Leo
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