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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf

von RH24.11.2022 | 15:06
186 Ansichten
3 Antworten

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Im Versicherungsverlauf sind aufgelistet: Berücksichtigungszeiten: Berücksichtigungszeit wegen Pflegetätigkeit Rentenrechtlich bedeutsame Zeit: Kinderpflegezeit Was ist der Unterschied?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RH,

die Zeiten können für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) relevant sein. Es kann auch ein Anspruch auf die Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte wegen der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bestehen.

Für nähere Erläuterungen können Sie sich gerne an das kostenlose Servicetelefon wenden. Sie erreichen das Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

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2 Antworten

RHam 24.11.2022 | 18:03
Ihre Antwort hilft nur bedingt weiter. Ist es korrekt, dass Kinderpflegezeit und Berücksichtigungszeit wegen Pflegetätigkeit zwei unterschiedliche Dinge sind? Können im Versicherungsverlauf beide Zeiten gleichzeitig für einen Zeitraum aufgeführt sein? Vielen Dank für einen Antwort.
W°lfgangam 24.11.2022 | 19:41
Hallo RH, die "Berücksichtigungszeit für Kindererziehung" endet mit Erreichen des 10. Lbj. des Kindes ...für 'normale' Kinder (sorry für diese Begrifflichkeit, dient nur der Erläuterung!). Die Kinderpflegezeit - für die _Pflege eines pflegebedürftigen_ Kindes - läuft da parallel und auch bis zum 18. Lbj. des Kindes weiter. Ja, es sind 2 unterschiedliche rentenrechtliche/sich auch überschneidende Zeitarten - auch wenn es um dasselbe Kind geht, da hier die (zusätzliche) Pflegebedürftigkeit des Kindes Rentensteigernd wirken kann. Damit werden - auch in identischen Zeiträumen - mehrfach vorliegende/unterschiedliche Rentenzeiten, jeweils im Detail im Versicherungsverlauf erfasst. ...z. B. parallel lief noch eine /Ausbildung, eine Beschäftigung/Pflichtbeitragszeit, /AU mit Krankengeldbezug /ALO-Meldung ...das wird dann auf den Tag genau mit _allen_ RV-Zeiten erfasst/im Versicherungsverlauf auch aufgelistet. Ziel: die bestmögliche 'Punktzahl' aus der Summe sich überschneidender Zeiten zu ermitteln, sowie zuerst die für die erforderliche Wartezeit/Mindestversicherungszeit für die jeweiligen Rentenarten zählenden Zeiten einordnen zu können. Gruß w.
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