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Experten-Antwort

Verrechnung Nachzahlung der EMR

von Thomas O.05.06.2020 | 11:57
126 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für die Zeit Nov 2019 bis Jan 2020 eine Nachzahlung der RK erhalten. Währen dieser Zeit, hatte weder Einkommen noch Bezug von Sozialleistungen/Krankengeld/Grundsicherung. Ich musste mich auch während dieser Zeit freiwillig krankenversichern. Das Sozialamt "verrechnet" nun diese Rückzahlung (ca. 1.800, €) mit der beantragten Grundsicherung für die nächsten Monate. In meinen Augen unfair aber wie sieht das rechtlich aus? Ich danke im Voraus, mit freundlichen Grüßen, Herr O.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas O.,

leider können wir Ihnen in diesem Forum bei Fragen zur Grundsicherung nicht weiterhelfen.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Grundsicherungsamt und lassen sich dort die gesetzlichen Vorschriften erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Studentam 05.06.2020 | 12:19
Ihnen ist bewusst, dass es sich hier nicht um ein allgemeines Sozialversicherungsforum handelty sondern um ein Rentenforum? Die Experten sind keine Experten im SGB XII und dessen Einkommensbegriff. Wenden Sie sich doch bitte an einen Anwalt oder Sozialverband. Grundsätzlich sind Rentennachzahlungen auch im SGB XII als laufende Einnahmen zu werten und entsprechend zu zwölfteln, also auf 12 Monate aufzuteilen (§ 8 der VO zu § 82 SGB XII), sofern die Rente nach der Nachzahlung weiterläuft. Für weitere Infos wenden Sie sich an kompetente Stellen.
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