Hallo Kalle,
Ich gehe davon aus, dass die Antwort von senf-dazu Ihre Frage kurz und knapp beantwortet. Vielen Dank dafür :)
Viele Grüße
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Hallo Kalle,
Ich gehe davon aus, dass die Antwort von senf-dazu Ihre Frage kurz und knapp beantwortet. Vielen Dank dafür :)
Viele Grüße
Ja.Bei der Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird aus der Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit. Diese zählt auch zur Wartezeit von 35 Jahren.Dankeschön, aber was passiert, wenn es die Umwandlung nicht gibt, weil die EMR bspw. nicht so lange läuft? Also konkret 30 Arbeitsjahre, meinetwegen 12 Jahre EMR, danach keine Arbeit und keine weitere Zeiten mehr. EMR Weg, Zeiten weg? Oder 30 +12=42? Oder 30+die hochgerechnete Zeit? Aber die wäre ja mit Rentenende nicht mehr da, da man nicht bis zum hochgerechneten Alter gekommen ist? Sorry, ich stehe da voll auf dem Schlauch :-(
Ah, jetzt... Danke!Also konkret 30 Arbeitsjahre, meinetwegen 12 Jahre EMR, danach keine Arbeit...könnte mehr als 35 Jahre sein - ich habs jetzt im Detail nicht nachgerechnet ;-) Gruß w. PS: womit Ihre Frage wohl beantwortet ist.
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