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Experten-Antwort

Verpflegungsgeld bei betrieblicher Ausbildung mit Betreuung durch ein BFW

von Benedikt12.07.2020 | 08:35
471 Ansichten
5 Antworten

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Guten Morgen, ich habe ein Problem mit meinem Berufsförderungswerk. Ich mache eine berufliche Reha in Form einer betrieblichen Umschulung. Werde dabei aufgrund des "Schutzes", den ich brauche, durch ein BFW betreut. Ein Antrag, die betriebliche Umschulung trotz Stellenzusage wohnortnah zu machen, wurde abgelehnt. Die Betreuung durch das BFW sieht so aus, dass ich ein Dach über dem Kopf und einen persönlichen Ansprechpartner bei Problemen habe. Diesen Ansprechpartner habe ich seit meinem Vorgespräch dort nicht mehr gesehen. So, nun mein Problem: Aus meinen damaligen Antragsunterlagen geht hervor, dass ich als Versicherter Anspruch auf enen Pauschalbetrag von 199,40 EUR pro Monat für die Verpflegung habe, wenn ich nicht an der Verpflegung des BFWs teilnehmen kann. Ich habe eine normale Arbeitswoche (Mo-Fr von 8:00 Uhr - 17:15 Uhr). Dadurch ist es mir zu keiner Zeit möglich, an der Verpflegung im BFW teilzunehmen. Wenn ich morgens das "Internat" verlasse, gibt es noch kein Frühstücl. Wenn ich abends wieder komme, ist das Abendessen vorbei. Mein Antrag wurde von der DRV jetzt abgelehnt, da in meinem Fall das BFW für die Auszahlung von Verpflegungsgeld zuständig wäre. Das BFW möchte mir aber nur einen täglichen Pauschalbetrag von 3,40 EUR für das entgangenge Mittagessen auszahlen. Begründung: Wenn ich statt den öffentlichen Verkehrsmitteln ein privates KFZ nutzen würde, wäre es mir möglich, sowohl am Frühstück als auch am Abendessen teilzunehmen. Unfassbar ... Ich wollte fragen, ob diese Auskünfte so richtig sind und ob es sich lohnen würde, gegen den Bescheid der DRV Widerspruch einzulegen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2020 | 10:20

Hallo Benedikt,

ein Widerspruch gegen den Bescheid der DRV hilft Ihnen nicht weiter, wenn das Verpflegungsgeld vom BFW zu zahlen ist.

4 Antworten

Benediktam 12.07.2020 | 09:33
Sie haben Recht, bei uns ist es ähnlich, Frühstück beginnt um 07.00 Uhr, Abendessen endet um 18.00 Uhr. Mein Zug zum Arbeitsplatz geht um 07.12 Uhr, der Bahnhof ist um die zwei Kilometer vom BFW entfernt. Nach der Arbeit komme ich um 17.53 Uhr am Bahnhof an. Es ist daher faktisch unmöglich, dass ich es zur Verpflegung schaffe. Mein Fachberater hat Bürozeiten, die sich exakt mit meinen Arbeitszeiten decken. Ich hoffe, dass ich ihn wenigstens mal ans Telefon bekomme.
SEam 12.07.2020 | 09:16
Die Essenszeiten in einem Berufsförderungswerk sind abgestimmt. Als Beispiel: http://www.bfw-in-schoemberg.de/400_speiseplan/Speiseplan%20vom%… Zusätzlich haben sie einen Ansprechpartner-Rehafachberater. Der Kostenträger überweist eine Pauschale an das BfW.
Benediktam 14.07.2020 | 10:25
Ist die DRV als Kostenträger dann aus der Sache raus? Dann bedeutet das wohl, dass ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid des BFWs benötige, richtig? Ich hoffe, dass mir so ein Bescheid ausgehändigt wird. Der Satz für das Mittagessen ist definitiv zu wenig....
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