Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine,
kurz und knapp ausgedrückt gilt der Arbeitsmarkt für den Versicherten praktisch als verschlossen wenn für ihn kein in Betracht kommenden Arbeitsplatz vorhanden ist.
Wenn eine Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden aber weniger als sechs Stunden täglich und gleichzeitig Arbeitslosigkeit vorliegt, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, könnte ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen.
Aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes könnte somit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten werden, auch wenn aus medizinischer Sicht nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.
Viele Grüße
Besten Dank Siehe hier! Meine Ärzte und ich sind der Meinung, dass ich erwerbsgemindert bin. Der SB vom Jobcenter hat sich nicht eindeutig dazu geäussert. Meinen Sie, dass es hilfreich ist, wenn ich den SB bitte, ein amtsärztliches Gutachten durch den Amtsarzt des Jobcenters erstellen zu lassen? (Ich schätze den kooperativen SB so ein, dass er meine Bitte wahrscheinlich nicht ablehnen wird.) Falls der SB das Gutachten beauftragt, wie gehe ich am besten weiter vor? Jetzt schon den EM-Antrag stellen und mit allen bereits vorhandenen ärztlichen Befunden einreichen und das Gutachten vom Amtsarzt nachreichen? Oder ist es besser, den EM-Antrag erst dann zu stellen, wenn ich das Gutachten vom Amtsarzt erhalten habe? Und falls das Gutachten des Amtsarztes für mich "negativ" sein sollte, keinen EM-Antrag stellen, oder zurückziehen, da das Gutachten des Amtsarztes, die schriftlichen Befunde meiner Ärzte "ungültig macht"? Viele GrüßeVielen Dank Experten-Antwort und Siehe hier! Ich beziehe zur Zeit ALG2. Wenn eine Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden aber weniger als sechs Stunden täglich festgestellt wird und das Jobcenter mich nicht in einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz vermitteln kann, erhalte ich von der DRV, eine volle Erwerbsminderungsrente in der Höhe, wie sie in der Renteninformation steht. Habe ich das so richtig verstanden? Die Erwerbsminderungsrente, die in der Renteninformation steht, ist knapp 150 € niedriger als mein ALG2. Muss das Jobcenter die knapp 150 € an mich bezahlen (damit ich weiterhin alle anfallenden Kosten bezahlen kann)? Viele GrüßeSofern Sie und Ihre Ärzte (und evtl. auch das Jobcenter?) der Meinung sein, dass Sie erwerbsgemindert sind, sollten Sie also einen Antrag stellen und das Ergebnis abwarten.
Besten Dank Siehe hier! Meine Ärzte und ich sind der Meinung, dass ich erwerbsgemindert bin. Der SB vom Jobcenter hat sich nicht eindeutig dazu geäussert. Meinen Sie, dass es hilfreich ist, wenn ich den SB bitte, ein amtsärztliches Gutachten durch den Amtsarzt des Jobcenters erstellen zu lassen? (Ich schätze den kooperativen SB so ein, dass er meine Bitte wahrscheinlich nicht ablehnen wird.) Falls der SB das Gutachten beauftragt, wie gehe ich am besten weiter vor? Jetzt schon den EM-Antrag stellen und mit allen bereits vorhandenen ärztlichen Befunden einreichen und das Gutachten vom Amtsarzt nachreichen? Oder ist es besser, den EM-Antrag erst dann zu stellen, wenn ich das Gutachten vom Amtsarzt erhalten habe? Und falls das Gutachten des Amtsarztes für mich "negativ" sein sollte, keinen EM-Antrag stellen, oder zurückziehen, da das Gutachten des Amtsarztes, die schriftlichen Befunde meiner Ärzte "ungültig macht"? Viele GrüßeWenn Sie so einen guten Draht zum Sachbearbeiter haben, kennt der sicher auch schon etwas Ihre 'Leidensgeschichte'. Und 'vorsichtig' sollten Sie ihn also auch mal fragen, wie er den Sachverhalt beurteilt. Dass dann der Amtsarzt des JC eingeschaltet wird, hätte für Sie zunächst evtl. nur den Vorteil, dass Sie mit Bewerbungsmaßnahmen etwas verschont werden, bis dieser etwas festgestellt hat. Maßgeblich ist seine Beurteilung aber nicht. 