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Experten-Antwort

verschiedene Renten nach EMR - Bestandsschutz?

von Bergziege27.07.2021 | 10:56
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3 Antworten

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Hallo, habe folgende Frage: bin geb. 12/1965, beziehe eine befristete EMR (Arbeitsmarktrente) zunächst bis 2024. Beginn der regulären Altersrente ohne Abschlag wäre 1/2033 (67), Rente für bes. langjährig Versicherte (erfülle ich) 1/2031 (65), frühestmöglicher Rentenbeginn 1/2029 (63) mit 14,4 % Abschlägen. Soweit verstanden - wenn ich nun aus meiner EM-Rente 2029 in die frühestmögliche Altersrente wechseln möchte - zählt dann der Bestandsschutz oder wird die Rente neu berechnet abz. 14,4 % ??? Bin da verwirrt und freue mich über Antworten, Dank vorab und Grüße!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2021 | 08:25

2 Antworten

Siehe hieram 27.07.2021 | 13:33
Hallo Bergziege, davon ausgehend, dass Ihre EM-Rente auch nach 2024 noch weiter bewilligt wird, würde dann bei der Inanspruchnahme einer direkt darauf folgenden vorzeitigen Altersrente der Rentenbetrag mindestens so hoch sein, wie die EM-Rente, es erfolgen keine weiteren Abzüge. Genau genommen wird dies zwar dann noch mal genau berechnet und verglichen, also EM-Rente dann aktuell vs. Altersrente mit den Abschlägen, die anfallen würden, aber der sich daraus ergebende höhere Betrag wird bezahlt. Und dies ist üblicherweise der Betrag der bisherigen EM-Rente. Von der Vergleichsberechnung bekommen Sie soweit nichts mit, außer Sie fordern dann die kompletten Berechnungsunterlagen an, wenn es soweit ist. Sofern Sie bis zur Regelaltersrente weiter die EM-Rente beziehen, entfällt für Sie allerdings die Möglichkeit für 'besonders langjährige Versicherte'. Diese Altersrente (mit 45 Betragsjahren ohne Abzüge) kann nicht gewählt erden, weil die Abschläge der EM-Rente weiterhin erhalten bleiben. Aber auch dies würde letztendlich mit einer Vergleichsberechnung 'kontrolliert'. Wenn zwischenzeitlich sich Änderungen ergeben, weil die 'Arbeitsmarktrente' (die ja nur wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarkt als 'volle' Rente bezahlt wird) dann zu einer halben EM-Rente wird (die Ihnen aus gesundheitlichen Gründen bewilligt wurde), fragen Sie dann einfach noch mal nach. Denn dann wäre die Berechnung mit den Abschlägen etwas komplizierter. Alles Gute!
Bergziegeam 27.07.2021 | 17:03
Herzlichen Dank für die ausführliche und informative Antwort!!!
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