'Über ihm' stehen immer die sozialmedizinischen Gutachter der DRV. An deren Ergebnis muss sich dann auch der 'Amtsarzt' halten (wenn er z.B. meint 'voll krank (erwerbsgemindert)' und die DRV sagt nönö, schön mal weiter vermitteln die zum großen Teil noch einsatzfähige Sabine'. Hängt also alles auch ein bisschen davon ab, wie alt Sie (schon...) sind, wie lange Sie vor dem Gang zum JC krank waren und deshalb Ihre Arbeitsstelle verloren haben (?), was Sie also tatsächlich an medizinischen Befunden auch ohne Amtsarzt schon vorweisen könnten. Waren Sie z.B. wegen langer Krankheit schon über 78 Wochen im Krankengeldbezug und haben sich dann beim Jobcenter gemeldet, weil Sie 'ausgesteuert wurden' und Ihnen nichts 'besseres' einfiel? So etwas (beispielhaft) meinte ich mit Leidensgeschichte (s.o). Ein Antrag auf EM-Rente 'kann' auch (zunächst) dazu führen, dass Sie erst einmal eine medizinische Reha absolvieren sollten/dürfen, in denen dann etwas genauer festgestellt wird, wie sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich auf das Erwerbsleben auswirkt. Er könnte auch dazu führen, dass Ihnen seitens der DRV noch weitere Maßnahmen in Form einer beruflichen Reha (LTA) angeboten werden könnten, die die bisherigen Maßnahmen des JC's (sofern bereits erhalten ?) noch aus anderer Sicht ergänzen/erweitern könnten. Eigentlich haben beide (DRV und JC) das gemeinsame Interesse, Sie langfristig wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt (also aktiv arbeiten) zu machen (außer, Sie sind schon 65+ und können nächsten Monat die demnächst fällige Altersrente beantragen...). Wenn Sie aber deutlich jünger sind und aber Ihre Gesundheit da nicht mehr mitmacht (belegt durch ärztliche Befunde, evtl. ein separates Gutachten der DRV oder eben erst mal eine Reha), dann hat das JC oft weniger Möglichkeiten als die DRV. Sie könnten also all dies mit Ihrem Sachbearbeiter besprechen (er ist auch dafür da, Sie bestmöglich zu beraten!!) oder noch eine 'neutrale Stelle' zuvor konsultieren, wie z.B. einen Verband wie die AWO oder Caritas oder auch einen (kostenpflichtigen) Sozialverband wie VdK oder SozVD. (Die Kosten hierfür muss m.W. das JC auf Antrag -vorher zu stellen- übernehmen). Auch Ihre zuständige DRV steht Ihnen selbstverständlich für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen zur Verfügung (teilweise immer nur noch telefonisch, je nachdem, welche für Sie zuständig ist). Wichtig ist, dass Sie auch die beitragsrechtlichen Zeiten erfüllt haben, siehe z.B. hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind… Und ja, Sie können den Antrag auch erst selbst stellen und sofern der Amtsarzt dann noch etwas dazu zu sagen hat, dies auch nachreichen. Machen Sie es nicht zu sehr von 'wenn und aber' vorher abhängig! Entscheiden Sie selbst, bevor das Jobcenter Sie dann irgendwann doch von sich aus auffordert diesen Schritt zu gehen (die Möglichkeit gibt es auch..., ist aber anstrengend...). Tragen Sie die Ihnen vorliegenden relevanten Befunde zusammen (ggf. bei den Ärzten abfordern) und stellen Sie den Antrag! Gefällt Ihnen (und Ihren Ärzten) das Ergebnis nicht, legen Sie Widerspruch ein. Und selbst bei einer vollen EM-Rente dürften Sie übrigens noch einen Minijob ausüben (bis zu 6.300 EUR im Jahr) und könnten dann ohne JC wieder über Ihr Leben vor allem auch aber über Ihr gesundes/gesünderes Leben entscheiden. Alternativ könnten Sie auch Anspruch auf Wohngeld haben (auch als Voll-EM-Rentner). Also machen Sie einfach mal, dann wissen Sie mehr!! Und können dann (erst dann) evtl. weitere notwendige Schritte gehen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und den Mut, zu 'entscheiden' und nicht nur vage vorab etwas zu 'vermuten, zu warten, und am Ende etwas zu verpassen'. Das regelt sich alles! Auch das mit den Einkünften! Eine schöne Restwoche für Sie!
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/an-wlfga… Ich bitte @W°lfgang und andere Experten folgenden Satz, um die Prozentzahl zu vervollständigen: ALG 2 und EIN amtsärztliches Gutachten vorliegend pro etwaiger EM-Rente = Fail, scheitert zu ..... % Auch eine ungefähre Prozentzahl ist "in Ordnung".Meine Ärzte und ich sind der Meinung, dass ich erwerbsgemindert bin. Der SB vom Jobcenter hat sich nicht eindeutig dazu geäussert.Zusammengefasst: ALG 2 und kein amtsärztliches Gutachten vorliegend pro etwaiger EM-Rente = Fail, scheitert zu 99,99 % Gruß w.
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